Blog: News & Tipps
Gründungszuschuss
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Fachkundige Stellungnahme bleibt
Grundlage auch der neuen Gründungsförderung soll weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens sein.
Neu dazu kommt, dass die Gründer gegenüber der Arbeitsagentur beziehungsweise von ihr beauftragten Unternehmen ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Genauere Details hierzu sind noch nicht bekannt. Es wäre aber vorstellbar, dass dies zum Beispiel in Form eines Workshops geschieht.
Kommentare
Antwort:
Der Gründungszuschuss ist für Menschen mit hohem Arbeitslosengeld I-Anspruch finanziell deutlich attraktiver als das bisherige Überbrückungsgeld. Menschen mit niedrigem Arbeitslosengeld I-Anspruch wären dagegen mit der bisherigen Ich-AG besser gefahren. Genaue Vergleiche finden Sie unter www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml. Vielleicht haben sich die Agenturmitarbeiter auf den konkreten Fall bezogen.
Generell hatten Ich-AG und Überbrückungsgeld den Vorteil, dass es zu keiner Kürzung des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I kam (im Fall eines Scheiterns der Gründung).
Es ist aber keineswegs so, dass der neue Gründungszuschuss unattraktiv wäre...
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Antwort:
Wenn Sie am 1.9. gründen wollen (Gewerbeanmeldung), dann würde ich das auch so tun. Viele Tipps zum Timing finden Sie in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld" - die Tipps lassen sich auch auf den neuen Gründungszuschuss übertragen.
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr
Antwort:
Überbrückungsgeld kann auch ein zweites mal beantragt werden, allerdings müssen seit dem letzten *Bezug* zwei Jahre vergangen sein (also idR. 2,5 Jahre seit der mit Überbrückungsgeld geförderten Gründung). Zweitens muss Anspruch auf Arbeitslosengeld I vorliegen. Wenn Ihr Mann nahtlos gegründet hat und innerhalb der letzten zwei Jahre folglich keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt hat, könnte es an dieser Bedingung fehlen.
Weitere Infos hierzu in meinem Buch "Ich-AG und Überbrückungsgeld".
Beste Grüße Andreas Lutz, ueberbrueckungsgeld.de
Alle Angaben ohne Gewähr