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Sozialversicherung

Neue Beitragsemessungsgrenzen und ihre Auswirkungen auf Mindest- und Hoechstbeitraege zur Sozialversicherung fuer Selbstaendige


Das noch amtierende Bundeskabinett hat für das Jahr 2006 neue Eckwerte für die Sozialversicherung festgelegt. Sie müssen noch vom Bundesrat gebilligt werden, die Zustimmung gilt aber als sicher. Die Erhöhungen basieren auf der Einkommensentwicklung im Jahr 2004 (das ist gesetzlich so festgelegt!) in Höhe von 0,42 Prozent in den alten und 0,51 Prozent in den neuen Bundesländern. Was bedeuten die neuen Eckwerte für die Beitragssätze von Selbständigen?

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Selbständige berechnen sich nach der sogenannten "monatlichen Bezugsgröße". Diese erhöht sich in den alten Bundesländern von 2.415 auf 2.450 Euro (neue Bundesländer: von 2.030 auf 2.065 Euro).

Der Mindestbeitrag für Ich-AG-Gründer berechnet sich nach der halben Bezugsgröße. Für einen Ich-AG-Gründer im Westen mit günstigen 14 Prozent Beitragssatz bedeutet dies einen Mindestbeitrag von 171,50 Euro.

Für Überbrückungsgeld-Gründer und andere Selbständige richtet sich der Mindestbeitragssatz nach 75% der monatlichen Bezugsgröße, liegt also bei identischen Annahmen wie oben bei 257,25 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt einheitlich bei 3.562,50 Euro, dies entspricht bei 14 Prozent Beitragssatz einer Obergrenze für den Krankenversicherungsbeitrag von 498,75 Euro.

Natürlich wäre spätestens bei einem so hohen Beitrag ein Wechsel in eine private Krankenversicherung zu überdenken, soweit Alter und Gesundheitszustand dies sinnvoll erscheinen lassen.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen sich analog zur Krankenversichrung mit dem Beitragssatz von 1,7 Prozent (1,95 Prozent für Kinderlose), so dass sich Mindestbeiträge für Ich-AG-Gründer von 21 bzw. 24 Euro ergeben und für Überbrückungsgeld- und andere Gründer von 31 bzw. 36 Euro. Die Obergrenzen liegen bei 61 bzw. 69 Euro.

Rentenversicherung

In der Rentenversicherung pflichtversichert sind neben Ich-AG-Gründern selbständige Handwerker bis zum 218. Beitragsmonat, Lehrer, Erzieher, Dozenten und Menschen in Pflegeberufen (sowie – mit Besonderheiten - Künstler und Publizisten). Außerdem ist natürlich eine freiwillige Mitgliedschaft möglich – wenn auch zumeist nicht sinnvoll.

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige wird 2006 unverändert 78 Euro betragen. Darüber gilt der Beitragssatz von 19,5 Prozent (2007 will ihn die große Koalition dann auf 19,9 Prozent erhöhen.) Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2006 auf 5.250 (neue Bundesländer: 4.400) Euro erhöht, was Höchstbeiträgen von 1.023,75 (neue Bundesländer: 858 Euro) entspricht.

Für Ich-AG-Gründer gilt während der Förderung allerdings eine ermäßigte Obergrenze beim Beitragssatz, die sich nach der halben monatlichen Bezugsgröße bemisst und 239 Euro (neue Bundesländer: 201 Euro) beträgt.

Mindestbelastung bei Ich-AG und Überbrückungsgeld

Ein Ich-AG-Gründer der neben der Förderung kein zusätzliches Einkommen erzielt, muss für die gesetzliche Sozialversicherung mindestens Ausgaben in Höhe von 270 Euro einplanen. Überbrückunsgseld-Gründer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen brauchen, haben eine Mindestbelastung von 288 Euro allein für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und müssen zusätzlich in vollem Umfang private Altersvorsorge treiben. Mit zunehmendem Einkommen nimmt – wie oben beschrieben - die monatliche Belastung zu.

Die Empfehlung von ueberbrueckungsgeld.de: Berechnen Sie schon vor der Gründung die Kosten der Sozialversicherung, die auf Sie zukommen. Dabei hilft Ihnen die übersichtliche Darstellung mit vielen Rechenbeispielen in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" (3. Auflage, 14,90 Euro) – Infos und Bestellung unter www.ueberbrueckungsgeld.de/buch. Hier finden Sie auch Anleitungen, wie Sie die für sich jeweils günstigste Berechnung der Beitragssätze sicherstellen.

Alle Bemessungsgrenzen und anderen Rechengrößen finden Sie auch unter www.ueberbrueckungsgeld.de/basisdaten.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.11.2005 16:10
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=160&showblog=2081

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