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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss: Bundesrat lehnt Kürzungen ab


(gruendungszuschuss.de) Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt, den Gründungszuschuss nicht zu kürzen. Er sei ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung und solle eine Pflichtleistung bleiben. Dies betonte die Länderkammer in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause. Damit hatte sie sich umfangreich zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung geäußert, der die Arbeitsmarktpolitik neu gestalten soll.

Insgesamt sollen dadurch bis 2015 7,5 Milliarden Euro eingespart werden, was ganz überwiegend zu Lasten des Gründungszuschusses geht – die Ausgaben dafür sollen um 75 Prozent (!) gekürzt werden, er soll von einer Pflicht- zur Ermessensleistung umgewandelt werden. Die Kritik des Bundesrats dürfte von der Bundesregierung zwar gehört werden, ändern dürfte sich am Gesetz dennoch nichts – es ist nicht zustimmungspflichtig.

Der Bundestag hatte bereits Anfang Juli in erster Lesung über das Gesetz debattiert. Am Ende der 45-minütigen Debatte wurde es an die Ausschüsse verwiesen. Da Union und FDP die Mehrheit in diesen Ausschüssen stellen, ist mit einer Bestätigung des Gesetzes und einer späteren Zustimmung im Bundestag zu rechnen.

Laut Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) soll es schließlich am 31.10.2011 veröffentlicht werden, es tritt dann zum 01.11.2011 in Kraft. Theoretisch könnte das Gesetz jedoch auch schon einige Tage oder Wochen vorher veröffentlicht werden und würde dann schon früher in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird der GZ zur Ermessensleistung, Sie müssen zum Gründungszeitpunkt über 150 (statt 90) Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen und erhalten die Grundförderung nur noch sechs statt neun Monate. Es ist sogar möglich und recht wahrscheinlich, dass Sie bei einer Gründung zwischen 1.11.2011 und Jahresende gar keinen Gründungszuschuss mehr erhalten, da viele Gründer ihr Vorhaben vorziehen werden und die für 2011 zur Verfügung stehenden 1,8 Milliarden Euro bereits Ende Oktober vollständig ausgeschöpft haben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistung mehr, so dass sie bei dann bereits ausgeschöpftem Budget abgelehnt werden kann. Sie sollten sich also beeilen, wollen Sie noch gründen.

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, unterstützen Sie, einen soliden, tragfähigen Businessplan zu verfassen, für den wir gerne die fachkundige Stellungnahme erstellen. In 20 Städten bundesweit bieten wir Ihnen persönliche Beratung beim Erstellen des Businessplans und bei allen Fragen rund um die Gründung und Selbständigkeit an. Viele Bundesländer fördern eine solche Beratung schon vor der Gründung durch großzügige Zuschüsse.

Weitere Informationen über unser Beratungsangebot finden Sie unter
www.gruendungszuschuss.de/beratung

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 11.07.2011 11:06
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3036

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