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Gründungszuschuss

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Bundesagentur-Budget: Eine Mrd. Euro für Gründungszuschuss in 2012 - 44 statt geplanten 57 Prozent Einsparung


Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Haushaltsplan für 2012 beschlossen. In der Pressemitteilung dazu heißt es: „Für den Gründungszuschuss werden im kommenden Jahr trotz gesetzlicher Straffung der Anspruchsvoraussetzungen eine Milliarde Euro veranschlagt.“ Geht man von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2011 aus, so entspricht dies Einsparungen von 800 Millionen Euro oder 44 Prozent. Laut Gesetzesentwurf wollte man eigentlich 1,03 Milliarden Euro oder 57 Prozent einsparen.

Die Bundesagentur scheint also davon auszugehen, dass erheblichen Kürzungen beim Gründungszuschuss beschlossen werden, wenn auch nicht ganz im bisher geplanten Umfang. Vielleicht rechnet sie auch einfach etwas vorsichtiger als der Gesetzgeber (Experten halten die geplanten Einsparungen unisono für unrealistisch) oder die Agentur geht von einer späteren Einführung der Kürzungen aus.

Je nachdem, welches Ergebnis das laufende Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat ergibt, könnte eine Änderung des Budgetplans notwendig werden. Allerdings ist die Bundesagentur sicherlich sehr gut über das laufende Verfahren informiert, um eine möglichst realistische Haushaltsplanung vornehmen zu können. Der Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.

Die Bundesagentur ist bei ihrer Planung von einem Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent von einer durchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 2,85 Millionen ausgegangen. Unter diesen Annahmen schließt ihr  Haushalt mit einem leichten Plus in Höhe von rund 550 Millionen Euro – gerade genug, um das Darlehen zu tilgen, das für das Defizit des laufenden Jahres aufgenommen wurde. Insgesamt plant die BA Einnahmen von 37,8 Milliarden Euro, davon 26,3 Milliarden (70%) aus Beitragseinnahmen. Weitere 7,2 Milliarden (20%) kommen aus dem Mehrwertsteueraufkommen des Bundes als Quersubventionierung der niedrigen Beiträge.

Die geplanten Gesamtausgaben betragen rund 37,2 Milliarden Euro, davon werden 13,7 Milliarden Euro für Arbeitslosengeld I benötigt (37%). Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, zu denen der Gründungszuschuss zählt, sind im Haushaltsplan insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 11 Milliarden Euro (30%) veranschlagt. Der Eingliederungsbeitrag, mit dem die BA zur Hälfte die Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) finanzieren muss, ist mit 4,0 Milliarden Euro (11%) angesetzt.

Verfasst von Andreas Lutz am 12.11.2011 21:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3117

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