Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

3.600 Euro Beratungsförderung für Sie – die Zeit wird knapp


Sie haben innerhalb der letzten zwölf Monate aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet? Wenn Ihr Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt wurde oder Sie in Kürze mit einer Bewilligung rechnen, investiert der Staat bis zu 16.000 Euro Förderung in Ihre Gründung. Er ist bereit, noch einmal 3.600 Euro in Form einer Beratungsförderung in Sie zu investieren, um sicher zu stellen, dass Ihre Selbständigkeit erfolgreich verläuft.

Sie kommen auch in den Genuss dieser Förderung, wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld-2-Bezug heraus gegründet haben. Die Bewilligung von Einstiegsgeld ist nicht  zwingend erforderlich.
 
Aber: Diese Förderung gibt es nur noch kurze Zeit. Sie müssen jetzt Ihren Anspruch sichern, denn Ihr Antrag muss bis 20.12.2013 bewilligt worden sein, und die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen. Bedingung ist außerdem, dass Ihre Gründung nicht mehr als 12 Monate zurückliegt.

Nach der Bewilligung können Sie das Coaching in aller Ruhe in Anspruch nehmen, Sie haben dafür 12 Monate Zeit.
 
Sie bestimmen, in welchen Bereichen Sie Unterstützung benötigen. Am häufigsten besteht Bedarf bei:
 
- Kundengewinnung, z.B. Marketingmaterialien konzipieren, Website entwerfen, Verkaufsgespräche führen usw.
- Selbstmanagement und Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern
- Organisation von Buchhaltung – wichtig auch in Hinblick auf die Verlängerung des Gründungszuschusses
 
Aufgaben, deren Umsetzung Sie Tage oder Wochen kosten würden, lassen sich mithilfe eines Beraters besser anpacken und oft in wenigen Stunden erledigen. Deshalb ist der Eigenanteil von 10 Euro/ Beraterstunde gut investiert.
 
Wir helfen Ihnen persönlich bei der Antragstellung und empfehlen Ihnen einen guten Berater in Ihrer Nähe. Bitte rufen Sie Christian Bussler bis spätestens 6.11. unter (089) 444 09 445 an oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.

 

Verfasst von Andreas Lutz am 28.10.2013 09:18
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3415

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