Das müssen Sie bei der Verlängerung beachten

Verlängerung des Gründungszuschusses

Die Förderung ist Ermessensentscheidung: große regionale Unterschiede

Wie die Vergabe der Grundförderung für die Dauer der ersten sechs Monate, so ist auch die neunmonatige Verlängerung eine Ermessensentscheidung, für die Sie die Agentur für Arbeit erneut überzeugen müssen. Wir haben erhebliche regionale Unterschiede in der Vergabepraxis wahrgenommen. Auf jeden Fall hilfreich ist die Stellungnahme eines anerkannten Unternehmensberaters, der sich darin zu Ihrem bisherigen Geschäftsverlauf und den weiteren Chancen Ihrer Gründung äußert.

Der Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses

Im Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses werden folgende Informationen abgefragt:

  • Änderungen seit dem ersten Antrag (Wohnortwechsel, Wechsel der Bankverbindung)
  • Änderung von Art und Umfang der Tätigkeit
  • Anzahl der Wochenstunden, die für die selbständige Tätigkeit aufgewendet werden
  • Eventuelle nichtselbständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang

Dabei ist zu bedenken, dass durch den Gründungszuschuss – auch in der Aufbauphase - nur eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit gefördert werden kann: Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit aufwenden und der Zeitaufwand für eine eventuelle nicht-selbständige Tätigkeit darf keinesfalls den zeitlichen Aufwand für die selbständige Tätigkeit überwiegen (viele Agenturen sehen dies noch um einiges strenger). Weitere Infos hierzu finden Sie in unserem FAQ zur Nebentätigkeiten.

Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Spannend wird es bei den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Mit ihnen müssen Sie belegen, dass es sich tatsächlich um eine hauptberufliche unternehmerische Aktivität handelt. Typischerweise werden folgende Unterlagen erwartet:

  • Schriftlicher Bericht über die unternehmerischen Tätigkeiten mit Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben (also z.B. einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für die ersten sechs Monate)
  • Erklärung von Abweichungen gegenüber dem eingereichten Businessplan
  • Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate mit Übersicht der Auftragseingänge und Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
  • Teilweise werden Kopien der bereits abgearbeiteten und gerade erst erhaltenen Aufträge als Nachweis erwartet, alternativ oder zusätzlich können Sie auch die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ("BWAs") des Steuerberaters bzw. aus Ihrem Buchhaltungsprogramm beifügen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

Der Gründungszuschuss wurde auf Basis des Businessplans bewilligt. Wenn das Geschäft so läuft, wie im Businessplan prognostiziert, sollte die Verlängerung  auf jeden Fall gewährt werden. 20 Prozent Abweichung nach oben oder unten sollten dabei kein Problem darstellen.

Ist die Abweichung größer, sollten die Gründe dafür erläutert werden. In jedem Fall sollte unabhängig davon  verbal erklärt werden, wie sich das Geschäft im ersten Halbjahr entwickelt hat.

Zum einen werden die Berater bei den Arbeitsagenturen sicherlich solche Gründer aussortieren wollen, die während der neunmonatigen Förderung keine ausreichenden Anstrengungen unternommen haben, um ihr Geschäft zum Laufen zu bringen bzw. denen dies trotz reger Bemühungen nicht gelungen ist. Ziel der Agentur bleibt es ja, die entsprechende Person "in Arbeit" zu bringen, und nicht um jeden Preis eine wenig aussichtsreiche Gründung weiter zu fördern.

Andererseits müssen auch Gründer, die besonders erfolgreich waren, und schon jetzt, nach vier bis sechs Monaten Förderung, eigentliche keine Hilfe mehr benötigen, damit rechnen, dass sie nicht weitergefördert werden.

Weiter

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen