Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Deutsches Gründerinnen Forum (DGF) e.V. sieht Frauen als Leidtragende bei Gründungszuschuss-Kürzungen


(gruendungszuschuss.de) Neben dem Verband der Gründungsinitiativen (VDG) e.V., über dessen Stellungnahme wir im letzten Newsletter berichteten, hat sich auch das Deutsches Gründerinnen Forum (DGF) e.V. entschieden gegen das Gesetzesvorhaben von Ministerin von der Leyen ausgesprochen. Der DGF sieht  Frauen als besonders betroffen von den Änderungen.

Beiden Verbänden ist wichtig, dass es sich bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit NICHT oder nur zu einem kleinen Teil (ca. 10 Prozent) um Notgründungen handelt. Der ganz überwiegende Teil der Geförderten will gründen, über 90 Prozent sind - auch Jahre nach der Gründung - mit ihrem Schritt in die Selbständigkeit zufrieden, meist sogar sehr zufrieden.

(Anmerkung: Dieser Punkt ist so wichtig, weil es viele politische Entscheidungsträger gibt, die keine eigenen Erfahrungen mit Gründungen aus der Arbeitslosigkeit haben und diese als Gründungen zweiter Klasse sehen. Trotz einer Vielzahl an Studien, die das Gegenteil beweisen, ist diese Auffassung noch immer weit verbreitet, nicht nur unter Politikern, sondern auch bei Funktionären in Verbänden und Kammern. Dieses Vorurteil dürfte auch der Grund sein, warum die Entscheidung gegen den Gründungszuschuss in dieser Form gefallen ist.)

Der DGF beschreibt die geförderte Gründung zutreffend als „selbstorganisiertes ‚training on the job‘“, die nicht nur fit für die Selbständigkeit macht, sondern – sollte diese scheitern – auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Rund 20 Prozent waren wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt , weil sie eine, in der Regel besser bezahlte, Angestelltentätigkeit angenommen hatten. Nur 10 Prozent der Geförderten waren fünf Jahre nach der Gründung erneut arbeitslos.

Insbesondere ältere ArbeitnehmerInnen und Erwerbspersonen mit diskontinuierlichen Berufsverläufen konnten sich durch den Gründungszuschuss wieder in die Erwerbstätigkeit reintegrieren. Auch für Frauen, die nach der Geburt eines Kindes bzw. nach der Familienphase wieder in den Beruf zurückkehren möchten und auf unflexible Unternehmensstrukturen stoßen, können dies entsprechend ihrer Qualifikation oft nur im Rahmen einer Selbständigkeit tun.

Gerade diese Zielgruppen zeigen laut DGF ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und sind bereit, das persönliche Risiko einer Gründung einzugehen. „Daher ist es das falsche Signal gerade für diese Personengruppe die Förderung einzuschränken, statt sie auf ihrem Weg zur Eigenverantwortung zu unterstützen und zu bestärken.

Der Begründung der Ministerin, der Gründungszuschuss würde zu Mitnahmeeffekten führen, widerspricht der DGF wie folgt: „Der Unterstellung von ‚Mitnahmeeffekten‘ bei Existenzgründungen lässt sich der Effekt der ‚Versorgungsmentalität‘ bei Arbeitssuchenden, die sich ausschließlich an einer Festanstellung orientieren, gegenüberstellen. Darüber hinaus wird hiermit ein Bild der Selbständigen geprägt, das in der öffentlichen Diskussion negativ besetzt ist, zusätzliche Hürden aufbaut und keine ausreichende Orientierung an der Realität der Arbeitswelt nimmt.

Die Mitnahmeeffekte beim Gründungszuschuss lassen sich insgesamt kaum beziffern. Deutschland hat im internationalen Vergleich insgesamt zu wenig GründerInnen. Die Kürzungen sind deshalb gesellschaftspolitisch äußerst fragwürdig.“

Während der Anteil der Frauen beim Überbrückungsgeld nur bei 27,9 Prozent lag, wurde die „Ich AG“ zu gleichen Teilen von Männern und Frauen genutzt. Beim Gründungszuschuss sank der Frauenanteil auf 36,5 Prozent. Nun fürchtet der DGF einen weiteren deutlichen Rückgang des Anteils der Gründerinnen.

„Ein drastische Reduzierung bedeutet eine Selektion von Geschäftsideen, bei denen strukturelle Benachteiligungen von bestimmten Zielgruppen zu befürchten sind.“ Benachteiligt würden junge Menschen, die künftig möglicherweise nicht mehr den nötigen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld 1 erreichen, um Förderung zu beziehen, aber auch von anderen Zielgruppen wie etwa Frauen, die oft längere Zeiten für eine sorgfältige Gründungsvorbereitung benötigen. In diesem Zusammenhang weist der DGF darauf hin, dass Deutschland laut Global Entrepreneurship Monitor (GEM) hinsichtlich der Rahmenbedingungen „Unterstützung für Gründungen durch Frauen“  international auf dem vorletzten Platz liegt.

Der DGF hat zudem erhebliche Zweifel, ob es durch die Kürzungen unter dem Strich überhaupt zu Einsparungen kommen kann: Es „sollte bedacht werden, in welchem Umfang durch die Kürzungen (…) die Ausgaben für Arbeitslosengeld steigen werden. So ist davon auszugehen, dass Personen, die den Gründungszuschuss nicht in Anspruch nehmen, da sich die Förderbedingungen verändert haben, dennoch weiterhin Leistungen (ALG 1) erhalten, allerdings ohne sich eine Perspektive auf Beschäftigung zu erarbeiten. Studien des IAB haben belegt, dass die geförderten Existenzgründungen nicht nur nachhaltigen Bestand haben, sondern auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der ‚return of public invest‘ ist daher gerade bei diesem Förderinstrument gewährleistet.“

Zusammenfassend fordert der DGF: „Die Hilfen für ExistenzgründerInnen sind deshalb insgesamt eines der erfolgreichsten Instrumente der Bundesagentur für Arbeit. (…) Einsparungen sollten bei den Maßnahmen erfolgen, die weniger effektiv sind.

Wir fordern (…) wirkungsvolle Instrumente zur Qualitätssicherung von Beratung. Eine kompetente, passgenaue Beratung muss sicherstellen, dass nur tragfähige Gründungsvorhaben gefördert werden. Mitnahmeeffekte lassen sich so weitgehend ausschließen. (…) Qualitätsstandards in der Beratung sollten verbindliches Auswahlkriterium der öffentlichen Hand (insbesondere auch beim KfW Gründercoaching) für Leistungsanbieter sein (…), um die Effektivität und Effizienz der öffentlichen Förderung von Existenzgründungen zu erhöhen.“

Der vollständige Text der Stellungnahme kann unter info@dgfev.de angefordert werden.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 25.05.2011 09:52
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3005

Kommentare

Verfasst von VIANA SUBIRAN am 09.03.2012 20:18

Antwort:

Ich habe den Namen der Beraterin, den Ort  und die Telefonnummer entfernt. Ob Sie jemand bei der Agentur belogen hat, können wir nicht überprüfen und von daher auch nicht veröffentlichen. Ich bitte um Verständnis dafür

Selbstverständlich erhält nicht jeder den Gründungszuschuss, das war schon vor der Reform des Gründungszuschusses so und seitdem werden wesentlich mehr Antragsteller abgelehnt. Wir haben ausführlich darüber berichtet, dass zur Zeit viele Auskünfte gegeben werden, die nicht wahr sind - in positiver wie negativer Richtung. Sie können also auf Aussagen der Arbeitsagentur zurzeit leider nicht vertrauen.

Die guten Nachricht, die wir haben, ist dass eine gut vorbereitete, durch einen erfahrenen Berater begleitete Gründung wesentlich bessere Chancen auf Erfolg hat. Dies zeigen auch unsere Befragung und Gepspräche mit Gründern, die nach neuem Recht den Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben. Als entscheidender Aspekt dafür, dass es geklappt hat, wird immer wieder ein überzeugender, gut ausgearbeiteter Businessplan und die Inaspruchnahme von Beratung genannt.

Ohne fachkundige Begleitung sind die Chancen, den GZ zu erhalten, deutlich niedriger. Das ist insofern unfair, als vorrangig die Qualität des Konzepts entscheiden sollte. Allerdings ist es eine Tatsache.


Verfasst von Bärbel Brausewetter am 27.05.2011 06:34

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