FAQ: Die häufigsten Fragen

Sozialversicherung

1. Welche Selbstständigen sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Beim Gründungszuschuss besteht grundsätzlich keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung – ebenso wenig wie beim bisherigen Überbrückungsgeld sowie bei nicht geförderten Selbstständigen. Wer sich dagegen mithilfe der Ich-AG selbstständig gemacht hat oder zu einer der folgenden Berufsgruppen gehört, ist Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Selbstständig tätige Handwerker mit einem Eintrag in der Handwerksrolle sind bis zum 216. Pflichtbeitrag, das heißt über einen Zeitraum von 18 Jahren, versicherungspflichtig.
  • Selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, dazu zählen auch Fahr- und Sportlehrer sowie Dozenten in der Erwachsenenbildung, Pflegepersonen, darunter Beschäftigte in der Kranken-, Säuglings- und Kinderpflege sowie Hebammen, sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen.
  • Analoges gilt für Seelotsen und Küstenschiffer bezüglich der Seekasse. Hausgewerbetreibende sind trotz gewerblicher Tätigkeit wie Arbeitnehmer zu behandeln.
  • Selbstständig tätige Künstler und Publizisten aus den Bereichen Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst/Design und Wort mit maximal einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter sind versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse. Sie müssen nur den halben Versicherungsbeitrag entrichten, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss sowie Zwangsabgaben von Verlagen und anderen Auftraggebern von Künstlern und Publizisten gedeckt.
2. Ich als Gründer habe zunächst nur einen Auftraggeber. Bin ich deshalb scheinselbstständig und muss mit den entsprechenden Konsequenzen für die Sozialversicherung rechnen?
3. Wird die Förderung bei der Berechnung des Krankenversicherungs- und Rentenbeitrags als Einkommen angerechnet?
4. Soll ich mich gesetzlich oder privat krankenversichern?
5. Unter welchen Bedingungen bin ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei meinem Partner mitversichert beziehungsweise er bei mir? Unter welchen Bedingungen sind meine Kinder mitversichert?
6. Gibt es Umstände, unter denen die freiwillige Rentenversicherung sinnvoll ist?
7. Ist es richtig, dass ich nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit noch vier Wochen kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert bin?
8. Stimmt es, dass die Arbeitsagentur während der Sperrzeit ab der fünften Woche die Krankenversicherungsbeiträge übernimmt?

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