Blog: News & Tipps
Gründen aus der Anstellung
Kein Ueberbrueckungsgeld mehr bei Eigenkuendigung / Aufhebungsvertrag!
Per Rundbrief ("Geschäftsanweisung vom 17.06.2005") hat die Bundesagentur für Arbeit die internen Durchführungsanweisungen zum Überbrückungsgeld in einem wichtigen Punkt geändert. Damit kommt es nun zu der schon vor einigen Monaten in unserem Newsletter und auf der Webseite angekündigten Einschränkung in Bezug auf Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, um sich selbständig zu machen.
Bisherkonnten auch sie Überbrückungsgeld beantragen und bei nahtloser Gründung sogar die sonst bei Eigenkündigung übliche Sperrzeit vermeiden. Diese großzügige Regelung ging auf einen Runderlass vom 22.03.2002 zurück, der durch unsere Berichterstattung einer breiteren Gründer-Öffentlichkeit bekannt wurde. Erfahrungsberichte von Gründern zeigten, dass auch vielen Arbeitsagenturen die Regelung zu Beginn unserer Berichterstattung im Jahr 2003 nicht bekannt war. In den letzten zwölf Monaten wurde das Überbrückungsgeld aber von allen Arbeitsagenturen auch bei Eigenkündigung relativ problemlos bewilligt.
Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit auf Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums die großzügige Regelung abgeschafft. Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst (oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass dazu gibt) und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, erhält künftig auch bei nahtlosem Übergang in die Selbständigkeit eine Sperrzeit. Aber es kommt noch schlimmer: Wenn wir die neue Regelung richtig interpretieren, dann bleibt dem Gründer auch "nach Absitzen" der Sperrzeit das Überbrückungsgeld versagt.
Ob diese sehr weitgehende Regelung überhaupt rechtlich haltbar ist, darf auch nach Meinung von Arbeitsamtsmitarbeitern und Fachanwälten bezweifelt werden. Doch zunächst einmal müssen wir uns darauf einstellen, dass die Arbeitsagenturen danach handeln.
Noch können wir nicht sagen, ob es Übergangsregelungen für solche Gründer gibt, die vor dem letzten Freitag (17.06.2005) im Vertrauen auf die großzügige alte Regelung gekündigt haben. Wir empfehlen allen Betroffenen, möglichst schnell einen Bewilligungsbescheid über das Überbrückungsgeld herbeizuführen – auch wenn die Gründung aufgrund längerer Kündigungsfristen erst in einigen Wochen oder Monaten möglich ist. Gerne empfehlen wir Ihnen fachkundige Stellen, die Ihren Businessplan zeitnah prüfen bzw. Sie bei der Erstellung beraten. Weitere Hilfen zur Erstellung Ihres Businessplans (Buch, Software) finden Sie auf www.ueberbrueckungsgeld.de.
Wenn Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, ist es jetzt sehr viel wichtiger als bisher, wie das Arbeitsverhältnis genau endet, denn Sie riskieren nicht nur eine Sperrzeit, sondern auch den Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Ablauf der Sperrzeit. Hüten Sie sich deshalb vor einer unbedachten, emotionalen Kündigung. Ungerecht ist die Regelung gegenüber Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber sie "loswerden" möchte, vielleicht intern bereits "abgeschoben" hat, sie aber nicht betriebsbedingt kündigen kann. Das kommt besonders bei älteren Arbeitnehmern vor. Sie sind dann de facto häufig zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gezwungen, womit sie sich aber einen späteren Anspruch auf Überbrückungsgeld verbauen.
Unsere Meinung: Wie so oft in letzter Zeit schießt das Bundeswirtschaftsministerium über das Ziel hinaus. Dass jemand, der ohnehin gründen möchte, nicht auch noch nahtlos Überbrückungsgeld erhalten soll, dafür haben wir ein gewisses Verständnis – auch wenn die neue Regelung hier sicherlich zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten derjenigen führt, die "das Glück" haben, vom Arbeitgeber gekündigt zu werden. Aber die Regelung trifft auch viele andere… Nachdem die Regierung mit der Ich-AG zu stark auf das Gaspedal gedrückt hat, vollzieht sie nun eine Vollbremsung nach der anderen. In Kürze wird man dann wieder die geringe Zahl der Existenzgründungen in Deutschland beklagen… Wir wünschen uns mehr Kontinuität und weniger Hektik!
Kommentare
Hallo, habe das problem Aufhebungsvertrag mit Abfindung.
Was muss ich jetzt beachten, ich bin 60 jahr alt und zu finden anders arbeit wurde schwer.
Mein Arbeitgeber hat mir ein vorschlag gegeben
(Abfindung)bis ende Dezember 2009.
1. Ich bin angestellte und 3 jahre dabei.
2. Meine Arbeitsvertrag steht Kündigungsfrist laut BGB. (wie viel Monaten habe ich)
3. Ich muss sagen was ich möchte wegen Abfindung ?
Wäre sehr Dankbar für Ratschläge!
P.S.:
Meine befr. Beschäftigung endet Ende Febr.08. Wollte dann das Kleingewerbe zu meinem Hauptverdienst machen. Habe ich die Option auf Gz.??
Weil das Kleingewerbe ja schon existiert.
Danke.
Gruss
Stephan
Hallo Leute,
bin momentan befristet beschäftigt. Habe nebenbei ein Kleingewerbe. Es kommen auch umsätze rein.
Was habe ich für Möglichkeiten??
Erhalte ich trotzdem Gz.??
Bitte helft mir!!
Danke im voraus
Gruss
Stephan
Guten Tag
Ich möchte in den nächsten Tagen mein Arbeitsverhältnis zum 15.9. kündigen und mich dann ab 18.9. als freiberuflicher Ingenieur selbständig machen. Ab diesem Zeitpunkt hätte ich auch einen Auftrag, der mich für ca. 1 Jahr beschäftigt. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich in den letzten 12 Monaten mein Gehalt immer verspätet (teilweise bis zu 3 Monate) bekommen. Da der laufende Vertrag zum 15.12. endet, ist das für mich (57 Jahre) die einzige Möglichkeit nicht arbeitslos zu werden. Habe ich unter diesen Bedingungen die Möglichkeit den Gründungszuschuß zu bekommen?
Hallo, habe folgende Frage, ich bin im 2.Jahr der Elternzeit, mir wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten mit einer Abfindung, die nicht unerheblich wäre. Kann ich vom AG verlangen daß er mich mit Einhaltung der Kündigungsfrist gehen lässt? Und wie reagiert das Arbeitsamt darauf, mit Sperrfrist und Ruhezeit?
Guten Tag
Ich habe vor in den nächsten Tagen selbst zu kündigen, da ich mich selbstständig machen möchte. Ich habe schon seit ca. 1 Jahr ein Kleingewerbe (Gewerbeanmeldung) hatte aber keinerlei Umsatze seitdem, da ich mich nur über preise bei Lieferanten Informiert habe. Gibt es da Probleme bei der beantragung von der Existenzförderung, da das Gewerbe ja schon seit einem jahr existiert. Oder werde ich so oder so keine Förderung erhalten? Bitte um hilfe
MFG Marco
Antwort:
Wenn Sie selbst kündigen, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine Sperrzeit erhalten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Förderbarkeit der Gründung. Siehe dazu unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit.
Die Gewerbeanmeldung, die nur der Information diente, ist vermutlich kein Problem, auch wenn sie zu der einene oder anderen lästigen Nachfrage führen kann.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Überbrückungsgeld. Ich beabsichtige zu kündigen und eine eigene Kanzlei für Psychologie zu eröffnen. Ich würde dafür gerne das Überbrückungsgeld als Förderung in Anspruch nehmen. Aktuell scheint es doch so zu sein, dass ich die Förderung nicht erhalten kann, weil ich gekündigt habe. Also sollte ich mich zuerst arbeitslos melden und dann könnte ich sofort die Förderung in Anspruch nehmen? Oder muss ich zuerst die 3 Monate Karenzzeit arbeitslos verbringen?
Wie könnte ich direkt nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses eine Förderung gewährt bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kaufmann
Antwort:
Ihre Optionen hängen davon ab, wie lange Ihre Kündigungsfrist ist. Die nötigen Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit. Vor einer Eigenkündigung würde ich Ihnen in jedem Fall raten, Ihren Fall mit einer fachkundigen Stelle zu besprechen, wie wir Sie unter dem Menüpunkt "fachkundige Stelle" empfehlen.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Hallo zusammen,
habe einen befristeten Vertrag (Uni), der nicht verlängert wird, bin derzeit in Elternzeit. Vertrag ginge bis 03/07, wäre dann von Arbeitslosigkeit bedroht. Möchte Ende dieses Jahres/Anfang nächsten Jahres eine Existenz gründen (Praxis übernehmen). Wie sieht die Regelung hier aus? Sollte ich schon jetzt kündigen, um Ü.-geld zu erhalten? Danke für Hilfe.
Antwort:
Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden. Wie die Existenzgründungsförderung ab Mitte des Jahres genau aussehen wird, darüber wird noch in der großen Koalition diskutiert. Zu Ihrem Einzelfall kann ich keine Stellung nehmen. Mir liegen zu wenig Informationen vor, um Ihnen einen Rat zu geben. Unter www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkundige_stellen können Sie Kontakt zu einem Experten aufnehmen, mit dem Sie die Alternativen durchsprechen können.
Hallo,
ich bin durch zufall auf diese Seite aufmerksam geworden. Und hoffe hier einige Informationen zu kriegen bzgl Verfahrensweise Überbrückungsgeld bzw. Ich-AG.
Nun mal eine kurze Fallschilderung: Mein Arbeitgeber
hat mir geraten zu kündigen!!!! Ansonsten würde man einen Weg finden mich loszuwerden im Klartext Abmahnung ---> Kündigung !!!( =Sperre&AVAD eintrag). Also habe ich gezwungenermaßen gekündigt. Nun stellt sich mir die Frage. Wie sieht es bei so einem Fall aus mit Sperre?!?
Ich habe vor mich Selbständig zumachen nur weiß ich nicht ob ich die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld beantragen soll (sofern ich das kriege?) Informationen ssind nur sehr schwer zu kriegen und hoffe hier eine qualifizierte Information zu erhalten.
Wie, Was würden Sie mir raten zu tun in der oben geschulderzen Situation!?!
Vielen Dank im voraus und verbleibe.
Mit freundlichem Gruß
G. De Tommaso
Antwort:
Hört sich nach einer üblen Praxis an. Anderen Betroffenen kann ich nur empfehlen, sich an die Arbeitsagentur zu wenden, BEVOR sie selbst kündigen. Ich vermute, dass Sie eine Sperrzeit erhalten werden. Vielleicht haben Sie ja auch Glück.
Mehr zum Thema Sperrzeit und geförderte Gründung finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit
Hallo, habe das problem Aufhebungsvertrag.
Aber mir Gestzlicher Kündigungsfrist.
Beide parteien sind sich einig nur es geht vom arbeitgeber aus? Was muss ich jetzt beachten muss schon am Montag zum Amt. Bekomme ich eine Speerzeit? Am freitag als ich mich Arbeitsuchend meldete, wurde mir gesagt ich hätte anspruch.
Stimmt das? Mein Arbeitgeber hat mir den Vertrag angeboten da ich dadurch sozial besser gestellt bin. Es steht gerade eine massenentlassung an.
Ich würde gerne Nahtlos Gründen, ist das Möglich ohne Verluste und mit den vollen 6 Monaten? Oder geht es gar nicht?
Wäre sehr Dankbar für Ratschläge!
Ich habe den Fall, dass mein Arbeitgeber mich loswerden will und meinen Job zum Jahresende wegrationalisiert wird und ich einen Aufhebugsvertrag unterschreiben werde. Ich habe den Mut mich selbstständig zu machen. Würde ich eine Sperre von 3 Monaten bekommen und noch entschieden, dass ich kein Überbrückungsgeld bekomme, werde ich gerichtlich dagegen angehen. Zumindest werde ich diese Richtung einschlagen wenn mir da vom Rechtsanwalt nicht dringend von abgeraten wird.
P.S Ihre Berichtsgebung und Infos waren für mich sehr Lehrreich und Informativ. Vielen Dank dafür !
Ich verbleibe mit Gruessen
G. Muthofer



