Sichern Sie sich gut ab

Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung

Altersvorsorge und Krankenversicherung machen einen großen Teil Ihrer privaten Ausgaben als Existenzgründer aus, zumal Selbständige Arbeitgeber- und -nehmeranteil alleine tragen sowie höhere Mindestbeiträge zur Sozialversicherung leisten müssen als Angestellte.

Für Selbständige ist die Mitgliedschaft in einer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übrigens freiwillig (von bestimmten Ausnahmen bei der Rentenversicherung abgesehen).

Krankenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung hängt bei der gesetzlichen Ihr Beitrag vom Einkommen ab. Berechnungsgrundlage ist Ihr Arbeitseinkommen (Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit) zuzüglich dem Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss wird aber nicht in voller Höhe herangezogen, sondern nur in Höhe des Arbeitslosengeld I-Anspruchs. Auf die zusätzliche Pauschale von 300 Euro zahlen Sie keine Beiträge.

Während der Förderung ist die Untergrenze für die Beitragsberechnung die halbe Bezugsgröße. Bei einem Beitragssatz von 14 Prozent ergibt sich ein Mindestbeitrag von rund 170 Euro. Nach Auslaufen der Förderung wird der Mindestbeitrag anhand von 75 Prozent der Bezugsgröße berechnet. Sie müssen dann mit einem Mindestbeitrag von 260 Euro rechnen. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt den Beitrag nach oben bei etwa 500 Euro.

Bei einer Krankenversicherung mit höherem Beitragssatz können diese Werte auch höher liegen. Gegebenenfalls sollten Sie dann die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Pflegeversicherung

Mit der Pflegeversicherung verhält es sich ganz analog, allerdings liegt hier der Beitragssatz einheitlich bei 1,7 Prozent für Eltern und 1,95 Prozent für Kinderlose. Daraus ergibt sich eine Beitragsuntergrenze von 21 bzw. 24 Euro während der Förderung und 31 bzw. 36 Euro nach Förderende. Die Beitragsobergrenze liegt bei 61 bzw. 69 Euro.

Rentenversicherung

Während wohl niemand vollständig auf die Kranken- und Pflegeversicherung verzichten möchte, freuen sich viele Gründer darauf, privat fürs Alter vorzusorgen statt in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wie erwähnt gibt es einige Ausnahmen: Ich-AG-Gründer, Handwerker bis zum 218. Monat ihrer Selbständigkeit sowie bestimmte Lehr- und Pflegeberufe sind Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Einkommen unbekannt - wie berechnet sich der Beitrag?

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