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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Glückwunsch zum Gründungszuschuss – Fünf Fragen an Neu-Gründerin Christine Schneider


(gruendungszuschuss.de) Trotz der schwierigen Gesetzeslage schaffen es findige Selbständige, den Gründungszuschuss zu erhalten. In unregelmäßigem Abstand stellen wir gruendungszuschuss.de-Kunden und Newsletter-Leser vor, die berichten, wie sie an die Förderung gekommen sind – und damit anderen Gründern Mut machen wollen.

Heute: Christine Schneider (38) aus München, die in einer Coworking-Bürogemeinschaft als freie Sekretärin arbeitet. Mit dieser cleveren Geschäftsidee hat sie sich kürzlich selbständig gemacht und schafft es Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen.

gruendungszuschuss.de: Glückwunsch zum Gründungszuschuss! Wann haben Sie gegründet, wie sieht Ihre Geschäftsidee aus? Hatten Sie einen guten Start?

Christine Schneider: Vielen Dank! Ich habe zum 1.3.2012 gegründet – und zwar habe ich mich als Coworking Assistentin selbständig gemacht. Als was? Diese Frage höre ich oft, denn viele kennen das Thema Coworking selbst noch gar nicht. Ich arbeite im Combinat 56, dem ersten Coworking Space in München – dort buchen Selbständige und Freiberufler temporäre Arbeitsplätze (stunden-, tage- oder auch monatsweise). Ich biete ihnen dort meine Dienstleistung als frei und flexibel buchbare Sekretärin/Assistentin an.

Mein Start war großartig, da ich bereits vor meiner Selbständigkeit im Combinat 56 einen Minijob im Bereich Office Management hatte. Die meisten Coworker kennen mich also bereits und haben meinen Weg in die Selbständigkeit mitbekommen und begleitet – und mit mir zusammen auf den Gründungszuschuss angestoßen. ;) Eine einfachere Kundenakquise geht wohl kaum. Ich habe bereits in meinem ersten Monat Rechnungen an drei verschiedene Kunden stellen dürfen, das macht Mut.

Frage: Sie haben trotz der neuen, gründungsfeindlichen Umstände den Gründungszuschuss erhalten. War das schwierig?

Antwort: Ja, ich habe den Weg als sehr schwierig empfunden, da man mir eigentlich von Anfang an bei der Bundesagentur für Arbeit suggeriert hat, dass man überhaupt keine Notwendigkeit in meiner Selbstständigkeit sieht und ich im Bereich Sekretariat ohnehin so gut wie keine Chance auf den GZ habe. Ich habe mich dennoch nicht abschrecken lassen, habe alle „Auflagen“ brav erfüllt und bin den Weg sehr geradlinig gegangen, um zu zeigen, dass ich das auch wirklich und unbedingt will. Mein Businessplan wurde zu einer Art Doktorarbeit – aber es hat sich gelohnt. Als dann der Anruf mit der Zusage zum GZ kam, war ich allerdings total überrascht, da ich ehrlich gesagt erst einmal mit einer Ablehnung und dem steinigen Weg über Widerspruch etc. gerechnet habe. Offensichtlich war dann aber meine Betreuerin bei der Arbeitsagentur  selbst von mir überzeugt und hat sich für mich eingesetzt.

Frage: Welche Argumente waren Ihres Erachtens ausschlaggebend dafür, dass Sie den GZ (trotzdem) erhalten haben?

Antwort: Ich habe mich erkundigt (viele Infos habe ich von Ihren Newslettern erhalten – vielen Dank! ), welche Steine man Neugründern von Seiten der Arbeitsagentur in den Weg legt. Zunächst war ich etwas ratlos, aber beim Austausch über das Thema kam ich auf immer mehr Argumente, am Ende stand ein stimmiges Konzept für meine Argumentation. Zum Beispiel wurde mir von der Agentur entgegengehalten, dass ich im Bereich Sekretariat so gut wie keine Chance auf GZ haben werde. Ich habe direkt kontern können, dass laut Gesetzestext keine Berufssparte in irgendeiner Art und Weise bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Je besser man auf die Gespräche vorbereitet ist, umso höher sind die eigenen Chancen. Ich hatte den Eindruck, die Berater der Arbeitsagentur werden darauf gedrillt, dass sie so viele Gründer wie möglich bereits im Vorfeld zermürben. Dann haben diese gar keine Lust mehr, den Antrag überhaupt zu stellen, sondern geben eben vorher auf – obwohl es wirklich um viel Geld geht. Ich war zwar zwischenzeitlich auch mal ziemlich mit den Nerven am Ende, habe aber Gott sei Dank nicht aufgegeben – ich denke, meine Beraterin hat dann auch irgendwann eingesehen, dass sie es mit einem Dickschädel zu tun hat…

Hinzu kam, dass ich – obwohl ich in der Vermittlung der Arbeitsagentur war – von ihnen keine Jobangebote erhalten habe. Zudem konnte ich nachweisen, dass ich mich auch selbst um eine Vermittlung gekümmert habe – ohne Erfolg. Damit war auch das Thema des Vermittlungsvorranges außer Kraft gesetzt.

Zudem ist die Idee der Coworking Assistentin neu und eben nur in der Selbständigkeit auszuführen (wie sonst soll man für mehrere Einzel- oder Kleinstunternehmen arbeiten?) – neue Ideen am Markt werden vielleicht doch noch eher unterstützt.

Meine weitere Argumentation ging dann auf meinen persönlichen Hintergrund: als Mutter von zwei Kindern liegt mir natürlich am Herzen, Beruf und Familie so gut es geht unter einen Hut zu bringen. Mein Arbeitsplatz liegt in meinem Wohnviertel. Sprich: ich lebe hier, arbeite hier, meine Kinder gehen hier in den KiGa – und ich kann auch gut vom Home Office aus arbeiten, also auch abends etwas nachholen, was ich tagsüber nicht geschafft habe. Keine Festanstellung dieser Welt kann mir diesen Luxus sonst bieten, warum sollte ich also eine Festanstellung vorziehen, wenn mein Traumberuf vor der Haustür liegt und nur darauf wartet, von mir personell umgesetzt zu werden?

Frage: Welche Hilfen waren besonders nützlich?

Antwort: Ich hatte bereits im Frühjahr 2011, bevor über die Kürzungen diskutiert wurde, an einem  Basis-Workshop von gruendungszuschuss.de teilgenommen und auch den Newsletter abonniert. Deshalb war und bin ich immer auf dem aktuellsten Stand der Dinge.

Besonders durch den Newsletter und die vielen Tipps war ich immer sehr gut informiert und entsprechend vorbereitet gewesen. Das war ein ganz klarer Vorteil. Wenn man seinem Gegenüber (in dem Fall der Beraterin der Bundesagentur) direkt zeigt, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt, dass man über seine Rechte informiert ist, ist die Situation gleich eine andere, weil man auf gleicher Augenhöhe miteinander reden kann.

Durch die Arbeitsagentur wurde ich dann verpflichtet, an von ihnen organisierten Seminaren teilzunehmen, was ich auch getan habe, sogar über die Pflicht-Module hinaus, um auch hier die Ernsthaftigkeit meiner Gründungsabsichten zu beweisen. Das Miteinander in den Gründerworkshops hilft doch sehr. Jeder hat andere Erfahrungen und andere Geschichten, man kann immer was mitnehmen.

Frage: Gibt es noch andere Tipps, die Sie den Lesern unseres Newsletters gerne geben würden?

Antwort: Nicht einschüchtern lassen, nicht abschrecken lassen und auf keinen Fall das erste „Nein“ hinnehmen. Ganz wichtig: sich immer gut informieren und reden, reden, reden! Ich habe so viele Leute um mich herum genervt und gefragt und um ihre Meinung gebeten. Holt euch Hilfe, wenn ihr nicht mehr weiter wisst – und nehmt dafür auch in Kauf, dass es auch mal ein paar Euro kostet. Auf lange Sicht zahlt es sich aus, nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Wenn auch Sie von Anfang an alles richtig machen und die schlagenden Argumente für Ihren Antrag mit uns erarbeiten wollen, dann nutzen Sie die Antragsberatung von gruendungszuschuss.de. Kommen Sie möglichst frühzeitig zu uns – idealerweise vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur:
http://bit.ly/IgvM62

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 01.05.2012 10:45
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3210

Kommentare

Verfasst von Mathias am 07.05.2012 15:33

Antwort:

Wir sehen es genauso: Die Reform des GZ zielt nur auf Einsparungen und ist in ihren Auswirkungen nicht durchdacht. Letzlich werden die Gerichte entscheiden und die Praxis der Arbeitsagenturen wohl in die Schranken weisen. Das scheint auch die Strategie der Arbeitsagenturen zu sein.

Wenn Sie in der Akquisephase sind und noch keine Aufträge haben, können Sie übrigens weiterhin Arbeitslosengeld I beziehen, sofern die Akquise nicht 15 Stunden pro Woche oder mehr ausmacht und erst dann gründen, wenn Sie erste größere Aufträge erhalten. Für zeitlich begrenzte Aufträge können Sie das Arbeitslosengeld I auch temporär ruhen lassen.


Verfasst von Helmut am 05.05.2012 00:32


Tolle Tipps - werde ich gleich mal weitersagen auf meinem Blog.

Verfasst von Weinberger am 04.05.2012 06:30

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