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Gründen aus der Anstellung
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Antwort:
Sie können entweder Ich-AG oder Überbrückungsgeld beantragen und zwar unabhängig von der gewählten Rechtsform und natürlich auch als Franchisenehmer.
Andreas Lutz (ueberbrueckungsgeld.de)
Antwort:
Von einem nahtlosen Übergang würde ich Ihnen gleich aus drei Gründen abraten:
- Bei der Ich-AG ist er gar nicht möglich. Sie müssen mindestens eine Tag arbeitslos gewesen sein, um Förderung zu erhalten.
- Das gleiche gilt auch beim Überbrückungseld, sofern Sie selbst gekündigt haben bzw. einen Aufhebungsvertrag geschlosen haben.
- Selbst in anderen Fällen rate ich von einem nahtlosen Übergang ab, weil dann kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, in den Sie bis zu vier Jahre zurückkehren können.
Stellen Sie sicher, dass zum Zeitpunkt der Gründung Arbeitslosengeld-I-Anspruch besteht. Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, kann es neben der Sperrzeit auch zu einer Ruhezeit kommen. Klären Sie dies alles mit der Arbeitsagentur.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de, Alle Angaben ohne Gewähr
Antwort:
Die Ich-AG wird auf jeden Fall bis Ende 2005 bestehen und dann vielleicht auch noch mal verlängert werden. Die Regierung braucht sicher noch eine Weile, um sich über ein Nachfolgeinstrument zu einigen. Das mit der Sperrzeit ist schon so, wie ich es hier im Blog beschrieben habe. Wenn Sie während der Sperrzeit gründen, wird das Überbrückunsgeld um die verbleibende Sperrzeit gekürzt. Ansonsten möchte ich Ihnen mein Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" empfehlen, dort ist genau beschrieben, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge machen müssen. Ergänzend oder alternativ können Sie auch unseren Basis-Workshop besuchen, den wir in vielen Großstädten anbieten. (Termine siehe rechts oben.)
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Antwort:
Was immer die Absicht hinter diesen Aussagen, richtig ist sie auf jeden Fall nicht. Mir liegen viele Erfahrungsberichte vor - auch und gerade aus Bayern - die das hier im Blog dargestellte immer wieder bestätigt haben. Lassen Sie sich also nicht so ohne weiteres abwimmeln.
Vermeiden müssen Sie aber auf jeden Fall eine nahtlose Gründung, dann haben Sie nach den neuen Bestimmungen keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld. Wenn Sie nach Ablauf der Sperrzeit gründen, können Sie das Überbrückungsgeld sogar ungekürzt erhalten.
Die Ich-AG wird zum 31.12.05 auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Das Überbrückungsgeld wird voraussichtlich auch nach dem 1.1.06 noch weitergelten, soweit man keine Nachfolgelösung gefunden
hat.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de