Kein Geld verschenken:

Gründungszuschuss rechtzeitig verlängern

Am Ende der sechsmonatigen Grundförderung sind viele Gründungszuschuss-Bezieher so sehr mit dem Tagesgeschäft beschäftigt, dass sie ganz vergessen, den Gründungszuschuss zu verlängern. Dabei geht es um eine neunmonatige Weiterförderung in Höhe von 300 Euro monatlich, insgesamt also um 2.700 Euro. Zudem ist nach einem knappen halben Jahr Selbständigkeit ein guter Zeitpunkt, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Auf den folgenden Seiten erklären wir, was Sie bei der Verlängerung beachten sollten.

Zunächst einmal: Nach Auslaufen der Grundförderung sollte der Gründer seinen Lebensunterhalt im Idealfall aus eigenen Mitteln decken können. Die 300 Euro sollen für eine Übergangszeit aber bei der sozialen Absicherung helfen. Sie sind steuerfrei und werden für die Ermittlung der Beitragshöhe bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen.

Ab wann kann der Verlängerungsantrag gestellt werden?

Die Verlängerung kann zwei Monate vor Auslaufen der Grundförderung beantragt werden, also ab dem 4. Monat nach der Gründung. Wenn Sie innerhalb dieser Frist liegen und von der Arbeitsagentur die Antragsunterlagen noch nicht zugeschickt bekommen, sollten Sie die Abholung bzw. Zusendung selbst in die Hand nehmen. Erstellen Sie die nötigen Unterlagen am besten vier bis fünf Monate nach der Gründung. Dann verfügen Sie über eine ausreichende „Historie“ und können den Antrag frühzeitig einreichen. Einige Agenturen (wenn auch keineswegs alle) erlauben auch eine nachträgliche Einreichung des Verlängerungsantrags.

Die Voraussetzungen für die Weitergewährung sind je nach Arbeitsagentur sehr unterschiedlich. Hier lohnt es sich, einen unserer Berater einzuschalten, der die Verhältnisse in Ihrem Bundesland gut kennt und Ihnen sagen kann, wie Sie am besten argumentieren.

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