Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Falls der GZ-Antrag abgelehnt wird: Wie unterstützt mich der von gruendungszuschuss.de empfohlene Rechtsanwalt und was kostet mich das?


Wir erhalten sehr viele Zuschriften von Gründern und Selbständigen, die ohne unsere Hilfe den Gründungszuschuss beantragt haben und abgelehnt wurden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt, mit dem wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Lesen Sie im Folgenden, warum Sie für das Widerspruchsverfahren unbedingt die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen sollten und was genau Sie das kostet. Wir bieten zwei Varianten an, bei denen wir die Anwaltskosten für Sie übernehmen.

Vorab: Nicht selten hätte eine Ablehnung durch eine geschicktere Argumentation und Antragsbegründung verhindert werden können. Kommen Sie möglichst frühzeitig zu uns und nehmen Sie eine Antragsberatung in Anspruch. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Gleise von Anfang an richtig stellen und so Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss optimieren. Ziel sollte schließlich sein, dass Sie den GZ auf Anhieb erhalten.

Selbst wenn Ihr Antrag abgelehnt werden sollte, sichern Sie sich durch Beachtung unserer Hinweise die bestmöglichen Chancen, im Widerspruchsverfahren dann doch zu Ihrem Recht zu kommen. Außerdem übernehmen wir dann im Rahmen unseres "Kosten-Airbag" das Anwaltshonorar für Ihre Begleitung im Widerspruchsverfahren. Aber auch wenn wir Sie bei der Erstellung Ihres Businessplans und GZ-Antrags nicht unterstützt haben, besteht die Möglichkeit, dass wir die Anwaltskosten übernehmen.

Was genau macht der Rechtsanwalt im Rahmen der Widerspruchs-Betreuung für Sie?

Zunächst einmal prüft er den von der Arbeitsagentur erlassenen Ablehnungsbescheid. Er bespricht mit Ihnen (in der Regel telefonisch) die von der Arbeitsagentur genannten Ablehnungsgründe und entwickelt eine darauf ausgerichtete Verteidigungsstrategie.

Im Rahmen dieser Strategie stimmt er mit Ihnen ab, welche Unterlagen für eine erfolgreiche Widerspruchsbegründung hilfreich sind. Sie übermitteln diese. Nach Eingang der Unterlagen erstellt der Anwalt eine Widerspruchsbegründung. Diese erhalten Sie zur vorherigen Kontrolle und Ergänzung im Entwurf. Unter Berücksichtigung Ihrer Anmerkungen erarbeitet der Anwalt einen neuen Entwurf, der erst nach vollständiger Freigabe und Akzeptanz durch Sie fristgemäß der Arbeitsagentur übermittelt wird.

Ein gar nicht zu unterschätzender Vorteil der anwaltlichen Betreuung: Der Anwalt wird, soweit notwendig, Akteneinsicht beantragen und nach Erhalt der Verwaltungsakte deren Inahlt auswerten. Oft bietet dies zusätzliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Vertretung, die Verteidigungsstrategie und Widerspruchsbegründung wird dann entsprechend angepasst.

Mit der Beauftragung ist der Anwalt zudem vollständig für die Einhaltung der Formen und Fristen im Verwaltungsverfahren verantwortlich. Die Kommunikation mit der Arbeitsagentur bzw. Rechtsbehelfsstelle erfolgt ausschließlich über das Büro des Anwalts. Das befreit Sie nicht nur von ärgerlichen und emotional belastenden Schriftwechseln, sondern so ist auch sichergestellt, dass Sie keine wichtigen Fristen versäumen. Im Rahmen der Beauftragung übernimmt der Rechtsanwalt die komplette Betreuung, beantwortet Rückfragen der Arbeitsagentur und reicht bei Bedarf Unterlagen nach.

Sollte die Widerspruchsstelle nicht innerhalb der vorgegebenen Frist entscheiden, erhebt der Rechtsanwalt Untätigkeitsklage – ohne dass Ihnen dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Sobald der – hoffentlich zu Ihren Gunsten ausgefallene - Widerspruchsbescheid eintrifft, informiert der Anwalt Sie. Er prüft und erläutert Ihnen den Inhalt und sorgt im Erfolgsfall dafür, dass die Arbeitsagentur die Kosten erstattet.

Sollte das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich verlaufen sein, prüft der Anwalt die Erfolgsaussichten eines eventuell nachgelagerten Klageverfahrens und übernimmt – falls nötig und gewünscht – die Vertretung vor dem Sozialgericht. Dieses ist jedoch nicht Bestandteil des Widerspruchsverfahrens und wird nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren abgerechnet. Die Kosten sind aber auch hier vergleichsweise überschaubar im Verhältnis zur Höhe der Förderungen, die Ihnen ansonsten entgehen.

Die Kosten für die gesamte anwaltliche Betreuung im Widerspruchsverfahren durch den von uns empfohlenen, spezialisierten Anwalt beträgt ca. 270 Euro netto, die im Erfolgsfall erstattet werden. Haben Sie Beratung bei uns in Anspruch genommen und rechtzeitig einen Kosten-Airbag mit uns abgeschlossen, sind die Leistungen für Sie kostenlos.

Selbst wenn Sie nicht Kunde bei uns waren und auch keinen Kosten-Airbag abgeschlossen haben, sind wir bereit, die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren und ggf. sogar vor dem Sozialgericht zu übernehmen - gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall. Bevor Sie den Ablehnungsbescheid also "schlucken" und nichts weiter unternehmen, nutzen Sie dieses Angebot. Sie können dadurch nur gewinnen gegenüber der Alternative, klein bei zu geben..

Weitere Infos zu ...

  • Antragsberatung: bit.ly/IgvM62
  • Kontakt zu Rechtsanwalt: bit.ly/Jx6Gvg
  • Übernahme sämtlicher Anwaltskosten gegen Erfolgsbeteiligung: Bitte senden Sie Ihre Kontaktdaten sowie Ablehnungsbescheid und Businessplan an beratung@gruendungszuschuss.de

Verfasst von Andreas Lutz am 09.05.2012 16:49
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3216

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