Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Die Fakten: Gravierende Einschnitte beim Gründungszuschuss geplant


Bundesarbeitministerin von der Leyen möchte beim Gründungszuschuss massiver sparen als zunächst von uns berichtet:

  • Die Grundförderung (in Höhe Arbeitslosengeld-1-Anspruch + 300 Euro/Monat) soll statt neun Monate nur noch sechs Monate ausgezahlt werden.
  • Die Aufbauförderung (300 Euro/Monat) soll dafür von sechs auf neun Monate verlängert werden.
  • Zum Zeitpunkt der Gründung soll künftig nicht mehr ein Restanspruch von 90 Tagen (drei Monate), sondern 180 Tagen (sechs Monate) vorausgesetzt werden.
  • Aus dem Rechtsanspruch soll eine Ermessensleistung werden.
  • Die Neuregelung soll zusammen mit zahlreichen weiteren Änderungen am "Instrumentenkasten" der Bundesagentur für Arbeit zum 1. April 2012 eingeführt werden.
  • Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Das ist wichtig, denn in der Länderkammer haben Union und FDP keine eigene Mehrheit, bei einer Zustimmungspflicht könnten sie die geplanten Änderungen wohl kaum durchsetzen.


Die Neuregelung trifft bei der Opposition, dem DGB und Verbänden wie dem Deutschen Journalisten Verband (DJV) auf massive Kritik. Hauptvorwurf: Eines der nachweislich erfolgreichsten Arbeitsmarktinstrumente werde abgebaut. Die Reform der Arbeitsmarktinstrumente sei lediglich eine Ausrede, um Sparmaßnahmen auf Kosten Bedürftiger umzusetzen. Zur Begründung der Maßnahmen durch die Regierung siehe ausführlich unten („5. Verringert die Reform Mitnahmeeffekte?“)

Die Änderungen bedeuten einen der stärksten Eingriffe in die Gründungsförderung seitdem Ich-AG und Überbrückunsgeld 2006 durch den Gründungszuschuss abgelöst wurden. Wir rechnen damit, dass viele Gründungswillige den Schritt in die Selbständigkeit zeitlich vorziehen werden, um bis Ende März 2012 noch die Förderung in ihrer alten Form zu erhalten.

Auch wenn die Reform erst am 1. April 2012 in Kraft tritt, betroffen sind schon alle, die jetzt kündigen oder eine Kündigung erhalten und ab Juni 2011 arbeitslos werden (siehe unten, „4. Wer ist betroffen?“). Sie haben künftig weniger Zeit, um  sich für die Selbständigkeit zu entscheiden, diese vorzubereiten und umzusetzen. Qualitativ hochwertige Gründungsberatung gewinnt dadurch weiter an Bedeutung.

In eigener Sache: Bitte nutzen Sie unser Seminar- und Beratungsangebot, um Ihre Gründung vorzubereiten. In unseren Basis-Workshops (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=51) erklären wir u.a. die Auswirkungen der Änderungen und das richtige Timing im Einzelfall. Unsere erfahrenen Berater in 20 Städten bundesweit begleiten Sie bei Ihrer Gründung (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103) als zuverlässige Partner. Die Beratung durch uns wird staatlich gefördert. Gerne rufen wir Sie zurück und informieren Sie über die Fördermöglichkeiten in Ihrem individuellen Fall (www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309).

Verfasst von Andreas Lutz am 06.04.2011 12:27
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2980

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