Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

28.471 geförderte Gründungen im Jahr 2012


Im Dezember haben die Arbeitsagenturen 1.324 Gründungen mit Gründungszuschuss und 661 mit Einstiegsgeld gefördert. Damit steht die Gesamtzahl der geförderten Gründungen für das Jahr 2012 fest, auch wenn es durch Nachmeldungen noch zu kleineren Korrekturen kommen kann.

20.634-mal wurde der Gründungszuschuss 2012 vergeben, ein Rückgang um 85 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch beim Einstiegsgeld war ein Rückgang zu beobachten, der mit 30 Prozent jedoch deutlich geringer ausfiel. Insgesamt wurden 2012 7.837 Gründer zusätzlich zum Arbeitslosengeld II mit Einstiegsgeld gefördert. Der starke Rückgang ist vor allem dadurch zu erklären, dass sehr viel weniger Gründer einen Antrag auf Gründungszuschuss gestellt haben. Die Berater bei den Arbeitsagenturen haben erfolgreich versucht, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten - oft mit pauschalen und unrichtigen Behauptungen nach dem Motto: "Sie haben in Ihrer Branchen ohnehin keine Aussicht auf Förderung." Wer sich nicht abhalten lässt und einen gut vorbereiteten Antrag stellt, hat aber inzwischen wieder gute Chancen, den Gründungszuschuss unmittelbar zu erhalten. Das zeigt die Erfahrung mit den von uns im gesamten Bundesgebiet betreuten Kunden.

In der ersten Hälfte 2012 wurden viele Anträge pauschal und ohne genaue Prüfung abgelehnt. Auch diese Entscheidungen dürften keinen Bestand haben. Inzwischen haben Arbeitsgerichte erste Urteile gefällt - und diese sind ausgesprochen gründerfreundlich ausgefallen. Wer also gegen eine Ablehnung Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht erhoben hat, hat gute Chancen, die Förderung in voller Höhe nachträglich zu erhalten. Die Arbeitsagenturen müssen in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens tragen, Gerichtskosten fallen ohnehin nicht an.

Falls Sie eine Gründung planen: Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Mit unserer Antragsberatung können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und sich die bestmöglichen Chancen auf den Zuschuss sichern. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, ist es nicht zu spät. Sie sollten unbedingt Widerspruch einlegen - am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, den wir gerne empfehlen. Im Rahmen unseres Kosten-Airbag übernehmen wir dafür sogar die Kosten. Weitere Infos finden Sie hier.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 09.01.2013 11:44
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3307

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