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Gründungszuschuss
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Gründungszuschuss: Bundesrat legt Veto ein - Inkrafttreten der Kürzungen verzögert sich
Seit dem letzten Newsletter haben uns viele Fragen von Gründern erreicht, wann die Neuregelung des Gründungszuschuss genau in Kraft treten wird. Wer von der Regelung in ihrer alten Form profitieren will, muss noch vor dem Inkrafttreten gründen. Die Unsicherheit ist groß: Bleibt es beim 1. November 2011, wie allgemein kommuniziert, oder kommt das neue Gesetz womöglich schon einige Tage früher? Ist vielleicht sogar mit einer Verzögerung zu rechnen, die zusätzlichen Gründern die Möglichkeit zur Antragstellung geben würde?
Die Antwort: Ein Inkrafttreten zum 1.11. ist seit heute praktisch ausgeschlossen. Wahrscheinlich wird sich das Inkrafttreten um mehrere Wochen verzögern.
Bei dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen" handelt es sich nämlich um ein sogenanntes "Einspruchsgesetz". In seiner heutigen (Freitag, 14.10.) Sitzung hat der Bundesrat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sein Veto eingelegt und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, kommt es im Vermittlungsausschuss aber nicht zu Verhandlungen zwischen den Parteien, sondern Mitglieder des Ausschusses formulieren lediglich den Wortlaut des Einspruchs. Der Bundestag muss in diesem Fall erneut über das Gesetz abstimmen und es mit Kanzlermehrheit beschließen.
Unter Kanzlermehrheit versteht man die absolute Mehrheit der gewählten (nicht nur der anwesenden!) Abgeordneten. Der Bundestag besteht aus 620 Abgeordneten, so dass 311 oder mehr Stimmen nötig sind.
Nachdem der Bundesrat bereits im Juli das Gesetz abgelehnt und explizit eine Rücknahme der Kürzungen beim Gründungszuschuss gefordert hatte, war es durchaus wahrscheinlich, dass es zu einem Einspruch und somit zu einer erneuten Abstimmung im Bundestag kommt. Zwar besteht kein Zweifel daran, dass die Regierung die Kanzlermehrheit für das Gesetz zustande bekommt. Allerdings könnte die zusätzliche Schleife das Inkrafttreten verzögern.
Hätte der Bundesrat heute keinen Einspruch erhoben, wäre das Gesetz sofort dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt worden. Typischerweise dauert dies zwei Wochen. Bei einem so umfangreichen Gesetz könnte die Prüfung durchaus auch etwas länger, zum Beispiel drei Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Unterschrift vorliegt, wird das Gesetz veröffentlicht, was sehr schnell geht, typischerweise zwei Tage. Der den Gründungszuschuss betreffende Teil des Gesetzespakets tritt gleich am ersten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Selbst ohne Veto des Bundesrats wäre es also sehr schwer geworden, den 1.11. zu "schaffen", wahrscheinlich wäre das Gesetz mit einigen Tagen Verspätung in Kraft getreten.
Durch den Einspruch des Bundesrats verzögert sich die Weitergabe des Gesetzes an den Bundespräsidenten, da ja zunächst noch der Einspruch formuliert und dann die Abstimmung im Bundestag durchgeführt werden muss. Es ist deshalb statt mit einigen Tagen eher mit mehreren Wochen Verzögerung zu Rechnen.
Dies gibt Gründungsinteressierten, deren Arbeitslosigkeit erst am 1.11. beginnt oder die bisher aus anderen Gründen noch nicht gründen konnten die Chance, noch den "alten" Gründungszuschuss zu beantragen.
Generell raten wir allen Betroffenen, im Zweifelsfall das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit lieber einige Tage früher anzumelden, um so die Einhaltung der Frist sicherzustellen.
gruendungszuschuss.de bietet Gründern Beratung bei der Formulierung des Businessplans, aber auch bei der Antragstellung. Mit unserer Hilfe können Sie die Fertigstellung Ihrer Unterlagen beschleunigen
Kommentare
Antwort:
Der Ausschuss hat getagt uns ich um 14 Tage auf den 22.11. vertagt. Unter http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/news.html finden Sie immer unsere neuesten Berichte dazu!
Andreas Lutz
Antwort:
Lesen Sie dazu bitten den Beitrag unter
Antwort:
Siehe dazu den Beitrag http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3102, unten!
Antwort:
Wahrscheinlich verzögert sich das Inkrafttreten um deutlich mehr als 7 Tage. Verfolgen Sie aber unsere Berichterstattung. Wenn der Bundestag mit Kanzlermehrheit zustimmt, dauert es ja noch mal erfahrungsgemäß 2-3 Wochen bis zum Inkrafttreten. Nutzen Sie die Zeit, um Ihren Businessplan fertig zu stellen und den GZ-Antrag vorzubereiten, damit sie bei Bedarf kurzfristig gründen und den Antrag einreichen können. Wir unterstützen Sie gerne durch Beratung.
Beste Grüße und viel Erfolg, Andreas Lutz - gruendungszuschuss.de
Antwort:
Vielen Dank für den Hinweis auf den hochinteressanten Artikel im Tagesspiegel. Es ist allerdings nicht zulässig, den Text einfach zu kopieren, deshalb musste ich den Kommentar entfernen.
Hier aber der Link für alle Interessierten:
http://www.tagesspiegel.de/politik/extrarunde-fuer-leyen/4761190.html
Ich werde den Artikel auch zum Anlass nehmen, einen eigenen Beitrag für gruendungszuschuss.de zu verfassen.
Beste Grüße, Andreas Lutz - gruendungszuschuss.de
Antwort:
Hallo Herr Hübscher,
vielen Dank für Ihre Hinweise. Sie haben völlig Recht: Ich hatte meine Rechnung ohne die 22 Überhangmandate gemacht, die die Zahl der Abgeordneten von 598 auf aktuell 620 erhöhen. Ich habe das im Text korrigiert.
Beste Grüße, Andreas Lutz, gruendungszuschuss.de
Antwort:
Hallo,
vergleiche meine Antwort unten. Eine frühzeitige Antragstellung wird wohl zu keinen Nachteilen führen, Sie könnten das also versuchen. Meines Wissens kommt es allerdings entscheidend auf das Gründungsdatum an, welches Recht greift - und natürlich wann das Gesetz in Kraft tritt.
Beste Grüße Andreas Lutz
gruendungszuschuss.de
Antwort:
Hallo Herr Lessinge,
das würde voraussetzen, dass die Gesetzesänderung erst nach Ihrer Gründung, dann z.B. am 3. Januar in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass sich das Gesetz um mehrere Wochen, nicht aber um mehrere Monate verzögert. Aber vielleicht haben Sie ja doch Glück... Ich drücke die Daumen!
Beste Grüße
Andreas Lutz