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Gründungszuschuss

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Die Button-Lösung: unbedingt umstellen bis 1. August 2012


Sie betreiben einen Online-Versand oder verkaufen Dienstleistungen über das Internet? Dann gilt auch für Sie die Neuregelung für den E-Commerce, die sogenannte Button-Lösung, die der Bundestag am 2. März 2012 verabschiedet hat und die am 1. August 2012 in Kraft tritt. Davon betroffen sind Kaufverträge, die online zwischen Verkäufern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Mit den neuen Vorgaben sollen private Kunden auf einen Blick erkennen können, ob ein Angebot im Internet kostenlos oder kostenpflichtig ist, und so vor Nepp und Betrug geschützt werden.

Es sind zwei Dinge, die Sie auf Ihrer Website bis zum 1. August 2012 ändern müssen:

1. In allen Auftragsformularen muss es eine Schaltfläche geben, einen Button, der ganz klar anzeigt, dass das, was der Käufer bestellen oder beauftragen will, etwas kostet. Dieser Button muss mit einem entsprechenden Text versehen sein, es kommen Formulierungen wie "Kaufen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "Kostenpflichtig bestellen" infrage. Fehlt dieser Text und der Verbraucher klickt auf den Button, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Das bedeutet für Sie, dass der Kunde die Ware beziehungsweise die Dienstleistung nicht abnehmen beziehungsweise nicht zahlen muss.

2. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Kunden über Details zum Vertrag zu informieren, zum Beispiel über die wesentlichen Merkmale Ihres Angebots wie Farbe oder Ausstattung, die Lieferkosten oder die Zahlungsart. Diese Angaben müssen zu sehen sein, unmittelbar bevor der Kaufvertrag über den Klick auf den Button abgeschlossen wird, der Kunde muss sie also lesen können, direkt bevor er seine Bestellung losschickt.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert eine Abmahnung. Stellen Sie daher Ihre Auftragsformulare entsprechend um: Alle Pflichtinformationen müssen unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons stehen, zwischen diesen beiden Elementen dürfen sich keine anderen Angaben oder Gestaltungselemente befinden. Und der Button muss deutlich machen, dass der Kunde etwas kauft. Wer so vorgeht, hält nicht nur die gesetzlichen Vorgaben ein, sondern sorgt zusätzlich für Transparenz - für den Käufer ein weiterer Grund, bei Ihnen zu kaufen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Sie Kunden finden und binden, empfehlen wir Ihnen das Buch "Wege zum Kunden" von Barbara Kettl-Römer.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 25.07.2012 12:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3237

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