Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss-Kürzungspläne in Bundestag und Bundesrat


(gruendungszuschuss.de) Am Freitag vergangener Woche hat der Bundestag in erster Lesung über das „Gesetz  zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ debattiert. Am Ende der 45-minütigen Debatte wurde es an die Ausschüsse verwiesen. Da Union und FDP die Mehrheit in diesen Ausschüssen stellen, ist mit einer Bestätigung des Gesetzes und einer späteren Zustimmung im Bundestag zu rechnen.

Ganz anders das Bild im Bundesrat: Dessen Ausschüsse haben eine Ablehnung vieler Änderungen empfohlen, darunter auch sämtlicher Kürzungen beim Gründungszuschuss. Dem wird die Länderkammer am heutigen Freitag wohl folgen, denn hier haben die Oppositionsparteien die Mehrheit. Wir rechnen mit einer Ablehnung sogar auch durch das CSU-/FDP-geführte Bayern. Aufhalten lässt sich das Gesetz so allerdings nicht: Das Gesetz ist nicht zustimmungsplichtig. Es kommt auf die Mehrheit im Bundestag an.

Bei der Aussprache im Bundestag hoben die Vertreter der Regierungsparteien darauf ab, dass die Umwandlung von einem Rechtsanspruch hin zu einer Ermessensleistung die Akteure vor Ort, sprich die Arbeitsvermittler, stärken würden. Staatssekretär Braunskiepe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Was den Gründungszuschuss betrifft – wir stehen zu ihm -, werden in Zukunft mehr Ermessensleistungen vor Ort möglich sein. Wenn wir mehr Ermessensleistungen einführen, heißt das auch, dass wir den Akteuren vor Ort mher Vertrauen entgegenbringen.“

Die Sprecher der Opposition hielten dem entgegen, dass man von einem Ermessen bei einer so stark gekürzten Leistung nicht sprechen könne, zum Beispiel Bettina Hagedorn (SPD): „Wie groß sind eigentlich das Ermessen und die Autonomie vor Ort, wenn dort – statt dass ein Rechtsanspruch besteht – zwar ein Ermessen ausgeübt werden soll, die Kasse aber de facto leer ist?“ Anette Kramme (SPD) beschrieb es wie folgt: „Wenn man sich das anschaut, dann stellt man fest, dass der Ermessensspielraum auf Null schrumpft. Man kann von einem postsowjetischen ‚Njet‘ sprechen.“

Die Opposition stellte heraus, dass es nicht um eine Verbesserung der Instrumente, sondern nur um Kürzungen ginge. Die Vertreter der Regierungsparteien hielten dem entgegen, dass bei einem Vergleich mit dem Jahr 2006 mehr Geld für Arbeitslose ausgegeben würde. Die Opposition bestand dagegen auf dem Vorkrisenjahr 2008 als relevantem Vergleichsjahr. (Für die Gründungsförderung ist diese Frage irrelevant, hier ergeben sich unabhängig vom Vergleichsjahr dramatische Kürzungen.)

In Hinblick auf die Evaluieriung, also wissenschaftliche Bewertung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, sagte Staatssekretär Braunskiepe : „Das Instrumentarium wird seit langem kontinuierlich evaluiert, und genau darum geht es: dass wir nicht nur um Berichte über die Wirkung der Instrumente bitten und sie dann abheften, sondern dass wir daraus Konsequenzen ziehen.“ Darauf Anette Kramme (SPD): „Sie haben diese Evaluierungen aber nicht beachtet, sondern haben das genaue Gegenteil von dem gemacht, was die Evaluierungen nahegelegt haben: Sie haben den Gründungszuschuss eingeschränkt. Der Gründungszuschuss ist ein hocheffektives Instruemnt. Es ist daher nicht ansatzweise nachvollziehbar, weshalb es an dieser Stelle nur mehr Restriktionen geben soll.“

Brigitte Pothmer von den Grünen fasste die Hauptkritikpunkte der Opposition in ihrem Redebeitrag noch einmal zusammen: „Mal ehrlich: Bei dieser Instrumentenreform geht es doch nicht wirklich um die Instrumente, mit denen die Arbeitslosen wieder in Beschäftigung gebracht werden können. Es geht vor allen Dingen – das ist hier schon gesagt worden – ums Geld. Herr Vogel, wenn Pflichtleistungen zu Ermessensleistungen umgewandelt werden und gleichzeitig das Geld gekürzt wird, dann reduziert sich das Ermessen darauf, die Anträge nur noch abzulehen. Wenn beim Gründungszuschuss, dem erfolgreichsten Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, 5 Milliarden Euro eingespart werden, dann hat das mit vernünftiger Arbeitsmarktpolitik nichts zu tun.“

Leider ist nicht damit zu rechnen, dass die ausgetauschten Argumente zu einer Änderung des Gesetzesvorhabens führen werden, auch wenn sicherlich unter Abgeordneten der Union und FDP Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Gesetzes bestehen. Auffällig ist, dass es wenig Abgeordnete aus diesen Reihen gibt, die sich namentlich für das Gesetz und für die Kürzungen beim Gründungszuschuss aussprechen möchten.

Wenn Sie sich gegen die Kürzungen engagieren möchte, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu wenden, insbesondere an diejenigen der CDU, CSU und FDP. Sprechen Sie sie auf die Kürzungen an und bitten Sie sie um eine Stellungnahme. Stellen Sie einen Dialog mit ihnen her, berichten Sie zum Beispiel, wie der Gründungszuschuss Ihnen bei Ihrer Gründung geholfen hat. Schließlich wird das Gesetz nur in Kraft treten, wenn alle oder doch die allermeisten Abgeordneten der Regierungsparteien zustimmen.

Wenn Sie auf der Seite  www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp Ihre Postleitzahl eingeben, werden Ihnen Ihr Wahlkreis und im nächsten Schritt die gewählten Bundestagsabgeordneten angezeigt. Ein weiterer Klick führt Sie zu deren Kontaktdaten.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 08.07.2011 10:48
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3031

Kommentare

Verfasst von tanja am 07.08.2011 17:59


Interessant waere durchaus eine Abschaetzung, ob die Gesetzesaenderungen bereits 11/2011 oder erst 04/2012 (wie offenbar urspruenglich geplant) aktiv werden.

Verfasst von Martin am 11.07.2011 11:02


Verfasst von André Wilke am 08.07.2011 11:52

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