Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss-Kürzungen: Vermittlungsausschuss erreicht keine Einigung und vertagt sich um zwei Wochen


Am gestrigen Dienstag abend ab 19 Uhr hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat unter anderem zu den geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss getagt – und sich anschließend auf Dienstag, den 22. November, ebenfalls 19 Uhr vertagt. Wie ausführlich das Thema Gründungszuschuss besprochen wurde und was genau herauskam, ist nicht bekannt. Falls in den nächsten Tagen etwas aus dem Kreis der Teilnehmer nach außen sickert, berichten wir natürlich darüber.

Falls es am 22. November zu einer Einigung im Vermittlungsausschuss kommt, muss in jedem Fall der Bundesrat, eventuell auch der Bundestag noch einmal abstimmen, was aber in der Regel noch in derselben Woche geschieht. Daraufhin wird das Gesetz vom Bundespräsidenten geprüft, unterschrieben und veröffentlicht. Der Zeitbedarf hierfür beträgt erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen.

Unter diesen Annahmen ist nunmehr mit Inkrafttreten des (ggf. geänderten) Gesetzesentwurfs frühestens in der zweiten oder dritten Dezemberwoche zu rechnen (sofern das Bundespräsidialamt nicht ganz besonders schnell arbeitet). Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss könnten aber auch nochmals vertagt werden, was ein Inkrafttreten dieses Jahr in Frage stellen würde.

Das bedeutet für Gründungswillige, die den Kürzungen zuvorkommen wollen: Sie haben noch etwas länger Zeit für ihre Gründungsvorbereitungen. Außerdem können auch Gründungswillige, die erst Anfang Dezember arbeitslos werden und sich dann zeitnah selbständig machen wollen, von der Förderung in ihrer alten Form profitieren. Außerdem hoffen wir natürlich, dass sich die Länder durchsetzen können und so die arbeitsmarktpolitisch fragwürdige Kürzungsorgie verhindern.

Unser Rat an alle Gründungsinteressierten: Auch wenn Sie noch etwas mehr Vorbereitungszeit benötigen, sollten Sie Ihren Businessplan und Ihre Antragsunterlagen so weit vorbereiten, dass Sie flexibel auf die weitere Entwicklung reagieren können. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Formulierung des Businessplans und auch bei der Antragstellung.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 09.11.2011 14:50
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3112

Kommentare

Verfasst von Svenja Laubinger am 08.08.2012 11:11

Antwort:

Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (um den geht es hier ja) verlängert sich um Ruhezeiten, während der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Beispiel: Sie machen  eine Auslandsreise und erhalten während dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Oder Sie melden sich für einige Wochen ab, weil sie mehr als 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Aber Vorsicht, dass Sie nicht schon die hauptberufliche Selbständigkeit vorwegnehmen. Vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit müssen Sie auf jeden Fall den Antrag auf GZ abeholt haben.

Beratung zum Einzelfall in Ihrem Fall am besten telefonisch: www.gruendungszuschuss.de/fragen (Option Existenzgründungsberater).


So much info in so few words. Totlsoy could learn a lot.

Verfasst von Kassi am 21.12.2011 14:31


Verfasst von Gruender am 23.11.2011 17:23

Antwort:

Der Bundespräsident ist ja nicht alleine, sondern hat zahlreiche Mitarbeiter im Bundespräsidialamt. Normalerweise dauert die Prüfung eines Gesetzes zwei Wochen. Für ein umfangreicheres Gesetz wie das hier vorliegende benötigt das Amt vielleicht etwas länger, zum Beispiel drei Wochen.

Ihm wird aber sicher niemand Vorschriften machen, wie schnell oder langsam er etwas zu unterschreiben hat und wir können natürlich auch keine Garantie abgeben...


Verfasst von HG Hübscher am 22.11.2011 21:40


Verfasst von Daniela am 20.11.2011 11:01

Antwort:

Ich würde Ihnen raten, zunächst richtig gesund zu werden. Den Gründungszuschuss gibt es ja auch nächstes Jahr noch und ein Restanspruch von 10 Monaten ist zeitlich gesehen ausreichend als Anspruchsgrundlage.

Wenn Ihre Geschäftsidee nachhaltig (und das sollte sie ja schon in Ihrem ureigenen Interesse sein), haben Sie mit etwas Unterstützung gute Chancen, auch dann noch Gründungszuschuss zu erhalten, wenn auch in etwas geringerer Höhe.

Sollten Sie keinen Gründungszuschuss erhalten, bleibt Ihnen immer noch der Weg, es zunächst nebenberuflich zu versuchen. (Hier übrigens der Hinweis auf unser neues Buch: "Selbständig in Teilzeit". ) Falls Sie schon jetzt loslegen wollen und das mit Ihrer Krankheit vereinbar ist, könnten Sie auch schon jetzt eine nebenberufliche Selbständigkeit in ganz kleinem Umfang beginnen und erste Erfahrungen sammeln.

Im Gespräch mit unseren Kunden oder in unseren Seminaren nehmen wir uns immer viel Zeit, um die Rahmenbedingungen und die Ziele zu verstehen und finden immer eine Vorgehensweise, die Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Gründung maximiert, aber auch die bestmöglichen Chancen auf eine Förderung sicherstellt.


Verfasst von Markus am 19.11.2011 07:29


Verfasst von karsten harazim am 12.11.2011 13:37

Antwort:

Unter http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news.html berichten wir laufend über die geplanten Kürzungen beim Gründungszuschuss. Wir gehen davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit eine neue (interne) Durchführungsanweisung erst veröffentlichen wird, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Wenn Sie eine Gründung mit Gründungszuschuss planen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich zu sputen mit den Vorbereitungen!

Beste Grüße

Andreas Lutz


Verfasst von Annett Hörold am 12.11.2011 08:56

Antwort:

Die Anmeldung beim Finanzamt bzw. die Gewerbeanmeldung ist der entscheidende Zeitpunkt. Wir empfehlen aber, die Antragsunterlagen ebenfalls vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzugeben. Dann gelten auch noch die 90 Tage Frist und der GZ wird länger ausgezahlt.

Wenn Sie nach Inkrafttreten gründen, gilt die Frist von 150 Tagen ohne Übergangsregelung. Gerne beraten wir Sie zum Einzelfall und geben Tipps zum Timing. Unter http://www.gruendungszuschuss.de/service-menue/beratung.html finden Sie unsere Beratungsangebote.

Beste Grüße

Andreas Lutz

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