Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss: Die Strategie der Arbeitsagenturen nimmt Gestalt an


Für den Gründungszuschuss steht dieses Jahr „nur noch“ eine Milliarde Euro (nach 1,8 Milliarden Euro im Vorjahr) zur Verfügung. Nach welchen Kriterien werden die Arbeitsagenturen die Förderung künftig vergeben? Wer gehört zu den Glücklichen, die bis zu 15.000 Euro Förderung erhalten?

Das Problem: Die Berater bei den Arbeitsagenturen wissen offenbar selbst nicht so genau, nach welchen Kriterien sie das entscheiden und rechtssicher begründen sollen. Der Gesetzgeber hat gegenüber den bereits seit 2006 bestehenden Auswahlkriterien keine zusätzlichen vorgegeben. Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Geschäftsanweisungen (GA) zwar eine ganze Reihe von „Folterinstrumenten“ und potenziellen Ablehnungsgründen formuliert, die wir bereits letzten Monat erläutert haben. Es bleibt aber vage, wie sie genau anzuwenden sind.

Der Werkzeugkasten ist sogar noch ausgebaut worden: In der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zum Inkrafttreten der Kürzungen fand sich der in diesem Zusammenhang erstaunliche Hinweis: „Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung“. Tatsächlich bieten die in jeder Arbeitsagentur vorhandenen Psychologen eine ganze Reihe von Angeboten zur „Feststellung der Gründungseignung“ an – von Einzelgesprächen (drei Termine zu je 50 Minuten) bis hin zum standardisierten Deutschtest. Allerdings sagen die Psychologen ausdrücklich, dass Beratungen nur dann sinnvoll sind, wenn der Gründungswillige noch nicht ganz sicher ist, ob er sich selbständig machen will oder nicht. Bestimmte Verfahren wie Assessment Center oder die Feststellung der Leistungsorientierung dürfen ohnehin nur mit Einwilligung des potenziellen Gründers durchgeführt werden. Eine Weigerung darf nicht sanktioniert werden. Keinesfalls wird der Psychologe dem Berater die Entscheidung über die Gründungseignung abnehmen: Er liefert nur Einzelaussagen zu Aspekten wie Berufserfahrung, gesundheitliche Eignung, Problemlösungsfähigkeit, Organisationstalent usw. Die Entscheidung fällen und begründen muss letztlich der Arbeitsberater.

Auch das im oben verlinkten Beitrag erwähnte Formular „Begründung für die Förderung“, anhand dessen die Eigenleistungsfähigkeit festgestellt werden soll, ist nicht wirklich hilfreich. Es enthält nur eine einzige Frage: „Erläutern Sie bitte, inwieweit die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und die soziale Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung nur durch die Gewährung eines Gründungszuschusses gewährleistet werden kann.“ Die Agenturmitarbeiter können diesen Fragebogen einsetzen, haben aber keinerlei Vorgabe dazu erhalten, wie die Antwort zu interpretieren ist und was konkret eine ausreichende Eigenleistungsfähigkeit begründet.

Allen diesen Instrumenten ist gemeinsam, dass sie letztlich nicht klar definiert sind und im Widerspruchs- oder Sozialgerichtsverfahren häufig keinen Bestand haben werden. Der Arbeitsagenturberater muss viel Arbeit investieren, denn er ist verpflichtet, die Ablehnung detailliert und konkret zu begründen. Das wird ihm bei einem gut vorbereiteten und von einem erfahrenen Unternehmensberater unterstützten Gründer schwerfallen.

Also wählen die Agenturberater einen anderen Weg: Sie versuchen zu verhindern, dass überhaupt Anträge gestellt werden. Dabei entwickeln sie große Kreativität. Sie behaupten, die Mittel für 2012 seien bereits bis April vergeben, der Bewerber sei zu gering oder zu hoch qualifiziert, er übe einen Beruf aus, für den gute Vermittlungsaussichten bestehen (selbst wenn noch kein einziger Vermittlungsvorschlag vorgelegt wurde) usw. Häufig widersprechen sich die Argumente: Der eine Berater sagt, gefördert würden vorzugsweise Gründungen im Handwerk. Der andere schließt Handwerker von der Förderung grundsätzlich aus.

Die „Strategie“ der Arbeitsagenturen in der Praxis ist also, möglichst viele Gründungswillige davon abzuhalten, überhaupt einen Antrag zu stellen. Denn dann müssen die Berater keine Entscheidung fällen, für die es momentan noch keine wirklich klaren Grundlagen gibt und die für den Berater in jedem Fall zu langen Diskussionen, unangenehmen Konfliktsituationen und schwer zu formulierenden Begründungen führen. Auch können so Widerspruchsverfahren und Klagen vor dem Sozialgericht verhindert werden, mit denen sonst in großer Zahl zu rechnen ist.

Es ist gar nicht so leicht für Gründer, sich von dieser Blockadehaltung der Agenturmitarbeiter nicht entmutigen zu lassen und in einer solchen Situation die richtigen Argumente zu finden. Denn einerseits sollten Sie es nicht zu einem offenen Konflikt kommen lassen (dann sitzt der Agenturmitarbeiter „am längeren Hebel“), andererseits dürfen Sie aber auch nicht zu nachgiebig sein, da sonst die Weichen in eine falsche Richtung gestellt werden.

Kommen Sie deshalb so früh wie möglich zu uns. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und unseren Informationsvorsprung in Bezug auf das Entscheidungsverhalten der Arbeitsagenturen. Wir sagen Ihnen ganz konkret, wie gut Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss sind und wie Sie sie deutlich erhöhen können. Ihre Aussichten sind sehr viel besser, als Sie vielleicht denken.

Bitte wählen Sie je nach zeitlicher Verfügbarkeit und räumlicher Nähe eines der folgenden preisgünstigen Angebote:

* Basis-Workshop (79 Euro für ganzen Tag mit besonders erfahrenen Existenzgründungsberatern)

* Einzelberatung / Fachkundige Stellungnahme (79 Euro)

* Telefonische Beratung durch besonders erfahrene Existenzgründungsberater (45 Euro)

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 11.01.2012 13:57
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3157

Kommentare

Verfasst von Thomas Schmidbauer am 29.12.2015 17:06

Antwort:

Hallo Thomas,

die Arbeitsagenturen versuchen schon seit Jahren, Gründern die Antragsstellung mit allerlei Argumenten auszureden bis hin zu der Behauptung, den Gründungszuschuss gäbe es nicht mehr.

Die Erfahrung zeigt aber auch: Wer sich von solchen Behauptungen, wie Du sie auch gehört hast, nicht entmutigen lässt und mit der richtigen Strategie vorgeht, der bekommt den Gründungszuschuss in den meisten Fällen.

Wir empfinden das als ungerecht, denn einige bekommen eine fünfstellige Förderung steuerfrei - andere bekommen nichts und nicht selten fehlt das Geld dann an entscheidender Stelle.

In den Gründungszuschuss-Onlineseminaren gibt Christian Bussler viele Tipps zur Antragsstellung. Oder Du nimmst direkt Kontakt mit einem unserer Gründungszuschuss-Berater auf und erarbeitest mit ihm eine Strategie und einen Businessplan.

Solltest du tatsächlich nur geringe Chancen auf einen Gründungszuschuss haben, sagt der Berater Dir das auch frühzeitig im Beratungsgespräch.

Viel Erfolg und lass Dich nicht so leicht "abschütteln".

Andreas


Verfasst von Löhnert am 04.10.2014 06:39

Antwort:

Hallo Sonja,


der Artikel oben ist schon wieder einige Jahre alt. Inzwischen hat sich die Lage entspannt.

Tipp: Melden Sie sich für unser kostenloses Gründungszuschuss-Onlineseminar an: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss-webinar.html


Dort erfahren Sie von uns den aktuellen Stand der Vergabepraxis und viele Tipps zur Vorgehensweise. Wer es richtig angeht, hat inzwischen wieder sehe gute Chancen auf den Gründungszuschuss.

Nehmen Sie aber möglichst frühzeitig an dem Onlineseminar teil, um von Vornherein Fehler zu vermeiden.

Beste Grüße
Andreas Lutz

 

 


Verfasst von Dorothhee Glemser am 20.06.2014 07:30


Verfasst von Daniela am 24.09.2013 10:21

Antwort:

Guten Tag,

ja sicher - in welchem Licht Sie die Fakten darstellen kann darüber entscheiden, ob Sie den Gründungszuschuss erhalten oder nicht. Genau aus diesem Grund bieten wir unsere Antragsberatung an, in deren Rahmen wir Sie unkompliziert und kostengünstig dabei unterstützen: bit.ly/1c3NoQr.

Die Investion lohnt sich, da Sie damit wesentlich bessere Aussichten auf die Förderung haben!

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Manuel Ambrosch am 05.08.2013 10:50

Antwort:

Einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss gibt es ja seit Ende 2011 nicht mehr, von daher kann die Arbeitagentur den Gründungszuschuss bewilligen, muss es aber nicht.

Grundsätzlich gilt eine Beteiligung von > 100 Prozent die Voraussetzungen für eine selbständige Tätigkeit (bei entsprechender Gestaltung des Gesellschaftsvertrags reicht auch eine geringere Beteiligung).

Im Rahmen unserer telefonischen Antragsberatung schildern Sie uns die genauen Umstände und wir geben Ihnen eine Einschätzung wie groß die Chancen sind, sie können zwischen 15 und nahe 100 Prozent variieren.

Außerdem geben wir Ihnen Tipps zur weiteren Vorgehensweise, die in jedem Fall Ihre Chancen auf den Zuschuss erheblich erhöhen und verhindern, dass Sie häufige Fehler machen.


Verfasst von Fotograf aus Stuttgart am 28.05.2013 08:17

Antwort:

Guten Tag,

offizielle Zahlen gibt es leider nicht; wir gehen jedoch davon aus, dass rund 50% der Anträge bewilligt werden - auf jeden Fall wesentlich mehr als 5%. Bei unseren Kunden liegt die Quote noch wesentlich höher!

Über bit.ly/Xs53bb können Sie Kontakt zu unserem Beratungspartner in Ihrer Region aufnehmen.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Martina Zimmermann am 22.05.2013 15:09


Verfasst von Tim B. am 15.01.2013 14:26

Antwort:

Guten Tag,


Ihr Bericht ist recht typisch und wir empfehlen deshalb dringend, schon vor dem ersten Gespräch mit der Agentur einen Termin mit einem Berater aus unserem bundesweiten Netzwerk aufzunehmen (http://bit.ly/Xs53bb), um eine erfolgversprechende Vorgehensweise abzustimmen. Der Berater kann dann später auch als fachkunge Stelle die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens bescheinigen.

Auch Ihnen würde ich noch den Gang zum Berater empfehlen. Er kann Ihre Fragen indivduell beantworten und Ihnen helfen, den Gründungszuschuss auch tatsächlich zu bekommen!

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Daniela R. am 20.11.2012 09:25

Antwort:

Ohne Ihre genaue Situation zu kennen, kann ich Ihnen leider kaum hilfreiche Tipps geben. Am besten ist, wenn Sie Ihre fachkundige Stelle zu Rate ziehen. Falls Sie noch keine gewählt haben, können Sie unserem Empfehlungsservice unter bit.ly/Xs53bb nutzen.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Romy R. am 14.11.2012 12:39

Antwort:

Es tut mir Leid, dass Sie in einer so schwierigen Lage stecken. Über bit.ly/NNpM1L können Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen, der viel Erfahrung mit Arbeitsrecht und insbesondere Gründungszuschuss-Fragen hat.

Er kann Ihnen sicher weiterhelfen.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von julia am 07.11.2012 20:45

Antwort:

Das ist kein ganz einfacher Fall, grundsätzlich sollten Sie aber den Gründungszuschuss bekommen können - unabhängig davon, was Ihnen die Mitarbeiter der Agentur dazu sagen.

In jeden Fall sollten Sie jetzt schon eine gute fachkundige Stelle wählen (http://bit.ly/Xs53bb) und sich auf dem Weg zum Antrag begleiten lassen.

Die Förderung einer Vorbereitungsphase ist in der Tat problematisch. Sie könnten sich aber auch vorübergehend vom ALG abmelden oder aber erst einmal nebenberuflich gründen. Welches die beste Wahl ist, kann ihnen am besten ein Unternehmensberater im Einzelgespräch sagen.

Herzliche Grüße
Christian Bussler

 


Verfasst von Loreine Acs am 25.10.2012 18:01

Antwort:

Dass Sie den Antrag Einreichen "dürfen" ist keine Gnade der Agentur, sondern Ihr gutes Recht.

Ich würde Ihnen empfehlen, schon jetzt die fachkundige Stelle zu Rate zu ziehen. Diese kann beurteilen, an welchen Stellen das Drängen der Agentur berechtigt ist und wo sie über das Ziel hinausschießt. Sie können dazu gerne unseren Empfehlungsservice nutzen: bit.ly/Xs53bb


Verfasst von Markus am 07.09.2012 11:37

Antwort:

Uns ist nichts dergleichen zu Ohren gekommen.


Verfasst von Christina B. am 01.09.2012 21:50

Antwort:

Wir beobachten auch mich großem Bedauern, wie mit Gründern aktuell umgegangen wird.


Noch in diesem Jahr sollten die ersten Sozialgerichte über Klagen von Gründungszuschuss-Gründern entscheiden und damit wird nach und nach mehr Rechtssicherheit entstehen.


Unser Tipp: Legen Sie den Widerspruch mit Hilfe eines Anwalts ein, der schon mehrere solcher Widersprüche begleitet hat. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne eine Kanzlei: bit.ly/NNpM1L So steigen die Erfolgsaussichten, die Kosten (270 Euro) bekommen Sie im Erfolgsfall erstattet und der Anwalt legt nach drei Monaten automatisch Untätigkeitsklage ein. Das ist immer noch eine sehr lange Wartezeit, aber kürzer als die von Ihnen erwähnten sechs Monate!


Verfasst von Oskar am 14.06.2012 12:00

Antwort:

Wenn Sie die Gründung zurückziehen, läuft der Widerspruch ins Leere. Trotzdem kann dies die richtige Strategie sein. Sie können dann den Antrag erneut zu einem späteren (spätestens fünf Monate vor Auslaufen des ALG 1 Anspruchs) Gründungszeitpunkt stellen. Ich würde den Businessplan noch mal durchsehen (lassen) und optimieren und dann mit entsprechender Begründung noch einmal einreichen.

Wer über ausreichende Rücklagen verfügt, kann die Gründung durchziehen und Widerspruch einlegen, am besten mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts. Was die Agentur momentan macht, hat unserer Meinung nach mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Bestand.

Es sind eine Reihe von Sozialgerichtsverfahren anhängig. Mit den ersten Urteilen ist im Herbst 2012 zu rechnen. Nur wer bis dahin sein eigenes Verfahren offen gehalten hat, kann dann ggf. von einer gründerfreundlichen Rechtssprechung profitieren.

Was ich auf keinen Fall machen würde: Gründen und dann nur einige Wochen oder Monate selbständig bleiben. Im Erfolgsfall erhalten Sie den Gründungszuschuss nachträglich nur für diese Zeit. Die vorzeitige Aufgabe kann gegen die Tragfähigkeit der Gründung sprechen. Außerdem blockieren Sie damit für zwei Jahre nach Beendung der Selbständigkeit eine erneute Förderung.

Eine telefonische Kurzberatung durch einen von uns empfohlenen Gründungsberater oder auch Arbeitsrechts-Anwalt können Sie unter www.gruendungszuschuss.de/fragen anfordern.

 


Verfasst von Holger am 05.06.2012 06:04

Antwort:

Wenn der Gründungszuschuss nicht genehmigt wird, können Sie die Selbständigkeit beenden und somit wieder in den ALG1-Bezug zurückkehren. Das ist ja auch nachvollziehbar, wenn Sie - wie Sie schildern - die Anlaufkosten ohne GZ nicht decken können. Melden Sie die Gründung mit etwas zeitlichem Vorlauf an, so dass Sie die Entscheidung über den GZ möglichst früher erhalten als die Gründung. Denn von der hauptberuflichen Gründung bis zur ggf. Beendigung erhalten Sie kein Arbeitslosengeld I. Das sind aber Fragen, die eine gute fachkundige Stelle, wie wir sie empfehlen, auch mit Ihnen im persönlichen Gespräch durchgesprochen haben sollte. Das richtige Timing ist ja von erheblicher finanzieller Bedeutung für Sie als Gründer. Viel Erfolg für Ihr Vorhaben. Beste Grüße Andreas Lutz


Verfasst von gerrit am 15.05.2012 18:38

Antwort:

Die Arbeitsagenturen versuchen mit dieser Argumentation momentan Arbeitslose von einer Antragstellung abzuhalten. Lassen Sie sich davon nicht beirren, wenn Sie selbst zum Ergebnis gekommen sind, dass die Selbständigkeit Ihnen bessere Chancen bietet als eine erneute Anstellung. Die Arbeitsagenturen sitzen momentan auf Millionenbeträgen, die für den Gründungszuschuss bestimmt sind, aber zurückgehalten werden.

Falls Sie bei der Antragstellung unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte zeitnah. Wir zeigen Ihnen im Rahmen unserer Antragsberatung den u.e. optimalen Weg zum Gründungszuschuss auf. Je früher Sie diese Tipps umsetzen, um so besser sind Ihre Chancen auf die Förderung.

Weitere Infos unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen


Verfasst von Johannes am 25.04.2012 20:16

Antwort:

Ob Sie selbst gekündigt haben oder nicht, darf aus rechtlicher Sicht keinen Einfluss auf die Entscheidung der Arbeitsagentur haben, was man Ihnen ja zunächst auch richtig gesagt hat.

Laut Arbeitsagentur bestehen momentan in allen Branchen und für Gründer jeden Alters und unabhängig von der familiären Situation überall beste Vermittlungschancen. Jeder Antrag wird angeblich abgelehnt. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern und stellen Sie auf jeden Fall Ihren Antrag auf Gründungszuschuss. Sie würden sich sehr ärgern, wenn Ihre Kollegen, die zur selben Zeit gründen, den Zuschuss erhalten und Sie nicht.

Die tatsächlichen Chancen hängen nicht allein von der Brachensituation ab, sondern vor allem von den individuellen Umständen. Hieraus lässt sich dann die individuell richtige Argumentation ableiten.

Im Rahmen unserer Antragsberatung tun wir genau das. Außerdem geben wir viele Tipps, wie Sie sich gegenüber der Arbeitagentur am besten verhalten.


Beste Grüße

Andreas Lutz


Verfasst von IC am 21.03.2012 14:07

Antwort:

Da sind Sie ja in die Mühlen der Verwaltung geraten, hört sich furchtbar an. Mit Auskünften von Mitarbeitern des Gewerbeamts wäre ich generell sehr vorsichtig!

Bitte haben Sie Veständnis, dass ich ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts keine Diagnose stellen kann, dazu müsste ich zu viele Annahmen treffen.

In dieser Phase würde ich Ihnen dringend zu einem wirklich erfahrenen Rechtsanwalt raten. Nutzen Sie bitte ggf. unser Angebot unter www.gruendungszuschuss.de/fragen.

Wer hat Sie denn bei Ihrer Gründung begleitet? Wenn wir als fachkundige Stelle agieren, prüfen wir normalerweise die Gewerbeanmeldung, um Formfehler durch eine ungeschickte Formulierung wie in Ihrem Fall auszuschließen.

Allerdings verhält es sich auch so, dass Sie früher von der Arbeitsagentur wahrscheinlich auf den Fehler aufmerksam gemacht worden wären, heute nicht mehr...


Verfasst von Armin G am 15.03.2012 21:02

Antwort:

Lassen Sie sich  nicht ins Bockshorn jagen. Sonst hat die Beraterin bei der Agentur ihr Ziel errreicht!

Die Arbeitsberater erzählen diese Geschichte momentan jedem Gründer - und wie Ihr Beispiel zeigt gelingt es, viele zu verunsichern und von einer Antragstellung abzuhalten!

Entgegen dieser Behauptungen erhält ein großer Teil derjenigen, die sich nicht beirren lassen, dann doch den Gründungszuschuss. Obwohl sie manchmal durchaus ordentliche Vermittlungschancen haben oder sogar aus besonders gut vermittelbaren Branchen kommen. Diejenigen, die über den Antrag entscheiden, in der Regel ganz andere als Ihre Arbeitsberaterin.

Nur wenn Sie einen Antrag stellen, können Sie - falls es tatsächlich zu einer Ablehnung kommen sollte - einen Widerspruch einlegen. Alternativ können Sie den Antrag auch zurückziehen und weiter Arbeitslosengeld I beziehen und sich nebenberuflich selbständig machen. Aber nach unserer Erfahrung gehen gut vorbereitete Gründungen in der großen Mehrzahl der Fälle auf Anhieb durch.

Es ist keineswegs so, dass die Mehrheit der Gründer, die den Gründungszuschuss nach neuem Recht bewilligt bekommen haben Sozialfälle wären oder ganz schlecht vermittelbar. Das hat unsere Befragung dieser Gründer gezeigt.

Also nicht so leicht aufgeben! Beeilen müssen Sie sich allerdings schon...


Verfasst von Markus B. am 25.02.2012 13:49

Antwort:

Die Arbeitsagenturen haben vereinzelt schon vor dem 28.12.2011 begonnen, ihren Ermessensspielraum auszuweiten und Gründungen kritischer geprüft, also schon mal mit dem Sparen angefangen, quasi in vorauseilendem Gerhorsam.

Ich würde hier in jedem Fall Widerspuch einlegen und mich dabei von einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt beraten lassen. Ein von einem Anwalt formulierter Widerspruch hat deutlich bessere Erfolgschancen (Empfehlung/ Kontaktaufnahme siehe www.gruendungszuschuss.de/fragen).

Zur Rolle des Beraters: Dass ein Berater KfW-akkreditiert ist, ist per se keine Qualitätsgarantie, es kommt immer auf die individuelle Erfahrung an, über die er verfügt. Auch ist eine fachkundige Stellungnahme keine Garantie für den Gründungszuschuss, das war auch 2011 nicht der Fall. Wenn Sie Ihren Branchenwechsel aber unter "persönliche Eignung" nachvollziehbar begründet haben, stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch sicherlich nicht schlecht. Ich drücke Ihnen auf jeden Fall die Daumen!


Verfasst von micha am 17.02.2012 09:14

Antwort:

Im Editorial des heute erscheinenden Newsletters habe ich dazu geschrieben:

"Ein großer Teil der Mitarbeiter bei den Arbeitsagenturen ist selbst nicht überzeugt von dem, was sie Ihnen erzählen, wie Aussagen von frustrierten Agenturmitarbeitern gegenüber von uns betreuten Gründern zeigen. Mitarbeiter der Agentur bestätigen im vertraulichen Gespräch auch, dass sofern es zu einer Ablehnung kommt, diese im Widerspruchsverfahren und erst Recht vor dem Sozialgericht keinen Bestand haben wird, sofern die Gründung und die Argumentation bezüglich der Vermittelbarkeit solide vorbereitet ist.

Lassen Sie sich also nicht von solchen ja ganz offensichtlich falschen Aussagen ihres Arbeitsberaters verunsichern, wonach Sie aufgrund angeblich guter Vermittelbarkeit und fehlenden Unternehmerrisikos keinen Anspruch auf GZ hätten, sondern sprechen Sie mit uns, so  erhalten Sie eine realistische Einschätzung und viele Tipps zur erfolgreichen Antragstellung."

Natürlich ist in Ihrem Fall ein Vermittlung erschwert und die Aussage, bei einer solchen Tätigkeit bestünde kein unternehmerisches Risiko ist völlig abwegig. Wer solche Aussagen macht (und vielleicht auch noch schriftlich bestätigt), wird bei der Überprüfung damit nach meiner Erfahrung mit Pauken und Trompeten scheitern.

Deshalb: Kopf hoch, sprechen Sie mit uns, erarbeiten Sie einen stichhaltigen Antrag und lassen Sie sich so etwas nicht gefallen.

Vielleicht ein Trost: Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur leiden selbst enorm darunter, dass Sie solche Dinge behaupten müssen, gegen besseres Wissen und eigene Überzeugung.


Verfasst von Sonja am 13.02.2012 14:30

Antwort:

Ja, ist möglich als Backup-Strategie, wenn Sie auf ALG2 Anspruch haben, also keine großen Rücklagen oder sonstiges Familieneinkommen.

Sorgen Sie aber durch einen geschickt gestellten Antrag und soliden Businessplan dafür, dass Sie möglichst gleich im ersten Anlau den Gründungzuschuss erhalten. (Stichwort: Antragsberatung)

Es bringt mehr, die Energie da rein zu investieren, als in eine Backup-Strategie. Es ist aber sicher gut, eine solche zu haben.


Verfasst von Gründerin HS am 10.02.2012 17:02

Antwort:

Der Berater bei der Arbeitsagentur muss Ihnen das sagen, sehr häufig gegen seine innere Überzeugung und auch jahrelange Erfahrung bei der Vermittlung. Ja, zu einem gewissen Grad müssen Sie ihm beweisen, das er Unrecht hat (obwohl er das ja weiß) und ihm die offensichtlichen Widersprüche nachweisen. Nehmen Sie ihn ruhig auch beim Wort und fordern Sie ihn auf, Ihnen Stellenangebote zu nennen.

Im Rahmen unserer Antragsberatung und fachkundigen Stellungnahme http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 erarbeiten wir (persönlich oder telefonisch) mit unseren Kunden eine individuelle Vorgehensweise, mit der in Verbindung mit einem soliden Businessplan sehr gute Chancen auf den Gründungszuschuss bestehen.

Unsere Erfahrung ist, dass die Argumentation der Arbeitsberater nicht lange haltbar ist und diese recht bald "einknicken", wenn man sie mit Tatsachen konfrontiert. Nicht selten schütten sie den Gründern dann ihr Herz aus. Man darf nicht vergessen, das das für die Arbeitsberater eine enorme psychische Belastung darstellt. Wir zeigen unseren Kunden  auch, wie man offene Konflikte vermeide. Solche zu provozieren ist nicht unser Ziel und wäre nur kontrakproduktiv.


Verfasst von M. am 03.02.2012 11:10

Antwort:

Das Problem ist, dass Sie Ihren Businessplan offenbar so formuliert haben, dass Sie die hauptberufliche Selbständigkeit erst mit der Schankerlaubnis beginnen können. Diese lag aber zu dem Zeitpunkt nicht vor. Sie hätten die Gründung zeitliche verschieben müssen oder den Businessplan umformulieren müssen, dann hätten Sie den Gründungszuschuss erhalten. 

Wir hätten Sie im Rahmen der fachkundigen Stellungnahme  auf diese Punkte hingewiesen und entsprechende Änderungen vorgeschlagen? Bei welcher fachkundigen Stelle waren Sie denn? IHK? Steuerberarter?

Eigentlich sollten sie gegen diese Person klagen, aber das Problem ist, dass die meisten fachkundigen Stellen anders als wir nur die Tragfähigkeit prüfen und nicht, ob der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, um auch wirklich durchzugehen. Deshalb wäre eine solche Klage wohl erfolglos.

Ich kann nur empfehlen, zu einem von uns empfohlenen, wirklich erfahrenen Existenzgründungsberater zu gehen, um so etwas zu verhindern. In Ihrem Fall ist es dafür leider zu spät (außer Sie könnten Ihre Gründung zurücknehmen und später wiederholen).

Wir können einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt empfehlen, aber ich vermute, er wird Ihnen sagen, dass Sie schlechte Chancen haben.


Verfasst von Michael am 31.01.2012 20:36

Antwort:

Durch die Reform des Gründungszuschusses ist es vor allem bei Übernahmen zu einer Verschlechterung gekommen und die Situation wie vor Sommer 2006 wieder hergestellt, wonach Betriebsübernahmen nur in Ausnahmefällen gefördert wurden. Wenn es sich wirklich so risikofrei verhält, wie Sie darstellen, dann hätten Sie ziemlich schlechte Chancen auf den Gründungszuschuss. Ich wünsche Ihnen auch, dass die Einnahmen so sicher kommen werden. Allerdings täusch man sich da auch leicht mal und wäre dann sehr froh, den Gründungszuschuss beantragt zu haben.

Wir müssten uns das also konkret anschauen, um sagen zu können, wie die Chancen auf den Gründungszuschuss in Ihrem Fall wirklich wären. Sollte es Chancen geben, so wäre es natürlich wichtig, sich auf die Stellenangebote zu bewerben, um nicht in Hinblick auf das Kriterium "Vermittelbarkeit" abgelehnt zu werden.


Verfasst von Alex am 30.01.2012 13:16

Antwort:

Grundsätzlich ist eine "dünne" Begründung positiv für Sie, weil dann möglicherweise ein Ermessensnichtgebrauch vorliegt. Denn einen Ermessensentscheidung muss ordentlich begründet werden.

Sie müssen innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einlegen. Sie können in dem Widerspruch auch angeben, dass eine ausführliche Begründung folgt. Wir empfehlen dringend, den Widerspruch nicht selbst zu begründen, sondern die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Rechnen Sie dafür mit Kosten von typischerweise 250 bis 300 Euro.

Gerade bei Ermessensentscheidungen haben Sie mit der Hilfe eines Anwalts deutlich höhere Chancen. Bei Interesse empfehlen wir gerne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der mit dem Gründungszuschus besonders viel Erfahrung hat. Oder nutzen Sie unser Angeobt unter http://www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung/fragen.html.

Wenn der Widerspruch nicht erfolgreich sein sollte, können Sie das Sozialgericht anrufen.

Hinweis an alle, die ihren Antrag auf GZ erst noch stellen: Nutzen Sie unsere Antragsberatung und den Kosten-Airbag. Im Rahmen des Kosten-Airbag übernehmen wir die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt und die Formulierung des Widerspruchs.

Mehr Infos dazu: http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3169


Verfasst von Florian am 28.01.2012 09:15

Antwort:

Das ist aber Pech, Ihre Gründung lag dann ja wenige Tage nach der Neuregelung, so dass kein Rechtsanspruch mehr bestand, sondern es handelt sich nun um eine Ermessensleistung. Allerdings muss auch nach neuem Recht das Ermessen pflichtgemäß ausgeübt werden, also insbesondere im Rahmen bestehender Geschäftsanweisungen.

Wenn Sie bei der Antragsstellung geschickt vorgegangen sind und die Sachverhalte so sind wie Sie sie schildern, haben Sie bei einem Widerspruch gute Chancen. Die Argumentation der Agentur widerspräche dann den in der Geschäftsanweisung genannten Kriterien (Vermittelbarkeit, Eigenleistungsfähigkeit). Eine verbindliche Aussage ist natürlich erst möglich, wenn wir die genauen Verhältnisse kennen.

Innerhalb von 30 Tagen nach der Ablehnung können Sie einen Widerspruch einlegen, ggf. auf eine spätere Begründung verweisen. Das sollten Sie auf jeden Fall tun. Dies würde ich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt machen lassen, weil das die Chancen deutlich erhöht. Wir können Ihnen einen Arbeitsrechtsexperten mit viel Erfahrung speziell in diesem Bereich und fairen Honoraren empfehlen. Nutzen Sie einfach das Formular http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=14, um in Kontakt zu treten.

Unseren Kunden wir einen "Kosten-Airbag" an, wir übernehmen dann die Rechtsanwalts-Kosten für das Widerspruchsverfahren.


Verfasst von Tim P. am 27.01.2012 19:14

Antwort:

Hört sich ja auf den ersten Blick nach einem "todsicheren Geschäft" an. Wenn alles so sicher ist und Sie auch noch am Arbeitsmarkt wunderbar vermittelbar sind und Sie das alles so darlegen, würde die Arbeitsagentur aller Wahrscheinlichkeit nach den GZ ablehnen. Tatsächlich sind Existenzgründungen selten "todsicher".

Um in Fällen wie Ihrem die Chancen auf den Gründungszuschuss zu bestimmen, bieten wir jetzt die Antragsberatung an. Wir geben unsere Einschätzung Ihrer Chancen auf vier Skalen an, die den wichtigsten Entscheidungskriterien der Arbeitsagenturen entsprechen und beraten Sie dann, wie Sie Ihre Chancen deutlich verbessern können.

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3169


Verfasst von Petra A. am 27.01.2012 13:01

Antwort:

Die Informationen sind korrekt und entsprechen dem, wie wir es auch hier auf der Seite beschreiben. Ab der hauptberuflichen Gründung sind Sie nicht mehr arbeitslos und bekommen somit auch kein Arbeitslosengeld I mehr. Den Gründungszuschuss erhalten Sie dann nach der Bewilligung rückwirkend ab Gründung. Da Sie sich nach altem Recht selbständig gemacht haben, sind Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss besser und auch der Gründungszuschuss selbst ist höher. Unter normalen Umständen empfehlen wir eine Abgabe der Antragsunterlagen rechtzeitig vor der Gründung, so dass die Bewilligung schon vorer erfolgt. Wenn Sie von uns oder von einem anderen erfahrenen Existenzgründungsberater begleitet worden sind, so hat Sie dieser doch sicherlich auf die Liquiditätslücke aufmerksam gemacht, oder? In diesem Fall sind auch Ihre Chancen auf eine Bewilligung sehr hoch.


Verfasst von Ente1 am 26.01.2012 13:51

Antwort:

Die Arbeitsagenturen versuchen momentan mit allen Mitteln die Zahl der Antragsteller zu reduzieren. Was Sie zu hören bekamen, wird momentan allen Gründungswilligen erzählt.

Wir haben darauf mit unserer "Antragsberatung" reagiert, in der wir mit ihnen erarbeiten, wie groß Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss tatsächlich sind und was Sie tun können, um sie zu erhöhen.

http://www.gruendungszuschuss.de/?id=15&showblog=3169

www.gruendungszuschuss.de/index.php


Verfasst von VZC am 25.01.2012 12:23

Antwort:

Das sind ja eigentlich schlagende Argumente, die gegen eine Vermittelbarkeit und für eine Bewilligung sprechen. ich vermute, dass Ihre Argumente im abgegebenen Businessplan nicht deutlich genug formuliert wurden, dort bieten sich diverse Aufhänger. Wir unterstützen Sie gerne beim Widerspruchsverfahren, für das ich persönlich sehr gute Chancen sehe. Wir melden uns direkt per E-Mail bei Ihnen.

Bei dieser Gelegenheit ein Appell an andere Betroffene: Bitte suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit uns und den von uns empfohlenen Beratern, am besten noch vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sie mit den richtigen Argumenten an der richtigen Stelle Ihre Chancen auf Gründungszuschuss ganz erheblich steigern können. Wir können Ihnen am besten helfen, wenn wir gemeinsam die Weichen von Anfang an in die richtige Richtung stellen!


Verfasst von SMan am 20.01.2012 13:12

Antwort:

Ich verstehe Ihre Verärgerung, leider ist das die neue Realität in den Arbeitsagenturen. Zu Ihrem Trost: Viele der Arbeitsberater sind auch sehr frustriert, dass sie zu so einer Verhaltensweise bzw. Blockadehaltung gezwungen werden.

Wenn wir oder die von uns empfohlenen Berater / fachkundigen Stellen eine Gründung betreuen gehört das gemeinsame Ausfüllen bzw. Überprüfen und Anpassen auch des neuen, zusätzlichen Formulars selbstverständlich zum Leistungsumfang. Wir machen Sie generell auf Fallstricke oder Ansatzpunkte für eine negative Entscheidung aufmerksam. Wenn ein Berater nur die fachkundige Stellungnahme abstempelt, sollten Sie lieber einen anderen Dienstleister aussuchen, schließlich geht es um viel Geld für Sie.


Verfasst von alles schon fix am 19.01.2012 18:15

Antwort:

Meinen Sie mit "Sachverständigennachweis" die fachkundige Stellungnahme? Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von Cameron am 17.01.2012 08:47

Antwort:

Die Berater haben Anweisung, möglichst viele Gründungsinteressierte durch solche Aussagen abzuschrecken und mit Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, in der die Selbständigkeit nicht vorkommt. Mit unseren Kunden entwickeln wir in der Einzelberatung sowie in den Basis-Workshops individuelle Argumentationslinien, um um an diesen Gatekeepern vorbei zu gelangen, ohne es zu einem offenen Konflikt kommen zu lassen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dies sehr gut funktioniert und es mit den richtigen Argumenten gelingt, die Unterstützung der Berater zu gewinnen (soweit sie selbst auf die Entscheidung Einfluß haben). Bitte suchen Sie vor dem nächsten Termin bei der Arbeitsagentur das Gespräch mit einem unserer Berater.


Verfasst von Nikolaus Müller am 16.01.2012 14:38

Antwort:

Die Aussage stimmt nicht, habe die Autorin bereits dazu angeschrieben und um eine Richtigstellung gebeten. Auch andere Aussagen in dem Artikel sind falsch.


Verfasst von Wilfried Tönnis am 13.01.2012 07:44

Antwort:

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit waren Ende 2011 bundesweit die Mittel für Gründungszuschuss noch längst nicht ausgeschöpft. Im Jahr 2012 steht erneut eine Milliarde Euro für den Gründungszuschuss bereit. Momentan versuchen die Arbeitsagenturen mit entsprechenden Aussagen Gründungsinteressierte von vorn herein von einer Antragstellung abzuhalten. Anträge, die nicht gestellt werden, müssen auch nicht bearbeitet werden...

Dabei ist gut möglich, dass man die Agenturen wie schon in Vorjahren von Seiten des Ministeriums über gewisse Zeiträume bewusst knapp hält, um die Berater entsprechend zu beeinflussen.


Verfasst von xyz am 12.01.2012 19:09

Antwort:

Dass die Berater sogar unaufgefordert so etwas erzählen, spricht für sich.

Wer einer solchen Aussage glaubt und trotz ernsthaften Interesses keinen Antrag stellt, bekommt sogar zu 100,0% keinen Gründungszuschuss. ;) Und sehr viele werden sich entmutigen lassen!

Dafür haben die, die sich nicht abschrecken lassen, sich gut vorbereiten und die Unterstützung eines erfahrenen Gründungsberaters in Anspruch nehmen, um so bessere Chancen auf die Förderung.

Die Aussage des Beraters wäre richtig, wenn statt der 1,8 Milliarden Euro im Vorjahr dieses Jahr nur 0,0018 Milliarden Euro im Topf wären. Tatsächlich hat die Bundesagentur für Arbeit aber 1,0 Milliarden Euro eingeplant.

Lassen Sie sich also von solchen Aussagen nicht entmutigen, es zielt nur darauf, Sie von einer Antragstellung abzuhalten.

Wenn Sie das Gespräch mit uns suchen, sagen wir Ihnen ganz offen und ehrlich, wie wir Ihre Chancen tatsächlich einschätzen (das werden wohl weder 0,1% noch 100,0% sein) und wie Sie sie gezielt verbessern können. Wenn wir ein Vorhaben für ernsthaft und aussichtsreich halten, setzen wir uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass der Gründer den Zuschuss auch erhält.

www.gruendungszuschuss.de/beratung


Verfasst von Detlef Hensel am 12.01.2012 15:10

Antwort:

Für den Fall, dass man in den ersten Monaten der Selbständigkeit mit einem sehr geringen Gewinn rechnet und über keine nennenswerten Rücklagen verfügt bzw. sonstiges Einkommen im Familienverbund ist das absolut richtig.

Durch gute Vorbereitung der Gründung (schon während der Arbeitslosigkeit) kann man allerdings erreichen, dass man gute Chancen hat, von Anfang an einen Gewinn zu erzielen, das sollte man auch nicht vergessen...


Verfasst von Gründerxy am 12.01.2012 08:14

Antwort:

Hallo Herr K.,

ich sehe das auch so und ich sehe das als besonders perfiden Aspekt der Neuregelungen. Existenzgründer tun sich oft nicht leicht mit ihrer Entscheidung und brauchen Ermutigung und Unterstützung, statt dass man zusätzliche Unsicherheiten und Hürden aufbaut.

Deshalb sehen wir unsere Rolle als Berater künftig noch viel mehr als bisher schon darin, den Gründer langfristig zu begleiten. Wir sagen von Anfang an ganz offen, wie wir die Erfolgschancen der Gründung, die persönlichen Voraussetzungen und die Chancen auf die Förderung sehen. Wenn wir die Gründung für förderwürdig halten, werden wir alles tun, damit der Gründer die Förderung erhält. Wir geben ihm oder ihr das Selbstbewusstsein, um bei der Arbeitsagentur nicht als Bittsteller aufzutreten.

Ganz ohne Verhandlungsmacht ist der Gründer nun auch wieder nicht. Und je mehr andere Gründer sich von der aktuellen Drohkulisse der Arbeitsagenturen abschrecken lassen, um so besser sind die Chancen für diejenigen, die gut vorbereitet und mit der Unterstützung eines erfahrenen Existenzgründungsberaters ihren Antrag stellen.

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