Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Blitz-Info: Zugangsbedingungen zum Gründungszuschuss sollen verschärft werden


(gruendungszuschuss.de) Nach Informationen der Frankfurter Rundschau (FR) gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die Regierung die Zugangsbedingungen zum Gründungszuschuss erschweren wird. Bereits im letzten Jahr wurde die Umwandlung des bestehenden Rechtsanspruchs in eine Ermessensleistung diskutiert, die Änderung wurde dann aber auf 2011 verschoben. Denkbar ist laut FR auch, dass zum Zeitpunkt der Gründung nicht mehr nur 90, sondern künftig 120 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I vorausgesetzt werden.

Ursula von der Leyen (CDU) wird am Dienstag die Experten der Unions-Fraktion über die geplante Reform der Arbeitsmarktinstrumente informieren. Die der Arbeitsministerin unterstehende Bundesagentur für Arbeit (BA) selbst hat vor Sparorgien gewarnt und möchte mehr Flexibilität und Transparenz erreichen. Dass die BA kräftig sparen muss, hat die Regierung im Rahmen ihrer Sparbeschlüsse letztes Jahr festgelegt und zwar 1,5 Milliarden Euro in 2011, 2,5 Milliarden im Jahr 2012, und in den beiden Folgejahren je drei Milliarden Euro.

Der Gründungszuschuss kostet die BA etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr. Durch die gute Konjunktur haben in den letzten Monaten weniger Menschen aus der Arbeitslosigkeit gegründet. Ob darüber hinaus durch die Umwandlung in eine Ermessensleistung große Einsparungen möglich sind, ist fraglich. Zumindest aber kann die Ministerin laut FR eine Einsparung einplanen – dieses Sparen auf dem Papier ist inzwischen gängige Vorgehensweise in der Regierungspolitik.

Ohnehin geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass aufgrund der guten Konjunkturentwicklung die Arbeitslosigkeit weiter sinkt und die Einhaltung der Sparziele auch ohne schmerzhafte Einschnitte möglich ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist dagegen weniger optimistisch und sieht hohe Defizite auf sich zukommen.

Was bedeutet das für Gründer und Selbständige?

Die geplante Reform setzt Gesetzesänderungen voraus, es wird also voraussichtlich noch einige Monate dauern, bis sie beschlossen sind. Wer bis dahin gründet, hat weiterhin Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Nach Umwandlung in eine Ermessensleistung kann die Arbeitsagentur weniger aussichtsreiche Vorhaben leichter ablehnen. Gut vorbereitete und aussichtsreiche Gründungen werden weiterhin gefördert werden. Es kann allerdings dazu kommen, dass am Jahresende das für den Gründungszuschuss vorgesehene Budget erschöpft ist und dann die Förderung selektiver vergeben wird oder eine geförderte Gründung erst wieder im Folgejahr möglich ist.

Zugleich könnte die Zeit, bis zu der die Gründung erfolgen muss, sich verkürzen, wenn nämlich zum Zeitpunkt der Gründung 120 statt bisher 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verlangt werden. Bei typischerweise zwölf Monaten ALG1-Anspruch hätten Sie acht statt bisher neun Monaten, um sich für die Existenzgründung zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

Wir lassen Sie nicht allein

Mit professioneller Hilfe von gruendungszuschuss.de haben Sie auch künftig beste Chancen auf den Gründungszuschuss: Wir begleiten Sie beim Entwickeln der Geschäftsidee und ihrer Planung, so dass Sie schneller zu einem wirklich überzeugenden und aussichtsreichen Businessplan gelangen.  Sie sollten allerdings mit Ihrer Entscheidung nicht zu lange warten, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten. Nutzen Sie deshalb jetzt unser Angebot. Wir beraten und begleiten Sie persönlich in 20 Städten bundesweit:

www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103

 

Verfasst von Andreas Lutz am 28.03.2011 18:12
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2968

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