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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung – Gründer müssen sich besser vorbereiten und dürfen nicht zu lange mit der Gründung warten


(gruendungszuschuss.de) Gut 80 Milliarden Euro will die Regierung in den nächsten vier Jahren einsparen. Ein Fünftel der Einsparungen soll dadurch erreicht werden, dass im Bereich des Arbeitslosengeldes I und II bisherige Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Davon betroffen ist auch der Gründungszuschuss. Schon jetzt sind die Arbeitsagenturen dabei zu sparen und prüfen Gründungszuschuss-Anträge sehr viel strenger. Wir erklären, welche Konsequenzen die Änderungen für Gründer haben und was sie tun können, um die Förderung trotz der Kürzungen zu erhalten.

„Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ ist das Sparpapier überschrieben, auf das sich die Regierung gestern geeinigt hat. Ein zentraler Bestandteil: Die Sozialgesetze sollen „neu justiert“ werden. Dazu gehört zum Beispiel die Abschaffung des befristeten Zuschlags zum Arbeitslosengeld II. Wenn das  Arbeitslosengeld I ausläuft, fällt man künftig direkt und ohne Puffer in den Hartz-IV-Bezug, sofern man überhaupt Anspruch darauf hat. 0,2 Milliarden pro Jahr will die Regierung damit sparen.

Peanuts sind diese Einsparungen verglichen mit dem Ersatz von Pflicht- durch Ermessensleistungen im Bereich SGB II und III (was ALG II bzw. I entspricht). Hier sollen im nächsten Jahr 2,0, im Jahr darauf bereits 4,0 und ab 2013 dann 5,0 Milliarden Euro eingespart werden. Insgesamt also 16,0 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren.

Im begleitenden Eckpunkte-Papier erläutert die Regierung: „Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln. (…) Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen eingehen.“

Der Gründungszuschuss ist mit Sicherheit von diesen Einsparungen betroffen, beim Einstiegsgeld handelt es sich schon jetzt um eine Ermessensleistung. An welchen weiteren bisherigen Pflichtleistungen künftig gespart wird, wie groß also der Gesamttopf ist und damit der einzusparende Prozentsatz – das ist noch unklar. Vermutlich wird bei Fortbildungsmaßnahmen im großen Stil gespart werden. Die Eingliederungshilfen bei der Jobsuche im Hartz IV-Bereich sind auf jeden Fall betroffen. Bisher hatten Langzeitarbeitslose zum Beispiel eine Anspruch darauf, einen Hauptschulabschluss auf Kosten der Arbeitsagentur nachzuholen. Auch hier ist das Einsparpotenzial allerdings begrenzt, denn schon jetzt sind viele Maßnahmen Ermessensleistungen.

Bei den Einsparungen soll die Effektivität der Instrumente eine wichtige Rolle spielen. Da der Gründungszuschuss als besonders effektive Förderung gilt, fallen die Kürzungen hier hoffentlich etwas geringer aus als bei anderen Instrumenten.

Auf jeden Fall werden die Arbeitsagenturen künftig sehr viel häufiger Anträge auf Gründungszuschuss ablehnen müssen, zumal die Gründungszahlen in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind, also immer mehr Anträge gestellt werden. Bei einer Ermessensleistung gibt es anders als beim Rechtsanspruch keinen Nachschlag, wenn zum Beispiel im Herbst das Jahresbudget aufgebraucht sein sollte. Dann würde es für die Gründer heißen: Eine Förderung ist erst wieder im neuen Jahr möglich. Was aber, wenn dann keine 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I mehr übrig sind und somit der Anspruch auf Gründungszuschuss verwirkt ist?

Ermessen heißt nicht Willkür: Die Arbeitsagenturen sollen zumindest auf regionaler Ebene einheitliche Regeln entwickeln, nach denen Gründungszuschuss vergeben wird oder eben nicht. Allerdings werden diese Regeln sich von Region zu Region unterscheiden und auch im Zeitablauf – abhängig von der Kassenlage – unterschiedlich streng gehandhabt werden. Das kann zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Gründer führen.
Wir werden hier im Newsletter laufend über die sich neu ausbildenden Regeln bei der Vergabe des Gründungszuschusses berichten – ob geschriebenen und ungeschrieben.

Trotzdem werden die geplanten Kürzungen im Sozialbereich "auf jeden Fall zu einer deutlichen Mehrbelastung der Sozialgerichte führen", wie Monika Paulat, Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg gestern gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung erklärte. Dies zeigt auch das folgende Fallbeispiel.

Die gute Nachricht: Wer frühzeitig gründet und sein Vorhaben von einem in Bezug auf den Gründungszuschuss erfahrenen Unternehmensberater begleiten lässt, hat auch künftig sehr gute Chancen, die Förderung zu erhalten. Der Qualität des Businessplans und dem richtigen Timing der Gründung kommt allerdings künftig eine wesentlich größere Rolle zu als bisher.

Informationen der Bundesregierung zum Sparprogramm:
1. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2010/2010-06-07-eckpunkte-kabinett,property=publicationFile.pdf
2. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2010/2010-06-07-tabelle,property=publicationFile.pdf

Sie suchen eine fachkundige Stelle in Ihrer Nähe, die bei den regionalen Arbeitsagenturen einen guten Ruf genießt und lokale Besonderheiten kennt? Nutzen Sie unseren Empfehlungsservice unter www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=103 .

Verfasst von Andreas Lutz am 08.06.2010 16:17
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=2812

Kommentare

Verfasst von Robert am 03.06.2013 18:06


Verfasst von Stefan am 02.12.2010 06:28


Verfasst von Sabine Krüger am 15.10.2010 13:15


Verfasst von Florian am 10.10.2010 01:51


Verfasst von Mejer am 14.06.2010 17:44


Verfasst von Pierre T. am 10.06.2010 06:49


Verfasst von N.K. am 09.06.2010 15:11


Verfasst von tobi am 09.06.2010 13:07


Verfasst von Walter am 08.06.2010 18:31

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