Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss-Antrag abgelehnt? Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen


Vor einem Monat hatten wir berichtet, dass wir mit einem Anwalt zusammenarbeiten, der sich auf Gründer und Selbständige spezialisiert hat, deren Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde. Das Echo war groß – viele Gründer, aber auch Gründungsberater haben sich an uns gewendet, um sich hier Unterstützung zu holen und so die Chancen zu erhöhen, am Ende doch noch den Gründungszuschuss zu erhalten.

Sie möchten wissen, was es bringt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen?

* Der von uns empfohlene Rechtsanwalt hat viel Erfahrung im Umgang mit abgelehnten Gründungszuschuss-Anträgen und kennt die Argumente in anderen Fällen, dieses Know-how stellt er Ihnen zur Verfügung.

* Er entwickelt eine Verteidigungsstrategie und formliert eine überzeugende Widerspruchsbegründung für Ihren Einzelfall, die er genau mit Ihnen abstimmt.

* Er kann Akteneinsicht beantragen und damit an Informationen herankommen, die zusätzliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Vertretung liefern können.

* Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle Formen und Fristen im Verwaltungsverfahren eingehalten werden.

* Die Kommunikation mit der Arbeitsagentur oder der Rechtsbehelfsstelle läuft über das Büro des Anwalts. Der Rechtsanwalt betreut Ihren Fall komplett, beantwortet Rückfragen und reicht bei Bedarf Unterlagen nach – Sie entlasten sich von unangenehmem Schriftverkehr.

* Falls die Widerspruchsstelle die vorgegebene Frist nicht einhält, erhebt der Rechtsanwalt Untätigkeitsklage - ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen.

* Sobald der - hoffentlich positive - Widerspruchsbescheid eintrifft, informiert der Anwalt Sie. Er prüft und erläutert Ihnen den Inhalt.

Die anwaltliche Betreuung im Widerspruchsverfahren durch den von uns empfohlenen Anwalt kostet insgesamt 270 Euro netto. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, muss die Arbeitsagentur diesen Betrag erstatten.

Wird der Widerspruch abgelehnt, prüft der Anwalt die Erfolgsaussichten eines eventuell nachgelagerten Klageverfahrens und übernimmt – falls nötig und gewünscht – die Vertretung vor dem Sozialgericht. Das ist nicht Teil des Widerspruchsverfahrens und wird nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren abgerechnet. Die Kosten sind aber auch hier überschaubar – und nur ein Bruchteil der Fördergelder, die ansonsten verloren sind.

Bevor Sie womöglich aufgeben und auf den Gründungszuschuss verzichten: Nutzen Sie unser Angebot. Sie können dadurch nur gewinnen. Weitere Inormationen finden hier:
Antragsberatung
Kontakt zu Rechtsanwalt

Für die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten gegen Erfolgsbeteiligung: Bitte senden Sie Ihre Kontaktdaten sowie Ablehnungsbescheid und Businessplan an beratung(at)gruendungszuschuss.de

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 13.06.2012 13:35
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3228

Kommentare

Verfasst von Filiz Yilmaz am 02.05.2017 09:07


Verfasst von Pierre am 25.03.2016 11:46

Antwort:

Bitte unter gruendungszuschuss.de/fragen "Rechtsanwalt" auswählen. Wir senden die Kontaktdaten eines Rechtsanwalts, der Experte zum Thema Gründungszuschuss-Ablehnung ist, weil er eine sehr große Zahl von Gründern zu diesem Thema beraten hat. Außerdem erhalten Sie auf diesem Weg einen Sonderpreis.

Wo Sie wohnen, haben sie nicht angegeben. Aber ich würde es auch nicht von der Region abhängig machen und die Beratung ggf. telefonisch in Anspruch nehmen.

Beste Grüße und viel Erfolg für Ihren Widerspruch

Andreas Lutz


Verfasst von marina ziegenhagel am 10.10.2012 10:03


Verfasst von Nicole B. am 31.08.2012 15:14

Antwort:

Im Gegensatz zu Neuanträgen auf Gründungszuschuss folgt die Agentur für Arbeit bei der Verlängerung relativ klaren Kriterien. Wenn die Ablehnung auf diese (also z.B. zu geringes Einkommen) gestützt ist, ist ein einfacher Widerspruch dagegen nicht erfolgsversprechend - sofern nicht neue Fakten präsentiert werden.

Als Gründungszuschuss-Empfänger haben Sie ja die Möglichkeit, eine Förderung im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" zu beantragen und bekommen so professionelle Beratung für 10 Euro pro Stunde, für bis zu 40 Stunden.

Ich hatte vor kurzem einen Kunden, dessen Verlängerungs-Antrag abgelehnt wurde - weil er noch keinerlei Umsätze erzeilt hatte. Er hat formlos und fristgerecht Widerspruch eingereicht mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Dann hat er die oben beschriebene Coaching-Förderung beantragt und in den ersten Stunden haben wir ein betriebswirtschaftliches Konzept erstellt, wie er zu Umsätzen und Gewinnen kommen kann. Das haben wir dann als Widerspruchsbegründung eingereicht und siehe da: Die Verlängerung wurde bewilligt, 1.800 Euro. Das Coaching kostet ihn 400 Euro, und er hat noch mehr als 30 Stunden übrig - die wir nutzen, um seinen Unternehmensaufbau voranzutreiben.

Wenn auch Sie diesem Weg beschreiten möchten, nutzen Sie unser Formular auf http://www.gruendungszuschuss.de/rueckruf - wir empfehlen Ihnen gerne einen Berater in Ihrer Nähe.

In diesem Rahmen lässt sich auch klären, in welchem Umfang Sie eine Teilzeit-Stelle ausüben können und sollten.


Verfasst von Alex am 27.08.2012 20:24

Antwort:

Guten Tag,

auf Grund solcher Manöver der Agentur empfehlen wir, den Widerspruch stets von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Wir arbeiten mit einer Kanzlei zusammen, die in diesem Gebiet inzwischen einige Erfahrung gesammelt hat.

Grundsätzlich halten wir die von Ihnen geschilderte Nachforderung der Agentur für unberechtigt - so wie wir einen großen Teil der Ablehnungen für rechtswidrig halten.

Andererseits müssen Sie davon ausgehen, dass die Agentur Ihren Widerspruch wegen fehlender Unterlagen abweisen wird, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen.

Insofern würde ich persönlich dazu tendieren, die gewünschten Unterlagen nachzureichen.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Sven am 06.08.2012 20:16

Antwort:

Wenn Sie das Ganze unter dem Gesichtspunkt der "Transfereinkommensmaximierung" sehen, lohnt sich die Antragstellung nicht: Mit dem Gründungszuschuss können Sie maximal einen Monat länger Arbeitslosengeld erhalten. Sie erhalten 300 Euro Zuschlag auf das Arbeitslosengeld I, müssen sich dann aber selbst die Versicherung bezahlen. Und Sie können den Zuschuss verlängern und erhalten dann noch einmal 2.700 Euro Zuschuss. Dafür lohnt sich der Aufwand, den Antrag zu stellen, natürlich nicht. Das soll es auch nicht, um Mißbrauch zu vermeiden.

Unsere Kunden und die meisten Leser wollen sich aber tatsächlich selbständig machen. Sie erhalten dann den Gründungszuschuss quasi anstelle des Arbeitslosengelds. Sie können sofort anfangen, sich selbständig zu betätigen und beliebig viel hinzu verdienen.

Natürlich könnten sie auch arbeitslos bleiben und sich nebenberuflich selbständig machen. Sie würden dann ebenfalls Arbeitslosengeld erhalten, dürften aber mit ihrer selbständigen Tätigkeit maximal 165 Euro Gewinn/Monat erzielen. Das wäre aber nicht die Art von Gründung die sie (und wir) uns vorstellen.

Sie haben aber in folgendem Punkt völlig Recht: Die Mißbrauchsgefahr ist beim Gründungszuschuss extrem gering. Insofern ist unsinnig, dass die Vergabe so rigide erfolgt.



Verfasst von Dressel Roland am 09.07.2012 16:13

Antwort:

Meine Antwort ist gleichlautend zu der zum untenstehenden Kommentar. Wenn das die Begründung ist, handelt es sich aus meiner Sicht um eine krasse Fehlentscheidung. Mit dieser Begründung könnte man ja jeden Gründungszuschuss ablehnen, sobald der Gründer über Ersparnisse verfügt oder in irgendeiner Form kreditwürdig ist. Ich persönlich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


Verfasst von Be-rohlfes am 18.06.2012 05:41

Antwort:

Genereller Hinweis vorab: Bitte geben Sie nicht Ihre E-Mail-Adresse oder gar Telefonnummer innerhalb des veröffentlichten Kommentarfelds an, da dies zu Spam führen kann.

Was die Agentur momentan macht, hat unserer Meinung nach mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand. Wir raten dazu, in jedem Fall einen Widerspruch einzulegen, am besten mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts.

Es sind eine Reihe von Sozialgerichtsverfahren anhängig. Mit den ersten Urteilen ist im Herbst 2012 zu rechnen. Nur wer bis dahin sein eigenes Verfahren offen gehalten hat, kann dann von einer gründerfreundlichen Rechtssprechung profitieren.

Eine telefonische Kurzberatung durch einen von uns empfohlenen Arbeitsrechts-Anwalt können Sie unter www.gruendungszuschuss.de/fragen anfordern.

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