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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Experten-Interview: Wie lässt sich beim Gründungszuschuss eine Ablehnung verhindern? Muss man jedes Stellenangebot annehmen? Was ist zumutbar?


(gruendungszuschuss.de) Wer den Gründungszuschuss ohne professionelle Hilfe beantragt, muss immer häufiger mit einer Ablehnung rechnen. Schon kleine Formfehler, auf die man früher vom Arbeitsberater freundlich aufmerksam gemacht worden wäre, sind heute Anlass für eine ablehnende Entscheidung. Die Arbeitsberater schwärmen zudem von den hervorragenden Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.

Tatsächlich haben sie dann aber nur geringer qualifizierte, schlechter bezahlte oder weit entfernt liegende Jobs im Angebot. Wir haben den Arbeitsrechts-Experten Frank Weigelt gefragt, was für Stellenangebote gerade noch als akzeptabel gelten und was Sie tun können, um die Ablehnung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss zu verhindern.

Frage: Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Gründern, deren Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt worden ist. Hätte sich Ihrer Meinung nach eine Ablehnung vermeiden lassen?

Rechtsanwalt Frank Weigelt: Ganz überwiegend handelt es sich um Gründer, die den Antrag auf eigene Faust ohne erfahrenen Berater gestellt haben. Da es grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Gründungszuschuss gibt, ist die professionelle Vorbereitung des Antrags und aller damit zusammenhängender Informationen entscheidend.

Falls es zunächst zu einer Ablehnung kommt, sind die Details bei der Antragstellung für den späteren Ausgang des Widerspruchs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahrens entscheidend. Zu welchem Datum beginne ich die Selbständigkeit? Welche konkrete Bezeichnung wähle ich für meine Selbständigkeit? Warum kann ich meine Ziele nicht in einem Anstellungsverhältnis erreichen? Für den Erfolg des Antrags dürfte entscheidend sein, dass der Gründer darstellt, warum eine Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis für ihn nicht in Frage kommt. Dabei spielt der Nachweis von erfolglosen Bewerbungsbemühungen eine entscheidende Rolle.

Frage: Wann sollte man Sie als spezialisierter Arbeitsrechts- und Sozialanwalt einbeziehen?

Am besten ist natürlich, wenn Sie mich gar nicht einbeziehen müssen. Ich helfe Ihnen ja gerne auch nach Bewilligung der Förderung beim Gesellschaftsvertrag, der Markenanmeldung oder den ersten Verträgen. Die Erkenntnisse, die ich bei der Betreuung abgelehnter Gründer sammle, spiegle ich – natürlich ohne Bezug zu einem konkreten Fall - an die Berater bei gruendungszuschuss.de, so dass sie den von ihnen betreuten Gründern helfen können, Anträge und Businesspläne zu formulieren, die auch von der juristischen Seite her abgesichert sind und möglichst auf Anhieb genehmigt werden.

Sollte ein solcher Businessplan trotzdem abgelehnt werden, greift ggf. der Kosten-Airbag von gruendungszuschuss.de: Die Kollegen übernehmen dann die Kosten für die anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren, weil sie von dem Gründer und seinem Vorhaben überzeugt sind.

Mandanten und Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestätigen immer wieder, dass Widersprüche wesentlich gründlicher bearbeitet werden, wenn das Widerspruchsverfahren von einem Rechtsanwalt begleitet wird, weil die zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur damit rechnen müssen, dass die Antragsteller auch vor einer Klage vor dem Sozialgericht nicht zurückschrecken. Das erhöht die Chancen, schon im Widerspruchsverfahren Recht zu bekommen. Deshalb lohnt sich die Einbeziehung eines spezialisierten Anwalts bereits in dieser Phase.

Frage: Momentan werden viele Gründungswillige von ihren Beratern nicht bei der Gründung unterstützt, sondern auf angeblich sehr gute Vermittlungschancen verwiesen. Die vorgeschlagenen Jobs passen dann aber nicht von der Qualifikation, würden lange Pendelei oder sogar einen Umzug erforderlich machen und wären mit erheblichen Gehaltseinbußen verbunden. Was ist zumutbar?

Antwort: Eine schwierige Frage, die sich an den bisherigen Kriterien einer "zumutbaren Beschäftigung" im Sinne von § 121 SGB III zu orientieren hat. Danach ist eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn der Verdienst aus dieser Beschäftigung in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit 20 Prozent niedriger als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrundeliegende Arbeitsentgelt ist, also als das vorherige durchschnittliche Bruttogehalt. Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit steigt diese Grenze auf 30 Prozent und in einem letzten Schritt ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit auf die Höhe des Arbeitslosengelds. Weiterhin ist eine Beschäftigung nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen Wohn- und Arbeitsort unverhältnismäßig lang sind. Dies wird wiederum angenommen, wenn bei einem Vollzeitjob die Pendelzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt. Ein Umzug zum Arbeitsort ist in der Regel erst ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit zumutbar, soweit der Arbeitslose nicht in ehelicher Lebensgemeinschaft und/oder in häuslicher Gemeinschaft mit seinen noch nicht volljährigen Kindern lebt.

Frage: Muss innerhalb dieser Grenzen jede Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Qualifikation des Arbeitslosen angenommen werden?

Antwort: Nein, eine Vermittlung in einen anderen Beruf ist erst dann zulässig, wenn eine Vermittlung in eine erlernte oder der letzten Tätigkeit entsprechende Arbeit nicht erfolgreich war. Wie lang die Vermittlung nicht erfolgreich war, richtet sich dabei insbesondere nach der Qualifikation des Arbeitslosen und der zuletzt verrichteten Tätigkeit. Einem Ungelernten ist der Wechsel in eine andere Branche aufgrund fehlender spezifischer Fachkenntnisse eher zuzumuten als einem Facharbeiter oder Akademiker, der einen Beruf entsprechend seiner Qualifikation ausgeübt hat. Die Vermittlung sollte aber mindestens ein halbes Jahr nicht erfolgreich gewesen sein, um den Arbeitslosen eine andere Tätigkeit zu vermitteln. Im Übrigen ist auch die Vermittlung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oder in ein Leiharbeitsverhältnis zumutbar.

Sind Sie selbst oder ein Bekannter von einer Ablehnung betroffen? Über folgenden Link können Sie Ihren Fall schildern und Kontakt zu Frank Weigelt aufnehmen. Für die telefonische Beratung haben wir einen Sonderpreis für gruendungszuschuss.de-Kunden mit ihm vereinbart: www.gruendungszuschuss.de/index.php

Mehr zum Thema "Kosten-Airbag" erfahren Sie unter:
http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 02.04.2012 09:29
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3203

Kommentare

Verfasst von Peter am 17.05.2013 09:40

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