Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

GZ-Kürzungen heute final im Bundestag beschlossen


Wie von uns vorausgesagt hat heute der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom Dienstag dieser Woche zum „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zugestimmt. Das Gesetz war usrpünglich bereits am 23. September vom Bundestag verabschiedetet worden, aber der Bundesrat hatte am 14. Oktober den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat dazu angerufen.

Die beim Gründungszuschuss vorgesehenen Kürzungen wurden nicht geändert, es bleibt bei den Regelungen, die der Bundestag zunächst beschlossen hatte. Am morgigen Freitag wird der Bundesrat die Entscheidung passieren lassen. Mehr zu den Hintergründen und zu den Konsequenzen, die sich daraus für Gründer ergeben, lesen Sie in unseren letzten News-Beiträgen.

Verfasst von Andreas Lutz am 24.11.2011 18:23
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3128

Kommentare

Verfasst von Falk W Föll am 27.11.2011 18:58

Antwort:

Hallo Herr F.,


die Kürzungen treten NICHT rückwirkend zum 1.11.11 in Kraft, das ist gar nicht zulässig, sondern am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes. Vergleiche dazu http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3130.

Die Gründung muss vor dem Inkrafttreten erfolgen, damit die bisherigen Konditionen gelten. Ich empfehle Ihnen, sich von einem kompetenten Existenzgründungsberater beraten zu lassen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Berater in Ihrer Nähe: www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen.

Beste Grüße

AL


Danke, das werde ich machen!

Verfasst von G. B. am 27.11.2011 13:33


Verfasst von G. B. am 26.11.2011 10:06

Antwort:

Hallo,

Sie schreiben von der "ARGE". Das steht ja für Arbeitgemeinschaft und diese sind Zuständig für das Arbeitslosgeld II. Als ALG-II-Empfänger können Sie, wenn Sie sich selbständig machen, Einstiegsgeld beantragen, nicht aber Gründungszuschuss.

Oder beziehen Sie Arbeitslosengeld I und meinen Sie eine ganz normale Arbeitsagentur? Dann würde ich den Antrag auf den Formularen abgeben, die Sie erhalten haben, sofern es so lange dauert, neue zu erhalten.

Unter www.gruendungszuschuss.de/fragen bieten wir eine telefonische Beratung durch einen unserer Existenzgründungsberater an, unter www.gruendungszuschuss.de/fachkundige_stellen stellen wir den Kontakt zu einer fachkundigen Stelle in Ihrer Nähe her. Ich würde empfehlen, sich nochmal beraten zu lassen, damit Sie nicht in irgendwelchen Fallstricke geraten.

Beste Grüße

Andreas Lutz


Verfasst von Andre Täubel am 25.11.2011 14:38

Antwort:

Nein! Im Gesetz ist geregelt, dass die Änderungen bezüglich des Gründungszuschusses sofort am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. (Andere Teile des Gesetzes treten erst zum 1.4.12 in Kraft.)

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