Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Arbeitsagenturen prüfen Anträge auf Gründungszuschuss strenger / Mittel werden knapp / Steht Rechtsanspruch auf der Kippe?


(gruendungszuschuss.de) In den vergangenen Wochen haben uns immer wieder Berichte von Gründern erreicht, wonach viele Arbeitsagenturen die Anträge auf Gründungszuschuss sehr viel strenger prüfen und häufiger ablehnen als früher. Im persönlichen Gespräch mit Mitarbeitern der Arbeitsagenturen ist sogar die Rede von Ablehnungsquoten, die innerhalb der Agenturen vorgegeben werden. Begründet wird dies damit, dass vielerorts bereits das Jahresbudget für 2010 erschöpft sei. Eine offizielle Bestätigung hierfür konnten wir nicht erhalten, die Anzahl gleichlautender Berichte lässt uns dies jedoch als Tatsache erscheinen. Wir erklären mögliche Hintergründe und geben Tipps, wie Sie Ihren Anspruch auf Gründungszuschuss trotzdem sicher stellen.

Zunächst die guten Nachricht: Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss, ganz ähnlich wie auch beim Arbeitslosengeld: Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld bzw. den Gründungszuschuss auszahlen. Wenn aufgrund steigender Arbeitslosen- bzw. Gründerzahlen das Budget schon vor Ablauf des Jahres erschöpft sein sollte, müssen die Agenturen an anderer Stelle Einsparungen vornehmen oder zusätzliche Mittel freigeben. Entsprechende Auskünfte haben wir auch vom Ministerium und der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Hinzu kommt: Zwar ist die Zahl der Gründungen 2010 deutlich gestiegen, aber das Jahresbudget für den Gründungszuschuss kann nicht schon im Mai erschöpft sein. Zwar ist in den ersten vier Monaten bereits  56.000 mal Gründungszuschuss bewilligt worden (Vorjahr: 45.000, +24 Prozent), aber das Budget dürfte sich an den 137.000 Gründungen des Vorjahrs orientieren.

„Das Ministerium hält Geld zurück“, habe ich von einigen Gesprächspartnern gehört. Möglicherweise will die Regierung nach der NRW-Wahl am Wochenende neue Akzente setzen. Politischer Gestaltungsspielraum besteht aber nur, wenn die Mittel für 2010 nicht schon vorher ausgegeben worden sind. Vielleicht ist das der Hintergrund für die zu beobachtende Entwicklung, ich bzw. meine Gesprächspartner können hier allerdings nur spekulieren.

„Der Gründungszuschuss wird sehr stark nachgefragt. Es gibt regionale Engpässe, die Mittel neigen sich dem Ende zu. Es finden gerade Überlegungen statt, diese Engpässe zu lösen. Die Vergabe kann aber nicht an finanziellen Mitteln scheitern.“ So lautete der Redebeitrag einer Agenturvertreterin auf einer Diskussionsveranstaltung, die ich Anfang dieser Woche besuchte. Auch dies ist plausibel. In der Vergangenheit gab es bereits Zeiten, in denen neu budgetiert werden musste, was zu längeren Engpässen und Verzögerungen geführt hatte.

Mit welcher Begrünung die Agenturen den Gründungszuschuss ablehnen

Was auch immer die Gründe sein mögen: Sowohl Arbeitsagenturen als auch ARGEN müssen in den nächsten Monaten extrem sparsam mit den verbleibenden finanziellen Mitteln umgehen. Zwar besteht ein Rechtsanspruch auf  Gründungszuschuss, allerdings gibt es einen gewissen Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen. Von diesem Spielraum machen offenbar viele Agenturen nun notgedrungen extensiven Gebrauch. Hier einige Beispiele auf Basis der Berichte, die uns erreicht haben:

  • Schon kleine formale Fehler können zu einer sofortigen Ablehnung führen.
  • Kurze Businessplänen von wenigen Seiten Umfang und Businesspläne, die erkennbar nicht selbst erarbeitet wurden, sondern z.B. fertig „im Internet gekauft“ wurden, werden abgelehnt. (Die Verwendung von Businessplan-Templates, auf deren Basis Sie selbst den Businessplan erarbeiten, ist jedoch unproblematisch.)
  • Bei fachkundigen Stellungnahmen von Steuerberatern, bei denen man einen Interessenkonflikt unterstellt, wird eine zweite fachkundige Stellungnahme angefordert oder der Antrag intern geprüft.
  • Der Zahlenteil des Businessplans wird intern geprüft und die Tragfähigkeit der Gründung in Frage gestellt, etwa weil der Break-even zu spät erreicht wird.
  • Einige Agenturen prüfen bestimmte Branchen wie etwa Handelsvertreter besonders streng. Zum Beispiel wird der Handelsvertreter-Vertrag anhand eines Kriterienkatalogs systematisch geprüft.
  • Vertriebstätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben und MLM-Systemen werden abgelehnt.
  • Wenn der Antragsteller für das Gespräch mit der Arbeitsagentur nicht gut vorbereitet ist, wird aufgrund mangelnder Darlegung der persönlichen Eignung abgelehnt.

In einigen Agenturen sind offenbar sogar eigene organisatorische Einheiten („Kommissionen“) eingerichtet worden, um die Prüfung der Anträge effektiver zu organisieren.

Mit zunehmender Zahl von Ablehnungen nimmt naturgemäß auch die Zahl ungerechtfertigter Ablehnungen zu. Die Chancen, per Widerspruch und ggf. Klage  doch noch zum Gründungszuschuss zu kommen, steigen. Allerdings kann sich dadurch die Gründung verzögern oder Sie müssen unter Umständen gründen, ohne sicher sein zu können, dass Sie den Gründungszuschuss auch wirklich erhalten. Besonders  belastend ist eine Ablehnung für Gründer, die den Antrag auf Gründungszuschuss erst kurz vor der Gründung oder nachträglich abgeben. Wenn der Gründungszuschuss überraschend abgelehnt wird, ist es dann zu spät, die Gründung zu verschieben. Sie stehen zunächst ohne Förderung da und der Streit um den Gründungszuschuss kostet zugleich Aufmerksamkeit, die eigentlich für den Aufbau des Business nötig wäre.

Was Sie beachten sollten

Grund zur Beunruhigung? – Nein! Wenn Sie sich an den Hinweisen orientieren, wie wir Sie in unseren Büchern und Seminaren geben, müssen Sie sich keine grauen Haare wachsen lassen:

  1. Erstellen Sie einen soliden, ausführlichen Businessplan.
  2. Beantragen Sie den Gründungszuschuss rechtzeitig vor Gründung.
  3. Wählen Sie eine erfahrene und seriöse fachkundige Stelle, die genau prüft, ob alle formalen Voraussetzungen vorliegen und Ihnen ausführliches Feedback zu Ihrem Businessplan gibt.

Wenn Sie einen unseriösen Anbieter wählen, der für eine geringe Gebühr, aber ohne genaue Prüfung des Plans, eine fachkundige Stellungnahme erteilt, sparen Sie an der falschen Stelle. Sie riskieren die gesamte Förderung in Höhe von bis zu 24.000 Euro, denn die Arbeitsagenturen wissen aus langjähriger Erfahrung, welche Stellen nicht so genau hinschauen und welche nur tagfähige Businesspläne „durchlassen“.

Weitere Tipps zur Auswahl einer fachkundigen Stelle und unsere eigenen Angebote finden Sie unter http://www.gruendungszuschuss.de/?id=103. Wenn Sie sich zunächst im Rahmen eines Seminars über den kürzesten Weg zu Gründungszuschuss und Selbständigkeit informieren und sich auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur optimal vorbereiten wollen, empfehlen wir Ihnen unseren Basis-Workshop: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=51.

Verfasst von Andreas Lutz am 07.05.2010 14:36
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2799

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