Blog: News & Tipps
Gründungszuschuss
Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell.
Gründungszuschuss: Auch bei Gründung im Ausland
(gruendungszuschuss.de) Auch wer sich im Ausland selbständig macht, hat Anspruch auf Gründungszuschuss. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz weiterhin in Deutschland verbleibt. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt aus Saarlouis, der nach langer Arbeitslosigkeit im März 2004 im nahe gelegenen Luxemburg eine Kanzlei eröffnet hatte.
Die Arbeitsagentur hatte die beantragte Ich-AG-Förderung („Existenzgründungszuschuss“) abgelehnt mit der Begründung, dass diese nur Personen zustehe, die in Deutschland tätig seien. Der Anwalt machte jedoch geltend, dass das Gesetz dies nicht vorsehe. Außerdem widerspreche dies der Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Recht. Dem folgte nun der 11. Senat des BSG mit seinem Urteil.
Eigentlich logisch, denn der Kläger beendete dadurch die bestehende Arbeitslosigkeit, ersparte der Arbeitsagentur weitere Zahlungen von Arbeitslosengeld und versteuerte sein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit im Deutschland. Der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) konnte nur bis Mitte 2006 beantragt werden. Das Urteil gilt aber analog aber auch für den heutigen Gründungszuschuss. (Aktenzeichen: B 11 AL 22/07 R)
Auch wir waren bisher davon ausgegangen, dass der Unternehmenssitz in Deutschland liegen muss, haben aber unseren FAQ entsprechend angepasst.