Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Buchhaltungs-Tipp: So bleiben Sie flüssig für die Steuer


Sind Sie auch schon einmal von Abbuchungen oder hohen Forderungen des Finanzamts überrascht worden? Selbständige müssen jede Menge Zahltage im Blick behalten:

  • Die Umsatzsteuervorauszahlung zahlen Sie nach der Gründung zunächst auf jeden Fall monatlich, später eventuell nur noch vierteljährlich oder jährlich.
  • Die Einkommensteuervorauszahlung wird zumeist vierteljährlich fällig. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid und wird davon ausgehend in vier Teilzahlungen aufgeteilt.
  • Wenn Sie Personal beschäftigen, kommt noch die Lohnsteueranmeldung auf Sie zu. Diese wird kurz vor Monatsende für den laufenden Monat fällig und verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Lohnsteuer zusammen mit den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
  • Je nach Art und Rechtsform des Betriebs gibt es noch die Gewerbesteuervorauszahlung und die Körperschaftsteuervorauszahlung.


Um stets ausreichend Geld für diese Verpflichtungen parat zu haben, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Eröffnen Sie ein kostenfreies Konto oder Unterkonto, auf dem Sie Rücklagen für Steuern bilden können.
  2. Erstellen Sie eine Excel-Tabelle mit einer Zeile pro Monat und je zwei Spalten je Steuerart. Bei jeder Steuerart tragen Sie in die erste Spalte das Fälligkeitsdatum und in die zweite den Betrag ein, soweit bereits bekannt. Jetzt können Sie die Zahllast pro Monat und Quartal leicht ermitteln.
  3. Prüfen Sie einmal pro Monat, welche Steuern demnächst anfallen und überweisen sie eine entsprechende Rücklage auf das Steuerkonto. Sie können das auch mit einem Dauerauftrag verbinden, der zumindest schon einmal die Einkommensteuer und den Soli abdeckt.


Wenn Sie Ihrem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für dieses Konto geben, können die fälligen Steuervorauszahlungen direkt abgebucht werden, ohne dass Sie die Liquidität Ihres Firmenkontos belasten.

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Verfasst von Andreas Lutz am 24.06.2016 10:49
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3577

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