Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Geförderte Gründungen im September


Für den September 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit 1.447 Gründungen mit Gründungszuschuss und 368 mit Einstiegsgeld gemeldet. Die Zahlen lagen 86 bzw. 61 Prozent unter denen des Vorjahresmonats. Insgesamt wurde der Gründungszuschuss in den ersten neun Monaten dieses Jahres 16.692-mal vergeben (-82 Prozent), das Einstiegsgeld 5.565-mal (-38 Prozent).

Die Berater bei den Arbeitsagenturen versuchen, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag mitzunehmen, obwohl darauf ein Rechtsanspruch besteht. Auch beim Einreichen intervenieren sie häufig mit dem Hinweis, "der Antrag wird sowieso abgelehnt". Damit schießen sie völlig über das tatsächliche Sparziel hinaus. Es ist viel mehr Geld für den Gründungszuschuss budgetiert, als momentan vergeben wird.

Nehmen Sie am besten bereits vor dem ersten Gespräch mit einem Arbeitsberater über die Selbständigkeit mit uns Kontakt auf. Mit unserer Antragsberatung können Sie die Weichen von Anfang an richtig stellen und sich die bestmöglichen Chancen auf den Zuschuss sichern. Auch wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, ist es nicht zu spät. Sie sollten unbedingt Widerspruch einlegen - am besten mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts, den wir gerne empfehlen. Im Rahmen unseres Kosten-Airbag übernehmen wir dafür sogar die Kosten.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 02.10.2012 09:38
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3272

Kommentare

Verfasst von Leo Fink am 09.03.2015 19:15

Antwort:

Guten Tag Herr Flink,

Ihre Erfolgsaussichten sind am besten, wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen, der Erfahrung mit Widersprüchen gegen abgelehnte Gründungszuschuss-Bescheide hat. Er weiß, wie Sie am besten argumentieren sollten und hat zusätzlich die Möglichkeit zur Akteneinsicht bei der Agentur, die Ihnen nicht offen steht, wenn Sie selbst den Widerspruch einlegen.

Wir arbeiten in diesem Bereich mit einer Kanzlei zusammen, die wir uneingeschränkt empfehlen können:

PBWG Partnergesellschaft
Thomasiusstraße 2
04109 Leipzig

Tel: 03 41 / 30 85 01 – 0
Fax: 03 41 / 30 85 01 – 10

E-Mail: leipzig@pbwg.de

 

Bitte nehmen Sie direkt den Kontakt auf, die Kollegen freuen Sich über Ihren Anruf.

Herzliche Grüße
Ihr Team von gruendngszuschuss.de

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