Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Einzelfragen zur neuen Gruendungsfoerderung


(ueberbrueckungsgeld.de) Erfreulicherweise ist schon eine Menge zum "neuen Überbrückungsgeld" bekannt, aber es fehlt auch nicht an Fragen, die sich neu ergeben haben. Ich habe im Folgenden die wichtigsten offenen Punkte zusammengestellt und soweit möglich mit ersten Erkenntnissen oder meinem "Best guess" versehen. Manche dieser Fragen wird sich möglicherweise erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs oder sogar erst nach Einführung der neuen Förderung endgültig beantworten lassen.

--> Vergleiche hierzu den aktuelleren Artikel unter www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/06/insiderinfos_zu.shtml

Fragen zur Verrechnung von Förderung und Arbeitslosengeld-Anspruch

1a) Verrechnung von Förderung mit Restanspruch auf Arbeitslosengeld I: Werden nur die ersten neun Monate verrechnet, während der der Gründer eine Förderung in Höhe des ALG1 plus 300 Euro erhält oder auch die folgenden sechs Monate, in denen es nur noch 300 Euro pro Monat gibt? – Wir vermuten, dass nur die ersten neun Monate verrechnet werden. Wer also zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und nach einem Monat gründet, hätte nach Ablauf der Förderung noch zwei Monate Restanspruch. Dazu gibt es aber noch keine verbindlichen Aussagen.

1b) Verkürzt sich die Förderung, wenn bei Gründung weniger als neun Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen: Wir vermuten, dass es zu keiner Verkürzung kommt., dass also bei einer Gründung drei Monate vor Auslaufen des ALG1-Anspruchs trotzdem volle neun Monate die Grundförderung bezogen werden kann. Dies ist jedoch noch völlig unsicher, es gibt bisher keine Aussagen dazu.

1c) Arbeitslosengeld II: Hier ändert sich nichts, es bleibt bei der (weniger attraktiven Förderung) mit dem Einstiegsgeld. Veränderungen im Antragsverfahren werden aber möglicherweise auch auf das Einstiegsgeld übertragen.

1d) Keine Frage, sondern eine Feststellung: Arbeitslosengeld I-Bezieher mit weniger als drei Monaten Restanspruch haben künftig gar keine Möglichkeit mehr zur geförderten Gründung. Für die neue Gründerförderung ist es zu spät, für das Einstiegsgeld zu früh.

Fragen zur Sozialversicherung

2a) Beiträge zur Rentenversicherung: Bisher gibt es keine Aussage, ob die Empfänger der neuen Förderung Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung werden (wie bei der Ich-AG) oder nicht (wie beim Überbrückungsgeld). Best guess: Wir vermuten (und hoffen), dass es die Pflichtversicherung abgeschafft wird.

--> Nachträgliche Ergänzung: Verschiedene Quellen bestätigen, dass bei der neuen Gründungsförderung wohl keien Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen wird. Das ist eine gute Nachricht. Dadurch rechnet sich die neue Gründungsförderung im Vergleich zur Ich-AG besser.

2b) Beiträge zur Sozialversicherung generell: Bereits mehrfach bin ich gefragt worden, ob die Arbeitsagentur für den Gründer die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, oder ob er diese selbst tragen muss.

--> Antwort: Die 300 Euro Pauschale, die es über den gesamten Förderzeitraum gibt, ist zur Deckung der Ausgaben für die soziale Absicherung gedacht. Der Gründer muss Kraken-, Pflege- und Rentenversicherung bzw. private Altersvorsorge also selbst erledigen. So war es bisher schon bei Ich-AG und Überbrückungsgeld.

2c) Berechnungsgrundlage für Beiträge zur Sozialversicherung: Wir vermuten, dass wie bisher beim Überbrückungsgeld für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung das Gesamteinkommen inklusive Förderung als Rechengrundlage benutzt wird, das heißt dass auf die Förderung Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Bei der Rentenversicherung wird vermutlich wie bisher schon die Förderung nicht als Bemessungsgrundlage für die Beiträge herangezogen. Unklar ist dagegen, ob die ermäßigten Untergrenzen für die Beitragssätze, die im Rahmen mder Ich-AG eingeführt wurden, bei dem neuen Instrument erhalten bleiben, oder ob wie beim bisherigen Überbrückungsgeld die normalen Untergrenzen für Selbständige gelten.

Sonstige Einzelfragen

3a) Fachkundige Stellungnahme: Laut Auskunft der BMWI-Hotline soll die fachkundige Stellungnahme weiterhin Bestandteil der Antragstellung bleiben. Es ist aber unklar, ob diese Auskunft zuverlässig ist.

Nachträglich ergänzt: Hierzu gibt es widersprüchliche Aussagen, so hat die FDP gefordert, dass die fachkundige Stellungnahme erhalten bleiben soll, was ja voraussetzt, dass sie durch etwas anderes ersetzt werden soll...

--> Laut übereinstimmender Pressemitteilung von Bundesarbeits- und Bundeswirtschftsministerium wird die fachkundige Stellungnahme weiterhin Bestandteil der Förderungsvergabe sein.

Vergeliche www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/2006/05/fachkundige_ste.shtml

3b) Verdienstgrenze von 25.000 Euro: Bisher wurden erfolgreiche Ich-AG-Gründer bestraft, indem die Förderung gestrichen wurde, wenn mehr als 25.000 Euro Jahresgewinn erzielt wurden. Wir gehen davon aus, dass diese Verdienstgrenze ersatzlos entfällt.

3c) Verlängerung der Förderung: Bei der Ich-AG musste man sich bisher zehn Monate nach der Gründung um die Verlängerung kümmern. Beim "neuen Überbrückungsgeld" müsste die Verlängerung schon 7 Monate nach der Gründung erfolgen (zwei Monate vor Auslaufen der Grundförderung). Vermutlich muss eine Selbstauskunft vorgelegt werden auf Grundlage einer monatsgenauen Buchführung.

3d) Beudeutet die "Kulanzzeit von drei Monaten nach Eigenkündigung", dass in diesem Zeitraum eine geförderte Gründung nicht möglich ist? – Wir interpretieren das so.

Diskussion hierzu auf openBC:

https://www.openbc.com/cgi-bin/forum.fpl?op=showarticles&id=1651227

Verfasst von Andreas Lutz am 17.05.2006 14:59
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2149

Kommentare

Verfasst von Min von Cramer am 18.05.2006 09:48

Antwort:

Liebe Min von Cramer,

ich teile Ihre Bedenken - ebenso sicher viele andere Existenzgründungsberater. Es wird sicher schwierig so etwas in seriöser Form zu machen. Bin mal gespannt, wie sich die Arbeitsagentur das genau vorstellt.

Beste Grüße Andreas Lutz


Verfasst von thomas baum am 17.05.2006 18:00

Antwort:

Hallo Herr Baum,

das Bundeskabinett hat am 17.5. die im Koalitionsausschuss beschlossene Zusammenlegung von Ich-AG und Überbrückungsgeld beschlossen. Das Überbrückungsgeld in der alten Form wird es also nur bis zur Neuregelung geben, die im Juli oder August in Kraft treten wird. Wollen wir eine Wette eingehen?

Beste Grüße

Andreas Lutz

ueberbrueckungsgeld.de

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