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Sozialversicherung

Nahles will KSK retten - durch strengere Kontrollen bei kleinen Unternehmen


Für ihre Mitglieder ist die Künstlersozialkasse (KSK) überlebenswichtig - für andere Selbständige bedeutet die Künstlersozialabgabe erheblichen bürokratischen Aufwand. Durch häufigere Prüfungen - so hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles beschlossen - sollen 32 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen für die KSK eingetrieben werden. Fast 40 Prozent dieser Zusatzeinnahmen fließen jedoch in den Mehraufwand für die Kontrollen - möglicherweise auch deutlich mehr.

Viele Selbständige wissen gar nicht, dass sie abgabepflichtig sind, sobald sie einen Künstler oder Publizisten beauftragen. Dazu zählen zum Beispiel Webdesigner und Texter, die freiberuflich einen Flyer oder eine Anzeige erstellen, übrigens auch dann, wenn sie selbst gar nicht in der KSK versichert sind. Solche Honorare muss man getrennt erfassen und 5,2 Prozent davon an die Künstlersozialversicherung melden und abführen - zusätzlich zu der bereits bezahlten Vergütung.

Die gute Nachricht:  Nahles will eine Bagatellgrenze von 450 Euro pro Jahr einführen. Bis zu dieser Grenze sollen an selbständige Künstler und Publizisten erteilte Aufträge nach Inkrafttreten des Gesetzes abgabefrei bleiben. Wer knapp unter 450 Euro an Aufträgen vergibt, spart sich also 23 Euro Abgabe. Überschreitet das Auftragsvolumen diese Grenze, ist es in voller Höhe abgabepflichtig.

Nach dem "Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes" sollen alle Unternehmer, die jetzt schon Künstlersozialabgabe zahlen (sowie alle Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten) alle vier Jahre von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft werden. Von den kleineren Unternehmen sollen 40 Prozent ausgewählt und alle vier Jahre geprüft werden. Neben der DRV darf die KSK künftig auch selbst prüfen.


Langer Streit darüber, ob sich strengere Kontrollen rechnen

Um die Kosten der Prüfungen und was damit realistischerweise "rauszuholen" ist, gab es lange Streit zwischen Arbeitsministerium und DRV. Die Rentenversicherung schätzte die Kosten der zusätzlichen Kontrollen auf 50 Millionen Euro und lehnte eine Prüfung als unwirtschaftlich ab. Die damalige Arbeitsministerin von der Leyen setzte dem die Behauptung entgegen, die Prüfungen kosteten nur 5 Millionen Euro jährlich.

Die 12,3 Millionen Euro, die nun im Entwurf stehen, dürften ein politischer Kompromiss sein. Dass mehr als 40 Prozent der Zusatzeinnahmen für das Eintreiben der Abgaben verloren gehen, wäre der Öffentlichkeit kaum vermittelbar gewesen - vermutlich nicht einmal den Künstlern und Publizisten, die möglicherweise lieber ein entsprechend höheres Honorar erhalten würden. Zusätzlich zu den 12,3 Millionen Euro Verwaltungskosten der DRV dürften bei den abgabepflichtigen Unternehmen Verwaltungskosten in mindestens vergleichbarer Höhe anfallen.

Aktuell zahlen rund 170.000 Firmen regelmäßig Künstlersozialabgaben und verhelfen damit ca. 180.000 selbständigen Journalisten, Publizisten und Künstlern zu einer vergünstigen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Mit der Künstlersozialabgabe müssen 30% der Sozialversicherungsbeiträge der KSK-Mitglieder finanziert werden. 20% übernimmt der Bund. 50%, also quasi den Arbeitnehmeranteil, übernehmen die Versicherten.

Nachdem 2014 die Abgabe von 4,1 auf 5,2% gestiegen war, fürchtete man um die Akezptanz der europaweit einmaligen Regelung, deren kulturpolitische Bedeutung überragend sei. Union und SPD waren sich im Koalitionsvertrag einig, dass strengere Kontrollen nötig sind, um die Erhebungsbasis zu verbreitern. Bereits Ende April soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen werden und bis Juli den Bundestag passieren.


Gut zu wissen

Auch wenn Künstler und Publizisten in einer GbR oder anderen Personengesellschaft organisiert sind, sind ihre Honorare ebenso wie bei Einzelunternehmen abgabepflichtig. Aufträge an eine GmbH, GmbH & Co. KG, haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), Limited oder andere Kapitalgesellschaft sind dagegen nicht abgabepflichtig.

Dieser Unterschied spielte jüngst - wie der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Thomas Waetke berichtet - eine wichtige Rolle in einem Prozess der KSK gegen den Schlagersänger Costa Cordalis: Der hatte nämlich eine Management-Gesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Konzertveranstalter bezahlten Cordalis nicht direkt, sondern die KG. Cordalis wiederum erhielt kein (abgabepflichtiges) Honorar von seiner Gesellschaft, sondern nur Gewinnzuweisungen in seiner Rolle als Teilhaber. Vor kurzem hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass in einer solchen Konstellation keine Künstlersozialabgabe anfällt - auch wen es sich eindeutig um eine Umgehung des gesetzgeberischen Ziels handle.


Bin ich mit meinem Unternehmen auch abgabepflichtig?  

Die abgabepflichtigen Unternehmen sind in § 24 KSVG geregelt. Darin heißt es: "Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmen verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künsler und Publizisten erteilen."

Die KSK selbst ist übrigens gar keine Versicherung, sondern sie prüft, wer aufnahmeberechtigt ist, meldet die Mitglieder dann bei den Versicherungen an und übernimmt die Koordination der Beitragszahlungen. Die DRV bzw. die selbst ausgewählte Krankenversicherung erhält die Beiträge und ist im Leistungsfall Ansprechpartner.

Auch wenn man als Selbständiger, der seine Sozialversicherung in voller Höhe selbst bezahlen muss, vielleicht wenig motiviert ist, die zusätzliche Bürokratie und die Abgaben zu schultern: Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um zu überlegen, ob und in welcher Höhe man abgabepflichtig ist.

Verfasst von Andreas Lutz am 15.04.2014 09:47
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=3438

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