Blog: News & Tipps

Gründen aus der Anstellung

Kein Ueberbrueckungsgeld mehr bei Eigenkuendigung / Aufhebungsvertrag!


Per Rundbrief ("Geschäftsanweisung vom 17.06.2005") hat die Bundesagentur für Arbeit die internen Durchführungsanweisungen zum Überbrückungsgeld in einem wichtigen Punkt geändert. Damit kommt es nun zu der schon vor einigen Monaten in unserem Newsletter und auf der Webseite angekündigten Einschränkung in Bezug auf Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, um sich selbständig zu machen.

Bisherkonnten auch sie Überbrückungsgeld beantragen und bei nahtloser Gründung sogar die sonst bei Eigenkündigung übliche Sperrzeit vermeiden. Diese großzügige Regelung ging auf einen Runderlass vom 22.03.2002 zurück, der durch unsere Berichterstattung einer breiteren Gründer-Öffentlichkeit bekannt wurde. Erfahrungsberichte von Gründern zeigten, dass auch vielen Arbeitsagenturen die Regelung zu Beginn unserer Berichterstattung im Jahr 2003 nicht bekannt war. In den letzten zwölf Monaten wurde das Überbrückungsgeld aber von allen Arbeitsagenturen auch bei Eigenkündigung relativ problemlos bewilligt.

Jetzt hat die Bundesagentur für Arbeit auf Drängen des Bundeswirtschaftsministeriums die großzügige Regelung abgeschafft. Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst (oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass dazu gibt) und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeiführt, erhält künftig auch bei nahtlosem Übergang in die Selbständigkeit eine Sperrzeit. Aber es kommt noch schlimmer: Wenn wir die neue Regelung richtig interpretieren, dann bleibt dem Gründer auch "nach Absitzen" der Sperrzeit das Überbrückungsgeld versagt.

Ob diese sehr weitgehende Regelung überhaupt rechtlich haltbar ist, darf auch nach Meinung von Arbeitsamtsmitarbeitern und Fachanwälten bezweifelt werden. Doch zunächst einmal müssen wir uns darauf einstellen, dass die Arbeitsagenturen danach handeln.

Noch können wir nicht sagen, ob es Übergangsregelungen für solche Gründer gibt, die vor dem letzten Freitag (17.06.2005) im Vertrauen auf die großzügige alte Regelung gekündigt haben. Wir empfehlen allen Betroffenen, möglichst schnell einen Bewilligungsbescheid über das Überbrückungsgeld herbeizuführen – auch wenn die Gründung aufgrund längerer Kündigungsfristen erst in einigen Wochen oder Monaten möglich ist. Gerne empfehlen wir Ihnen fachkundige Stellen, die Ihren Businessplan zeitnah prüfen bzw. Sie bei der Erstellung beraten. Weitere Hilfen zur Erstellung Ihres Businessplans (Buch, Software) finden Sie auf www.ueberbrueckungsgeld.de.

Wenn Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, ist es jetzt sehr viel wichtiger als bisher, wie das Arbeitsverhältnis genau endet, denn Sie riskieren nicht nur eine Sperrzeit, sondern auch den Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Ablauf der Sperrzeit. Hüten Sie sich deshalb vor einer unbedachten, emotionalen Kündigung. Ungerecht ist die Regelung gegenüber Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber sie "loswerden" möchte, vielleicht intern bereits "abgeschoben" hat, sie aber nicht betriebsbedingt kündigen kann. Das kommt besonders bei älteren Arbeitnehmern vor. Sie sind dann de facto häufig zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags gezwungen, womit sie sich aber einen späteren Anspruch auf Überbrückungsgeld verbauen.

Unsere Meinung: Wie so oft in letzter Zeit schießt das Bundeswirtschaftsministerium über das Ziel hinaus. Dass jemand, der ohnehin gründen möchte, nicht auch noch nahtlos Überbrückungsgeld erhalten soll, dafür haben wir ein gewisses Verständnis – auch wenn die neue Regelung hier sicherlich zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten derjenigen führt, die "das Glück" haben, vom Arbeitgeber gekündigt zu werden. Aber die Regelung trifft auch viele andere… Nachdem die Regierung mit der Ich-AG zu stark auf das Gaspedal gedrückt hat, vollzieht sie nun eine Vollbremsung nach der anderen. In Kürze wird man dann wieder die geringe Zahl der Existenzgründungen in Deutschland beklagen… Wir wünschen uns mehr Kontinuität und weniger Hektik!

Verfasst von Andreas Lutz am 21.06.2005 09:00
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=87&showblog=2042

Kommentare

Verfasst von Frank Watson am 18.11.2009 14:51


Verfasst von Stephan am 10.12.2007 12:16


Verfasst von Stephan am 10.12.2007 12:14


Verfasst von Detlev am 15.08.2006 11:24


Verfasst von Topf am 14.07.2006 22:34


Verfasst von Marco am 28.06.2006 18:38

Antwort:

Wenn Sie selbst kündigen, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach eine Sperrzeit erhalten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Förderbarkeit der Gründung. Siehe dazu unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit.

Die Gewerbeanmeldung, die nur der Information diente, ist vermutlich kein Problem, auch wenn sie zu der einene oder anderen lästigen Nachfrage führen kann.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von Stefan Kaufmann am 19.06.2006 22:10

Antwort:

Ihre Optionen hängen davon ab, wie lange Ihre Kündigungsfrist ist. Die nötigen Informationen finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit. Vor einer Eigenkündigung würde ich Ihnen in jedem Fall raten, Ihren Fall mit einer fachkundigen Stelle zu besprechen, wie wir Sie unter dem Menüpunkt "fachkundige Stelle" empfehlen.

Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de

Alle Angaben ohne Gewähr


Verfasst von UK am 08.03.2006 13:34

Antwort:

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend melden. Wie die Existenzgründungsförderung ab Mitte des Jahres genau aussehen wird, darüber wird noch in der großen Koalition diskutiert. Zu Ihrem Einzelfall kann ich keine Stellung nehmen. Mir liegen zu wenig Informationen vor, um Ihnen einen Rat zu geben. Unter www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkundige_stellen können Sie Kontakt zu einem Experten aufnehmen, mit dem Sie die Alternativen durchsprechen können.


Verfasst von De Tommaso am 13.02.2006 15:03

Antwort:

Hört sich nach einer üblen Praxis an. Anderen Betroffenen kann ich nur empfehlen, sich an die Arbeitsagentur zu wenden, BEVOR sie selbst kündigen. Ich vermute, dass Sie eine Sperrzeit erhalten werden. Vielleicht haben Sie ja auch Glück.

Mehr zum Thema Sperrzeit und geförderte Gründung finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/sperrzeit


Verfasst von chris am 17.12.2005 18:43


Verfasst von Gerhard Muthofer am 05.09.2005 11:27

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