Basis für unsere Fallbeispiele

Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen

Gesetzliche Rentenversicherung

Alte Bundesländer

2011

2010

2009

2008

2007

Beitragssatz*

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

Beitragsbemessungsgrenze (jährlich)

66.000 Euro

66.000 Euro

64.800 Euro

63.600 Euro

63.000 Euro

--- " --- (monatlich)

5.500 Euro

5.500 Euro

5.400 Euro

5.300 Euro

5.250 Euro

Höchstbeitrag (monatlich)

1.094,50 Euro

1.094,50 Euro

1.074,60 Euro

1.054,70 Euro

1.044,75 Euro


Neue Bundesländer

2011

2010

2009

2008

2007

Beitragssatz*

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

19,9 Prozent

Beitragsbemessungsgrenze (jährlich)

57.600 Euro

55.800 Euro

54.600 Euro

54.000 Euro

54.600 Euro

--- " --- (monatlich)

4.800 Euro

4.650 Euro

4.550 Euro

4.500 Euro

4.550 Euro

Höchstbeitrag (monatlich)

955,20 Euro

925,35 Euro

905,45 Euro

895,50 Euro

905,45 Euro

 

Gesetzliche Krankenversicherung

einschließlich Krankengeld ab dem 42. Krankheitstag. Bei Verzicht auf die damit verbundene "Lohn"-Fortzahlung ab der siebten Krankheitswoche ermäßigt sich der Beitragssatz für Selbstständige um 0,6 Prozent. Durch Abschluß eines Wahltarifs kann ein Krankengeld auch schon nach kürzerer Krankheitszeit abgesichert werden. Neben zusätzlichen Beiträgen ist dies mit einer 3-jährigen Bindung an die jeweilige Krankenkasse verbunden.

 

2011

2010

2009

2008

2007

Beitragssatz* abhängig von Krankenkasse, z.B.

15,5 Prozent

14,9 Prozent

14,9 Prozent

14,0 Prozent

14,0 Prozent

Beitragsbemessungsgrenze (jährlich)**

44.550 Euro

45.000 Euro

44.100 Euro

43.200 Euro

42.750 Euro

--- " --- (monatlich)

3.712,50 Euro

3.750 Euro

3.675 Euro

3.600 Euro

3.562,50 Euro

Höchstbeitrag (monatlich)

575,44 Eur

558,75 Euro

547,58 Euro

504 Euro

498,75 Euro

 

Soziale Pflegeversicherung

 

2011

2010

2009

2008

2007

Beitragssatz*,***

1,95 / 2,2 %

1,95 / 2,2 %

1,95 / 2,2 %

1,95 / 2,2 %

1,7 / 1,95 %

Beitragsbemessungsgrenze (jährlich)

44.550 Euro

45.000 Euro

44.100 Euro

43.200 Euro

42.750 Euro

--- " --- (monatlich)

3.712,50 Euro

3.750 Euro

3.675 Euro

3.600 Euro

3.562,50 Euro

Höchstbeitrag (monatlich)

72,39 / 81,68 Euro

73,13 / 82,50 Euro

71,66 / 80,85 Euro

70,20 / 79,20 Euro

60,56 / 69,47 Euro


Monatliche Bezugsgröße

Die monatliche Bezugsgröße ergibt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr. Sie ist von erheblicher Bedeutung für Selbstständige, denn auf ihrer Grundlage werden die Mindestbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung festgelegt.

Teilweise wird auch von Bruchteilen (1/2, bei der Krankenversicherung 3/4) der monatlichen Bezugsgröße ausgegangen. Wir führen die konkreten Werte auf, damit Sie direkt erkennen können, auf welchen Wert wir uns in den Rechenbeispielen beziehen.

 

2011

2010

2009

2008

2007

Alte Bundesländer

2.555 Euro

2.555 Euro

2.520 Euro

2.485 Euro

2.450 Euro

- 75 Prozent davon

1.916,25 Euro

1.916,25 Euro

1.890 Euro

1.863,75 Euro

1.837,50 Euro

- 50 Prozent davon

1.277,50 Euro

1.277,50 Euro

1.260 Euro

1.242,50 Euro

1.225 Euro

- 25 Prozent davon

638.75 Euro

638.75 Euro

630 Euro

621,25 Euro

612,50 Euro 

Neue Bundesländer

2.240 Euro

2.170 Euro

2.135 Euro

2.100 Euro

2.100 Euro

- 50 Prozent davon

1.120 Euro

1.085 Euro

1067,50 Euro

1.050 Euro

1.050 Euro

- 25 Prozent davon

560 Euro

542,50 Euro

533,75 Euro

525 Euro

525 Euro

 

Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Arbeislosenversicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz wurde in den letzten Jahren merhfach gesenkt. Damit sank auch der Beitrag zur "freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige":

 

Zeitraum

Beitragssatz

Freiw. Beitrag alte BL.

Freiw. Beitrag neue BL

Bis 31.12.2006

6,5 Prozent

39,81 Euro

33,56 Euro

Ab 1.1.2007

4,2 Prozent

25,73 Euro

22,05 Euro

Ab 1.1.2008

3,3 Prozent

20,50 Euro

17,33 Euro

Ab 1.1.2009

2,8 Prozent

17,64 Euro

14,95 Euro

Ab 1.1.2010

2,8 Prozent

17,88 Euro

15,19 Euro

Ab 1.1.2011

3,0 Prozent (geplant)

38,33 Euro

33,60 Euro

Ab 1.1.2012

3,0 Prozent (Annahme)

76,65 Euro

67,20 Euro


Der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung wird unabhängig vom tatsächlichen Einkommen/Gewinn auf Basis von 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (vergleiche oben) berechnet.

Freibetrag für Nebenverdienste während der Arbeitslosigkeit

Der Freibetrag beträgt 165 Euro. Darüber hinausgehendes Arbeitseinkommen (bei Selbstständigen: Gewinn!) führt zu einer Kürzung des Arbeitslosengelds in entsprechender Höhe.

Anmerkungen

*) Arbeitgeber- und -nehmeranteil

**) Nicht identisch mit der Versicherungspflichtgrenze, ab der sich Angestellte von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen können, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Jahren und voraussichtlich im folgenden Jahr höher liegt. Diese Pflichtgrenze betrug im Jahr 2007 47.700 Euro (3.975 Euro monatlich) und stieg 2008 weiter auf 48.150 Euro (4.012,50 Euro). In 2009 betrug sie 48.600 Euro (4.050 Euro monatlich) und 2010 49.956 (4.163 Euro monatlich). Im Jahr 2011 sinkt die Versicherungspflichgrenze auf 4.125 Euro.

***) Kinderlose zahlen seit dem 1.1.2005 einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent. Wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, muss der Betreffende diesen Zuschlag alleine tragen, das heißt es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

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