Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss: Vorsicht bei Nebenverdiensten vor der Antragstellung


Als Arbeitslose(r) dürfen Sie "nebenberuflich" selbstständig sein - vorausgesetzt, Ihre wöchentliche Gesamtarbeitszeit bleibt unter der 15-Stundengrenze und Sie rechnen Ihre Einkünfte mit der Arbeitsagentur ab. Kurz bevor Sie den Antrag auf Gründungszuschuss stellen, sollten Sie Ihre Aktivitäten aber nach Möglichkeit auf Taschengeldniveau beschränken: Sonst kann Sie das teuer zu stehen kommen.

Selbstständige Tätigkeiten sind Arbeitslosen nicht erst dann erlaubt, wenn sie offiziell ein Unternehmen gründen oder eine hauptberufliche freiberufliche Tätigkeit aufnehmen: Solange Bezieher von Arbeitslosengeld I insgesamt weniger als 15 Stunden arbeiten, gelten sie grundsätzlich als arbeitslos und dürfen im Nebenberuf durchaus gewerbliche oder freiberufliche Leistungen erbringen.

Auf diese Weise erzielte Gewinne müssen allerdings auf Euro und Cent genau gegenüber der Arbeitsagentur offengelegt werden. Die nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibenden Einnahmen, die über den monatlichen Taschengeld-Freibetrag von 165 Euro hinausgehen, werden vom Arbeitslosengeldanspruch abgezogen. So weit, so bekannt.

"Eigenhändige" Leistungskürzung

Was leider weit weniger bekannt ist: Falls Sie in den vier Wochen vor der Gründung Nebenverdienste erzielen, die über dem Freibetrag liegen, verringert sich zugleich Ihr Leistungsanspruch in den folgenden neun Monaten: Angenommen, Ihr Arbeitslosengeld I mindert sich vor der Bewilligung des Gründungszuschusses auch nur einen Monat lang durch einen Nebenverdienst um 200 Euro, so senken Sie damit den Gründungszuschuss ungewollt um insgesamt 9 x 200 Euro = 1.800 Euro!

Grund genug, nebenberufliche Tätigkeiten in den letzten Wochen vor dem offiziellen Unternehmensstart auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Da es in dieser Zeit ohnehin mehr als genug zu tun gibt, dürfte die kurze Unterbrechung den meisten Gründern durchaus willkommen sein.

Auch sonst wichtig: der richtige Zeitpunkt

Interessant ist die Information aber auch noch aus einem anderen Grund: Ungeachtet möglicher Nebenjobs oder selbstständiger Nebentätigkeiten ist es sinnvoll, den Antrag auf Gründungszuschuss nach Möglichkeit dann zu stellen, wenn der ALG-I-Anspruch (noch) möglichst hoch ist: Abweichungen nach oben oder unten sind aus vielerlei Gründen denkbar:

  • Änderung des Familienstandes oder der Kinderzahl (z. B. beim Abschluss einer Ausbildung oder Erreichen eines bestimmten Alters)
  • Änderung der Steuerklasse
  • Wegfall anderer Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung

Welcher Zeitpunkt unter Berücksichtigung aller Faktoren optimal ist, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Faktoren beurteilt werden. Entscheidungshilfe leisten qualifizierte Gründungsberater, die Sie gleichzeitig bei der Erstellung des Businessplans und der Erteilung der erforderlichen fachkundigen Stellungnahme unterstützen können.

Lektüretipp: Ausführliche Informationen zum Thema nebenberufliche Selbstständigkeit von Arbeitslosen finden Sie im Standardwerk zu "Gründungszuschuss und Einstiegsgeld" von Dr. Andreas Lutz, das kürzlich in zweiter Auflage erschienen ist.

Verfasst von Robert Chromow am 11.04.2008 13:31
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2504

Kommentare

Verfasst von Astrid am 15.01.2010 16:48


Verfasst von Ralf am 20.06.2008 20:54


Verfasst von Werner Otto am 02.05.2008 08:39


Verfasst von christine am 30.04.2008 09:01


Verfasst von Katja am 28.04.2008 06:04


Verfasst von lars am 15.04.2008 11:05

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