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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Es kommt noch schlimmer: Die Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 1. November 2011!


(gruendungszuschuss.de) Es kommt noch schlimmer: Die Gründungszuschuss-Kürzungen kommen bereits zum 1. November 2011!

Bisher gingen wir – wie alle anderen Medien und Verbände - davon aus, dass die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss zum 1. April 2012 in Kraft treten. Das ist aber falsch: Wie gerade eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf unsere Nachfrage hin bestätigt hat, werden die Einschnitte am Gründungszuschuss zeitlich gegenüber den anderen Gesetzesänderungen vorgezogen, ihre Einführung ist bereits zum 1. November 2011 geplant, also volle fünf Monate früher als bisher gedacht.

Die Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes (Artikel 47 ganz am Ende des Gesetzentwurfs, vgl. Link unten) bestimmt in Absatz (2), dass die Änderungen am Gründungszuschuss abweichend vom Rest der Reform nicht am 1. April 2012, sondern bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf wird Ende Mai im Bundeskabinett vorgestellt und daraufhin im Bundestag beraten. Zwar ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, trotzdem wird auch der Bundesrat angehört. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause (9. Juli bis 4. September) abgeschlossen sein und das resultierende Gesetz am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden, so dass es am 1. November 2011 in Kraft tritt.

Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen – auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige: Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte.  Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen.

Bitte leiten Sie diesen Newsletter an andere Arbeitslose und Gründungswillige weiter, die sich möglicherweise in falscher Sicherheit wiegen. Wir werden auf gruendungszuschuss.de weiter laufend über die geplanten Kürzungen und ihre Auswirkungen berichten.

Den Gesetzesentwurf (Regelungsteil) finden Sie auf unserer Webseite unter
www.gruendungszuschuss.de/fileadmin/media/downloads/gz_reform_2011/GE_InstR_Regelungsteil.pdf

Sie wollen Ihr Gründungsvorhaben beschleunigen? –  Unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 können Sie mit von uns geprüften Gründungsberatern in zwanzig deutschen Städten Kontakt aufnehmen. Oder füllen Sie das Rückrufformular unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309 aus und wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich über die Möglichkeiten geförderter Beratung in Ihrer Branchen und ihrem Bundesland.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 11.05.2011 11:08
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2992

Kommentare

Verfasst von Tom am 01.06.2011 11:03


Verfasst von ingo am 16.05.2011 12:22


Verfasst von Gründungs-Steps Beate Weißenfels am 13.05.2011 08:20


Verfasst von Jan Friedrichs am 12.05.2011 17:59

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