Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss verlängern: So bekommen Sie sechs Monate zusätzliche Förderung


Es lohnt sich, den Gründungszuschuss zu verlängern: Sie erhalten weitere sechs Monate Förderung in Höhe von 300 Euro monatlich, insgesamt also steuerfreie zusätzliche 1.800 Euro. Wenn Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind und noch relativ wenig Gewinn erzielen, profitieren Sie zudem von geringeren Mindestbeiträgen zur Sozialversicherung während des Gründungszuschuss-Bezugs, was noch einmal 113 Euro pro Monat, insgesamt also 678 Euro steuerfrei bringt. Der Aufwand für die Antragstellung ist vergleichsweise überschaubar, vor allem ist nach einem guten halben Jahr ohnehin ein guter Zeitpunkt, erste Bilanz zu ziehen und neben der Freude über erzielte Erfolge auch zu überlegen, mit welchen Maßnahmen ihre nächsten Ziele zu erreichen sind.

Während auf die ersten neun Monate des Gründungszuschusses zumindest bisher Rechtsanspruch bestand (der Rechtsanspruch soll zum 1.1.2011 abgeschafft werden), handelt es sich bei der Verlängerung um eine Ermessensleistung, das heißt sie wird je nach Budgetlage vergeben. Wenn bis zur Antragstellung der Laden noch überhaupt nicht oder aber schon ganz wunderbar und auch ohne fremde Hilfe läuft, können die sechs Monate Zusatzförderung verweigert werden.

Tatsächlich sind die Arbeitsagenturen in den letzten Monaten hier auch wesentlich strenger geworden, obwohl es ja "nur" um 1.800 Euro geht. Aus NRW haben uns Gründer berichtet, dass der von ihnen selbst erstellte Verlängerungsantrag abgelehnt wurde, weil sie die Planzahlen des Businessplans verfehlt haben, einem anderen Gründer ging es ähnlich, ihm hatte man aber noch Gelegenheit gegeben, die Abweichungen zu begründen und zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Plan doch noch erreichen wird. Erst nach dreimonatigem Hin und Her wurde der Verlängerungsantrag schließlich bewilligt.

An die Erstellung des Verlängerungsantrags sollten Sie sich nach einem halben Jahr machen, damit Sie ihn zum frühestmöglichen Zeitpunkt (sieben Monate nach der Gründung) abgeben können. Sie haben bereits erste Erfahrungen als Selbständiger gesammelt und können auch entsprechende Zahlen und Fakten vorlegen. Theoretisch können Sie die Verlängerung zwar auch noch längere Zeit nach Auslaufen der Förderung beantragen, davon raten wir jedoch ab, zumal es sich um eine Ermessensleistung handelt.

Tipp: Lassen Sie sich beim Zusammenstellen und Formulieren der nötigen Unterlagen von einem Berater helfen und diskutieren sie mit ihm die Herausforderungen und Maßnahmen, die Sie vor sich sehen. Ein Berater kann dem Verlängerungsantrag auch eine fachkundige Stellungnahme beilegen, in Zweifelsfällen wird dies von der Arbeitsagentur sogar explizit verlangt. Sie können die Beratung Beantragung eines Gründungscoaching Deutschland verbinden, so dass der Berater Sie auch bei der Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen gezielt unterstützen kann. Als Gründungszuschuss-Empfänger müssen Sie einen Eigenanteil von nur 10 Prozent bezahlen. Die Förderung sollten Sie mithilfe des Beraters frühzeitig beantragen, denn die Genehmigung nimmt einige Zeit in Anspruch und die geförderte Beratung muss innerhalb der ersten zwölf Monate nach Gründung beginnen.

Welche Anforderungen bestehen an den Verlängerungsantrag? Der Gründer muss laut Gesetz seine „Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen“ darlegen (§ 58 SGB III). In den internen Anweisungen der Arbeitsagentur heißt es dazu weiter, dass es sich um intensive und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten handeln muss. Dies müssen Sie durch einen Bericht nachweisen, aus dem hervorgeht, in welchem Maße Sie Ihren Businessplan umsetzen konnte, vor allem, ob Sie erste Aufträge akquiriert haben und inwieweit Sie von den bestehenden Überschüssen bereits Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Außerdem wird eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben erwartet, etwa durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für die zurückliegenden Monate seit Gründung. Ein Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate oder zu Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen kann nachgefordert werden, wenn der Gründer diese Punkte in dem eigenen Bericht nicht bereits abgedeckt hat. Dies sollten Sie vor allem dann tun, wenn Ihre Zahlen für sich genommen noch nicht überzeugen.

Den Bericht geben Sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular „Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses“ ab, der Ihnen von der zuständigen Arbeitsagentur auf Antrag, in manchen Regionen sogar automatisch zugesendet wird. Mit dem Formular wird abgefragt, ob Sie nach wie vor hauptberuflich selbständig sind oder inzwischen auch andere (nicht-selbständige) Tätigkeiten ausüben.

Weitere Tipps zur Verlängerung inklusive Reminder-Service:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=615

Kostenlose Kurzberatung zur geförderten Beratung im Rahmen des Gründungscoaching Deutschland:
www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=309

Verfasst von Andreas Lutz am 02.11.2010 13:12
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2890

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