Blog: News & Tipps

Gründen aus der Anstellung


Verfasst von am 01.01.1970 00:00
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=87&showblog=

Kommentare

Verfasst von Peter Maier am 20.07.2006 15:45


Verfasst von Pia Oeftger am 05.07.2006 16:01


Verfasst von Stefi Meyer am 14.05.2006 21:15

Antwort:

Sie können entweder Ich-AG oder Überbrückungsgeld beantragen und zwar unabhängig von der gewählten Rechtsform und natürlich auch als Franchisenehmer.

Andreas Lutz (ueberbrueckungsgeld.de)


Verfasst von Jana Lagenstein am 10.04.2006 20:34

Antwort:

Von einem nahtlosen Übergang würde ich Ihnen gleich aus drei Gründen abraten:

- Bei der Ich-AG ist er gar nicht möglich. Sie müssen mindestens eine Tag arbeitslos gewesen sein, um Förderung zu erhalten.

- Das gleiche gilt auch beim Überbrückungseld, sofern Sie selbst gekündigt haben bzw. einen Aufhebungsvertrag geschlosen haben.

- Selbst in anderen Fällen rate ich von einem nahtlosen Übergang ab, weil dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, in den Sie bis zu vier Jahre zurückkehren können.

Stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld-I-Anspruch besteht. Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, kann es neben der Sperrzeit auch zu einer Ruhezeit kommen. Klären Sie dies alles mit der Arbeitsagentur.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de, Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Stefan Baranowski am 08.12.2005 14:10


Verfasst von Manuela Abels am 02.12.2005 17:39


Verfasst von Sabrina am 12.11.2005 14:00

Antwort:

Die Ich-AG wird auf jeden Fall bis Ende 2005 bestehen und dann vielleicht auch noch mal verlängert werden. Die Regierung braucht sicher noch eine Weile, um sich über ein Nachfolgeinstrument zu einigen. Das mit der Sperrzeit ist schon so, wie ich es hier im Blog beschrieben habe. Wenn Sie während der Sperrzeit gründen, wird das Überbrückunsgeld um die verbleibende Sperrzeit gekürzt. Ansonsten möchte ich Ihnen mein Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" empfehlen, dort ist genau beschrieben, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge machen müssen. Ergänzend oder alternativ können Sie auch unseren Basis-Workshop besuchen, den wir in vielen Großstädten anbieten. (Termine siehe rechts oben.)

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von B.H. am 11.11.2005 16:45

Antwort:

Was immer die Absicht hinter diesen Aussagen, richtig ist sie auf jeden Fall nicht. Mir liegen viele Erfahrungsberichte vor - auch und gerade aus Bayern - die das hier im Blog dargestellte immer wieder bestätigt haben. Lassen Sie sich also nicht so ohne weiteres abwimmeln.

Vermeiden müssen Sie aber auf jeden Fall eine nahtlose Gründung, dann haben Sie nach den neuen Bestimmungen keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld. Wenn Sie nach Ablauf der Sperrzeit gründen, können Sie das Überbrückungsgeld sogar ungekürzt erhalten.

Die Ich-AG wird zum 31.12.05 auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Das Überbrückungsgeld wird voraussichtlich auch nach dem 1.1.06 noch weitergelten, soweit man keine Nachfolgelösung gefunden

hat.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de


Verfasst von Claudia Sura am 05.11.2005 12:11


Verfasst von Cornelia Wunderlich am 02.10.2005 19:06


Verfasst von Axel Steigenberger am 15.09.2005 14:06


Verfasst von Ben Krischausky am 12.08.2005 07:27


Verfasst von saloia am 08.08.2005 14:26


Verfasst von S. Baro am 04.08.2005 15:42


Verfasst von Frank Jemetz am 19.07.2005 07:23


Verfasst von Peter Sonntag am 11.07.2005 09:55


Verfasst von Jürgen Wittler am 05.07.2005 09:25


Verfasst von Jens Heinrich am 24.06.2005 21:04


Verfasst von Dr. Andreas Jabs am 23.06.2005 06:06

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen