Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss-Tipp: Das richtige Timing


(gruendungszuschuss.de) Zu welchem Stichtag wollen Sie den Gründungszuschuss beantragen? Denken und rechnen Sie sich das in Ruhe durch: Das richtige Timing kann Tausende von Euro mehr in Ihrer Kasse bedeuten und zudem die Erfolgschancen Ihrer Gründung deutlich verbessern. Jedenfalls: Die Arbeitslosigkeit endet per definitionem mit Beginn der Selbständigkeit. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt somit, und die Arbeitsagentur führt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr für Sie ab. Ab sofort sind Sie für all diese Dinge selbst verantwortlich. Ganz offiziell beginnt die Selbständigkeit mit dem Datum, das Sie in der Gewerbeanmeldung beziehungsweise gegenüber dem Finanzamt als Starttermin angeben. Wenn Sie diesen Stichtag festlegen, sollten Sie folgende Aspekte in Ihre Überlegungen einbeziehen:

a) Die hauptberufliche Selbständigkeit darf auf keinen Fall beginnen, bevor Sie die Antragsformulare für die Förderung von der Arbeitsagentur abgeholt haben. Wenn Sie sich schon davor hauptberuflich selbständig gemacht haben, ist es nicht mehr möglich, dass Sie Förderung für Ihr Vorhaben erhalten.

b) Der Start in die Selbständigkeit muss erfolgen, solange noch mindestens ein Restanspruch von 90 Tagen (drei Monaten) auf Arbeitslosengeld I besteht. Lassen Sie das Arbeitslosengeld notfalls eine Weile ruhen, es wird hier ganz genau gerechnet.

c) Idealerweise sollte vor dem Start in die Selbständigkeit der Bewilligungsbescheid für den Gründungszuschuss vorliegen, damit Sie Gewissheit über die Bewilligung haben und auf die Zahlungen nicht warten müssen.

d) Nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit bestmöglich, um durch gründliches Austesten Ihres Konzepts und gute Vorbereitung die Erfolgschancen Ihrer Gründung zu steigern. Ihr Ziel sollte es sein, möglichst vom ersten Monat der Selbständigkeit an Umsätze zu erwirtschaften - und nicht erst im vierten Monat erste Rechnungen zu schreiben.

e) Wenn Ihre Kunden bereits mit größeren Aufträgen "drohen", können Sie Tipp c) und d) auch über Bord werfen und einen Blitz-Start hinlegen. Frühestens ist eine Gründung am zweiten Tag der Arbeitslosigkeit möglich.

Es gibt noch einiges mehr beachten. Gerne beraten wir Sie zum richtigen Zeitpunkt und allen anderen Aspekten der Gründung:
http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/fachkundige-stellungnahme.html

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 14.12.2010 11:08
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2909

Kommentare

Vielleicht sollte man den Artikel offline nehmen oder updaten. Leider stimmen die Fakten heute (2017) nicht mehr.

Verfasst von Patrick am 15.11.2017 07:07

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