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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss erfolgreich verlängern – so geht's


(gruendungszuschuss.de) Ende April 2007 läuft die neunmonatige Grundförderung für diejenigen aus, die bereits Anfang August 2006 kurz nach seiner Einführung den Gründungszuschuss beantragt haben. Es geht um eine sechsmonatige Weiterförderung in Höhe von 300 Euro monatlich, insgesamt also 1.800 Euro. Was ist bei der Verlängerung zu beachten?

Zunächst einmal: Das alte Förderinstrument "Überbrückungsgeld" ist nicht verlängerbar. Es wird nur sechs Monate bezahlt und hat eine Reihe anderer Vorteile. Der folgende Beitrag bezieht sich also nur auf das neue Förderinstrument "Gründungszuschuss".

Nach Auslaufen der Grundförderung muss der Gründer seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken. Die 300 Euro sollen für eine Übergangszeit aber bei der sozialen Absicherung helfen. Sie sind steuerfrei und werden für die Ermittlung der Beitragshöhe bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht herangezogen.

Förderung ist Ermessensentscheidung / große regionale Unterschiede

Während auf die Grundförderung während der ersten neun Monate Rechtsanspruch besteht, ist die sechsmonatige Verlängerung eine Ermessensentscheidung. Das kann zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Vergabepraxis führen. Einige Agenturen wie zum Beispiel Wiesbaden oder Düsseldorf geben Gründern die Auskunft, man wisse bisher weder etwas über das wann noch das wie der Weiterförderung. Andere wie die Agentur Schweinfurt schreiben geförderte Gründer aktiv an und fordern sie auf, einen Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses zu stellen. gruendungszuschuss.de wird laufend über die Praxis verschiedener Arbeitsagenturen berichten, so dass Sie auf eine Gleichbehandlung drängen können.

Die zur Verlängerung nötigen Unterlagen orientieren sich an den Erfahrungen, die mit der Verlängerungspraxis bei der Ich-AG gewonnen wurden (siehe weiterführenden Link unten): Die Verlängerung kann zwei Monate vor Auslaufen der Grundförderung beantragt werden. Wenn Sie innerhalb dieser Frist liegen und von der Arbeitsagentur die Antragsunterlagen noch nicht zugeschickt bekommen, sollten Sie die Abholung bzw. Zusendung selbst in die Hand nehmen.

Der Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses

Im Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses werden folgende Informationen abgefragt:
- Änderungen seit dem ersten Antrag (Wohnortwechsel, Wechsel der Bankverbindung)
- Änderung von Art und Umfang der Tätigkeit
- Anzahl der Wochenstunden, die für die selbständige Tätigkeit aufgewendet werden
- Eventuelle nichtselbständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang

Dabei ist zu bedenken, dass durch den Gründungszuschuss nur eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit gefördert werden kann: Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche für die selbständige Tätigkeit aufwenden und der Zeitaufwand für eine eventuelle nichtselbständige Tätigkeit darf keinesfalls den zeitlichen Aufwand für die selbständige Tätigkeit überwiegen (viele Agenturen sehen dies noch um einiges strenger). Ausführliche Informationen zu diesen Fragen finden Sie in den entsprechenden FAQs zum Gründungszuschuss auf unserer Seite.

Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Spannend wird es bei den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. Mit ihnen müssen Sie belegen, dass es sich tatsächlich um eine hauptberufliche unternehmerische Aktivität handelt.

Typischerweise werden folgende Unterlagen erwartet:
- Schriftlicher Bericht über die unternehmerischen Tätigkeiten mit Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben (also z.B. einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für die ersten sechs bis sieben Monate)
- Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate mit Übersicht der Auftragseingänge und Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
- Teilweise werden Kopien der bereits abgearbeiteten und gerade erst erhaltenen Aufträge als Nachweis erwartet, alternativ oder zusätzlich können Sie auch die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ("BWAs") des Steuerberaters bzw. aus Ihrem Buchhaltungsprogramm beifügen.

Nach welchen Kriterien wird nun über die Vergabe des Gründungszuschusses entschieden? Zum einen werden die Berater bei den Arbeitsagenturen sicherlich solche Gründer aussortieren wollen, die während der neunmonatigen Förderung keine ausreichenden Anstrengungen unternommen haben, um ihr Geschäft zum Laufen zu bringen bzw. denen dies trotz reger Bemühungen nicht gelungen ist. Ziel der Agentur bleibt es ja, die entsprechende Person "in Arbeit" zu bringen, und nicht um jeden Preis eine wenig aussichtsreiche Gründung weiterzufördern. Andererseits müssen auch Gründer, die besonders erfolgreich waren, und schon jetzt, nach sieben bis neun Monaten Förderung, eigentliche keine Hilfe mehr benötigen, damit rechnen, dass sie nicht weitergefördert werden. Wenn Ihre Gründung aber – wie in den meisten Fällen – zwischen diesen beiden Extremen liegt, so haben Sie gute Chancen auf eine Weiterförderung. Oder wie Susanne Kramer in unserem Gründernetzwerk-Forum auf Xing schreibt: "Zeitaufwand ca. 2 Stunden für 1.800 Euro steuerfreies Extra-Geld sind - wenn es klappt - doch eine feine Sache".

Diskussion zu Verlängerung des Gründungszuschusses in unserem "Netzwerk für Gründer und Selbständige" auf Xing:
https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles&id=3684865

Verlängerung bei der Ich-AG:
http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/ich-agueberbrueckungsgeld/ich-ag-verlaengern.html

Hilfe bei der Verlängerung: Die von uns empfohlenen fachkundigen Stellen helfen gerne weiter!
http://www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen

Verfasst von Andreas Lutz am 13.04.2007 08:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2272

Kommentare

Verfasst von Vacilotto am 20.10.2013 19:46

Antwort:

Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei.

Er ist sogar vom so genannten "Progressionsvorbehalt" befreit, erhöht also nicht (wie das Arbeitslosengeld I) die Steuerlast auf das zusätzliche Einkommen.

Andreas Lutz, gruendungszuschuss.de


Real brain power on display. Thanks for that awnser!

Verfasst von Barbi am 03.06.2011 13:32


Verfasst von Mejer am 18.12.2010 13:05


Auf den GZ besteht ja ein Rechtsanspruch. Stellt man nun einen Antrag auf Verlaengerung (soziale Absicherung) und wird dieser mangels erkennbarer Deckung des Lebensunterhaltes (geringe Einkuenfte aus der Selbstaendigkeit) abgelehnt - entsteht dadurch event. ein Risiko fuer die Gewaehrung des GZ insgesamt (ggf. Rueckforderung oder so?)?

Verfasst von Bernd Strobel am 25.11.2010 16:01


Verfasst von Susanne Bickel am 17.08.2009 09:26


Verfasst von Axel Kazmaier am 23.08.2007 09:31


Verfasst von Heike Höpner am 18.04.2007 09:52

Antwort:

Frühestens einreichen können Sie die Verlängerung des Gründungszuschusses zwei Monate vor Ablauf der neunmonatigen Förderung, also sieben Monate nach Gründung.

Eine verspätete Abgabe sollte möglich sein, wobei dann dann die Zahlung nachträglich ggf. in einem Betrag erfolgt. Dies ist meine persönliche Meinung als Analogieschluss aus anderen Regelungen.

Es ist aber in Ihrem Interesse, den Verlängerungsantrag frühestmöglich zu stellen. Bedenken Sie auch, dass sich bei einer verspäteten Abgabe Ihre Geschäftsentwicklung so darstellen kann (zum Beispiel Selbständigkeit aufgegeben), dass die zwischenzeitlich eingetretenen Verhältnisse eine Verlängerung in Frage stellen.

Beste Grüße
Dr. Andreas Lutz, gruendungszuschuss.de
Alle Angaben ohne Gewähr

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