Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

EILMELDUNG: Koalition legt Streit um Ich-AG und Ueberbrueckungsgeld bei / Eckpunkte der neuen Gruendungsfoerderung vereinbart


(ueberbrueckungsgeld.de) Die Koalition hat Ihren Streit beigelegt und sich auf eine neue Form der Existenzgründungsförderung geeinigt, die Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzen wird. Gefördert wird künftig 15 Monate lang. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. Nach einer erneuten Prüfung kann die Förderung nach Ermessen des Arbeitsvermittlers um weitere sechs Monate verlängert werden, in denen nur noch die Pauschale von 300 Euro bezahlt wird.

Der bei Gründung noch vorhandene Arbeitslosengeld I-Anspruch soll künftig durch den Bezug der Förderung eins zu eins aufgebraucht werden. Die Förderung wird zudem nur noch solchen Gründern offen stehen, die zum Zeitpunkt der Gründung mindestens noch drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.

Außerdem soll die Tragfähigkeit der Gründung künftig noch eingehender als bisher geprüft werden. Zudem wird nach der Neuregelung ein Nachweis der persönlichen Eignung von den Gründern verlangt. Hierzu haben wir bereits mehrfach berichtet. Details, wie eine solche "Persönlichkeitsprüfung" durchgeführt werden soll, sind aber noch nicht bekannt.

Förderung wird unter dem Strich um ein Drittel gekürzt

Durch die Neuregelung soll - wie von Union und Bundesagentur für Arbeit gefordert - rund eine Milliarde Euro jährlich gespart werden und die Ausgaben für die Existenzgründungsförderung von gut drei auf zwei Milliarden Euro jährlich gesenkt werden.

Reuters berichtet, dass die Arbeismarktexperten von Union und SPD, Ralf Braunskiepe und Klaus Brandner Bundesarbeitsminister Müntefering (SPD) in einem Brief gebeten haben, auf Grundlage dieser Eckpunkte einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Müntefering begrüßte die Einigung der Koalitionspartner und betonte nochmals die Bedeutung, die er der Existenzgründungsförderung als arbeitsmarktpolitisches Instrument beimisst.

In der Übergangszeit kann Überbrückungsgeld noch in der alten Form beantragt werden

Das neue Gesetz kann, wie bereits von uns berichtet, nicht mehr rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich Anfang Juni verabschieden. Der Bundesrat kann ihm dann frühestens am 7. Juli zustimmen. Anschließend muss das Gesetz noch veröffentlicht werden.

Deshalb wird es voraussichtlich eine Übergangszeit vom 1. Juli bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes geben. Dabei kann es sich um einen Zeitraum von ein bis acht Wochen handeln. Das neue Gesetz wird wohl spätestens Ende August in Kraft treten, vielleicht aber auch schon Mitte Juli.

In der Übergangszeit wird es voraussichtlich möglich sein, Überbrückungsgeld noch zu den alten Konditionen zu beantragen. Die Ich-AG in ihrer bisherigen Form kann in jedem Fall nur noch bis zum 30. Juni 2006 beantragt werden.

Entscheidend dafür, ob altes oder neues Recht gilt, ist der Zeitpunkt der hauptberuflichen Gründung, also das Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung bzw. (bei Freiberuflern) in der steuerlichen Anmeldung angeben. Beachten Sie, dass Sie vor der Gründung den Antrag auf Ich-AG beziehungsweise Überbrückungsgeld bei der Arbeitsagentur abgeholt haben müssen. Die Abgabe des Antrags ist nach bisheriger Praxis auch noch nach der Gründung möglich.

Wir unterstützen Sie bei der Gründung

Wenn Sie noch die alten Förderkonditionen nutzen wollen, so sollten Sie JETZT mit der Vorbereitung Ihrer Gründung beginnen. Wir von ueberbrueckungsgeld.de unterstützen Sie dabei mit folgenden Instrumenten:

- Das Standardwerk "Ich-AG und Überbrückungsgeld - Erfolgreich in die Selbständigkeit" jetzt in der vierten Auflage. Direkt beim Verlag bestellen unter www.ueberbrueckungsgeld.de/buch oder bei Amazon unter

www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3709301246/uegeld-21/303-5262763-7181833

- In unseren Workshops (in Frankfurt, Berlin, Hamburg, München, Stutgart und Düsseldorf) erfahren Sie an einem Tag alles wichtige über die Beantragung der Förderung. www.ueberbrueckungsgeld.de/basisws

- Unser tausendfach bewährtes Businessplantool hilft Ihnen bei der Erstellung des Zahlenteils Ihres Businessplans. Mehr Infos unter www.ueberbrueckungsgeld.de/bplan

- Gerne empfehlen wir Ihnen erfahrene Berater, die Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans unterstützen und die fachkundige Stellungnahme erstellen. Mehr Infos unter www.ueberbrueckungsgeld.de/fachkundige_stellen

Mit unserem Newsletter und ganz aktuell unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog werden wir Sie laufend über die weitere Entwicklung informieren!

Verfasst von Andreas Lutz am 16.05.2006 17:54
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2137

Kommentare

Verfasst von Friedrich Fuhr am 17.05.2006 07:01

Antwort:

Einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht, sondern nur die Eckpunkte der Koalitionsvereinbarung, von daher kein Link.

Ob es weiterhin wie bei der Ich-AG niedrigere Beitragsuntergrenzen geben wird, ist noch nicht bekannt, vergleiche dazu aber www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/einzelfragen_zu.shtml.

Beste Grüße

Andreas Lutz

ueberbrueckungsgeld.de

Newsletter abonnieren oder Beitrag weiterempfehlen

Ihr Berater

Persönliche Beratung kompetent & auf den Punkt

Unsere Experten helfen Ihnen weiter

Liste unserer Berater

Fachkundige Stelle

Wir erstellen für Sie die fachkundige Stellung- nahme - bundesweit.
Mehr...

Gründungszuschuss-Workshop

Schneller und sicherer zum Zuschuss

  Mehr...

Rechner

Wie hoch ist Ihr Gründungszuschuss?
Jetzt ausrechnen