Die richtige Wahl

Wie sich die Steuerklasse auf ALG und Gründungszuschuss auswirkt

Um wie viel Geld es geht

Je nach Lohnsteuerklasse fällt Ihr Arbeitslosengeld I und damit auch Ihr Gründungszuschuss ganz unterschiedlich hoch aus. Die Tabelle zeigt dies am Beispiel eines Abeitnehmers, der vor Beginn der Arbeitslosigkeit ein Bruttoeinkommen von 4.000 Euro verdiente.

Vor einem Wechsel der Steuerklasse in Hinblick auf den Arbeitslosengeld-Anspruch sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater oder von der zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen, um eine Schlechterstellung zu vermeiden.

 

Lohn- steuer- klasse

Typischer Fall (vereinfacht dargestellt)

Arbeitslosengeld I ohne Kinder, ca.

Arbeitslosengeld I mit Kindern, ca.

I

Alleinstehend

1.318 Euro

1.472 Euro

II

Alleinstehend mit Kind

1.344 Euro

1.501 Euro

III

Haupt- oder Alleinverdiener (Ehepartner in Steuerklasse V)

1.551 Euro

1.733 Euro

IV

Doppelverdiener (Ehepartner ist ebenfalls in Steuerklasse IV)

1.318 Euro

1.472 Euro

V

"Hausfrau/- mann" (Ehepartner in Steuerklasse III)

1.017 Euro

1.135 Euro

VI

Für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis

996 Euro

1.112 Euro

 

Eine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Steuerklasse haben nur Verheiratete. Sie können sich in Steuerklasse III, IV oder V einstufen lassen - mit der entsprechenden Auswirkung auf die Steuerklasse des Partners. Bei Auswahl der günstigsten Steuerklasse (III) ergibt sich gegenüber der Auswahl der ungünstigsten Steuerklasse (V) ein Arbeitslosengeld I, das mehr als 50 Prozent höher liegt.

Bei einem Arbeitnehmer mit Kindern, der neun Monate lang Gründungszuschuss bezieht, beträgt der absolute Unterschied 5.382 Euro.

Entscheidend für die Bemessung des Gründungszuschusses ist der Arbeitslosengeld-I-Anspruch, der in den vier Wochen vor der Gründung bestand. Welche Steuerklasse für dessen Bemessung herangezogen wird, beschreiben wir im folgenden Abschnitt. Nach der Bewilligung des Gründungszuschusses kann die Steuerklasse unseres Wissens geändert werden, ohne dass es zu einer nachträglichen Anpassung des Gründungszuchuss kommt. Ohnehin findet am Jahresende eine gemeinsame Veranlagung statt, so dass vom Partner aufgrund der ungünstigen Steuerklasse zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung zurückerstattet wird.

Frühzeitiger Wechsel der Lohnsteuerklasse notwendig: In welchem Rahmen Sie die Steuerklasse wechseln dürfen

Die Arbeitsagentur lässt das Wechseln der Steuerklasse allerdings nur in eingeschränktem Rahmen zu. Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Leistungsanspruchs die Lohnsteuerklasse maßgebend, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Arbeitslosengeld-Anspruch entstanden ist. Während des Arbeitslosengeld-Bezugs ist ein Wechsel der Steuerklasse nur dann möglich, wenn er zweckmäßig ist, also zu einem geringeren gemeinsamen Lohnsteuerabzug der beiden Ehepartner führen würde. (Ein Wechsel, der zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führen würde, ist jederzeit erlaubt...)

Ob dieses Kriterium gegeben ist, entscheidet die Arbeitsagentur anhand der "Tabelle zur Steuerklassenwahl", die das Bundesfinanzministerium jährlich herausgibt.

Vorausschauende Gründer müssten demnach also schon vor Beginn des Jahres, in dem Sie arbeitslos werden, die Steuerklasse III wählen. Wer schon arbeitslos ist, kann anhand der genannten Tabelle kontrollieren, ob ein nachträglicher Wechsel der Steuerklasse doch noch möglich ist.

Warum überhaupt Lohnsteuerklassen?

Die Lohnsteuerklassen dienen der Ermittlung eines möglichst genau zutreffenden monatlichen Lohnsteuerabzugs. Bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende spielen die Lohnsteuerklassen keine Rolle. Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird dann zurückerstattet.

Andere Einflussmöglichkeiten auf die Höhe des Arbeitslosengeld I

Neben der Lohnsteuerklasse gibt es kaum Möglichkeiten, die Höhe des Arbeitslosengeld-Anspruchs zu beeinflussen. So wird zum Beispiel die Zugehörigkeit zu einer Kirche (Kirchensteuer-Pflicht) nicht bei der Bemessung des Arbeitslosengelds berücksichtigt. Ansonsten hat neben dem bisherigen Einkommen nur der Ehestand und das Vorhandensein von Kindern einen Einfluss auf die Bemessung.



Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen