Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Wie kann ich ihr entfliehen?


(gruendungszuschuss.de) In der Ausgabe 8/2010 unseres Newsletters (http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=391) haben wir ausführlich über die vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesvorlage berichtet, die die Arbeitslosenversicherung für Selbständige deutlich verteuern wird. Ab 1.1.2011 wird sich der Beitrag in zwei Stufen vervierfachen. Zusätzliche Erhöhungen sind möglich, wenn der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung angehoben wird. Viele Gründer wollen die Arbeitslosenversicherung in Hinblick auf den Gesetzesentwurf verlassen. Doch ist das überhaupt möglich?

Zunächst: Das Gesetzesvorhaben ist vom Bundeskabinett beschlossen, muss aber noch den Bundestag passieren und verkündet werden, um in Kraft zu treten. Erst dann tritt auch das Sonderkündigungsrecht in Kraft, das wir in dem Newsletterbeitrag erwähnt haben. Selbstverständlich informieren wir Sie in unserem Newsletter, wann dies der Fall ist und weisen Sie auf den richtigen Zeitpunkt hin, die Versicherung zu verlassen.

Einige Selbstständige möchten so lange nicht warten und am liebsten sofort der "freiwilligen Arbeitslosenversicherung" den Rücken kehren. Sie erhalten dann aber postwendend eine Ablehnung des Austrittsgesuches: Freiwillig ist nur der Eintritt in die Versicherung, ein Verlassen der Versicherung per Kündigung ist nicht vorgesehen, außer man gibt die Selbständigkeit auf. Einzige Gesetzeslücke: Wer seine Beitragszahlungen einstellt, wird nach drei Monaten aus der Arbeitslosenversicherung entlassen. Dieser Weg funktionierte nach Erfahrungsberichten in der Vergangenheit zuverlässig. Prinzipiell erlaubt auch der neue Gesetzesentwurf diese Art der "kalten Kündigung", allerdings gehen wir davon aus, dass die Arbeitsagenturen sich spätestens ab nächstem Jahr nicht mehr so einfach mit einer Nichtzahlung des Beitrags abfinden werden. Der Gesetzgeber hat Ihnen entsprechende Möglichkeiten ausdrücklich eingeräumt.

Mein Rat für alle, die den Weg über die "kalte Kündigung" nicht gehen möchten: Warten Sie noch so lange, bis das Gesetz beschlossen ist, und nutzen Sie dann das vorgesehene Sonderkündigungsrecht.

Sie haben eine Fragen zu einem Einzelfall? - Unter http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14 bieten wir eine telefonische Kurzberatung an.

Verfasst von Andreas Lutz am 16.06.2010 11:21
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2819

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