Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss / Einstiegsgeld: Bescheid-Kopie beglaubigen lassen


Gründer aus der Arbeitslosigkeit bekommen im Rahmen des "Gründercoaching Deutschland" großzügige Beratungszuschüsse. Voraussetzung für den Antrag ist unter anderem die beglaubigte Kopie Ihres Bescheids über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Die sollten Sie bei Antragstellung gleich mit beantragen.

Wer sich beraten lässt, ist erfahrungsgemäß gut beraten: Gründer, die in der Startphase von Profis begleitet werden, scheitern seltener und sind nachweislich erfolgreicher. Das ist auch der Grund dafür, warum die staatliche Beratungsförderung in jüngster Zeit spürbar verbessert worden ist.

Am besten haben es Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Beim "Gründercoaching Deutschland" bekommen sie im ersten Jahr der Selbstständigkeit 90 Prozent der Kosten von bis zu fünf Beratertagen erstattet. In Zahlen ausgedrückt sind das bis zu 3.600 Euro (90 % von 4.000 Euro). Bei hilfebedürftigen Selbstständige, die "Einstiegsgeld" gemäß § 16b SGB II bekommen, übernimmt der Staat unter Umständen sogar den 10-prozentigen Eigenanteil - wir berichteten. Voraussetzung für die Beratungsförderung ist unter anderem die beglaubigte Kopie Ihres Bescheids über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.

Unser Tipp: Um sich spätere Rennereien und Kosten sparen, lassen Sie sich von der Arbeitsagentur gleich eine beglaubigte Kopie Ihres Bewilligungsbescheids über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld geben. Am besten bitten Sie Ihren Arbeitsberater gleich bei der Antragstellung darum. Auf diese Weise können Sie das Coaching zeitnah nach der Gründung in Anspruch nehmen und sich von Anfang an bei der Kundengewinnung, Finanzierung, Controlling oder Büroorganisation unterstützen lassen.

Und gleich noch ein Tipp hinterher: Sie sind auf der Suche nach dem passenden Förderprogramm und einem qualifizierten Berater und Coach, der sich mit den besonderen Bedingungen einer Gründung aus der Arbeitslosigkeit auskennt? Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne einen erfahrenen Unternehmensberater, der Sie in den ersten Monaten nach der Gründung individuell begleitet.

Verfasst von Robert Chromow am 23.01.2009 08:43
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2630

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