Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

GZ-Kürzungen heute veröffentlicht – treten morgen in Kraft – heute noch gründen


Wie bereits am 23.12. berichtet, hat der Bundespräsident noch kurz vor Weihnachten das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ unterschrieben und wie vermutet ist es heute (27.12.2011) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt morgen in Kraft. Falls Sie den Gründungszuschuss noch in seiner bisherigen Form erhalten wollen, müssen Sie heute noch gründen und den heutigen oder einen früheren Tag als Gründungsdatum in Ihre Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: steuerliche Anmeldung) eintragen.

Alle, die diese Möglichkeit noch nutzen, finden bei uns ausführliche Informationen, was zu beachten ist.

Für alle, die erst im neuen Jahr gründen werden, haben wir zusammengestellt, was Sie künftig beachten müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten.

Verfasst von Andreas Lutz am 27.12.2011 08:47
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3153

Kommentare

Verfasst von Massali am 21.02.2012 12:41

Antwort:

Das hört sich ja übel an, vor allem weil Ihnen niemand von der Agentur empfohlen hat, Ihre Gründung vorzuziehen. Hatten Sie denn keinen Existenzgründungsberater, der Ihnen entsprechende Tipps gegeben hat und Sie über die zum Jahreswechsel anstehenden Änderungen informiert hat?

Haben Sie inzwischen einen Ablehnungsbescheid erhalten? Dann sollten Sie Widerspruch dagegen einlegen und diesen von einem spezialsisierten Anwalt formulieren lassen (siehe www.gruendungszuschuss.de/fragen).


Verfasst von Ralf am 24.01.2012 21:36

Antwort:

Danke für das nette Feedback zur Website. Steht vielfach auf unserer Website, aber ich verstehe, dass man sich durch die Masse an Information erst mal durcharbeiten muss... Über die Anwendbarkeit altes vs. neues Recht entscheidet das Gründungsdatum, in Ihrem Fall liegt das eindeutig nach dem Stichtag 28.12.2011. Deshalb gilt altes Recht.

Auch wenn es "nur" sechs Monate sind: Herzlichen Glückwunsch zur Bewilligung!


Verfasst von Becker am 16.01.2012 11:40

Antwort:

Am 21.12.2011 hätte ein Berater, der häufiger Gründungszuschuss vergibt, eigentlich wissen müssen, dass eine Neuregelung unmittelbar bevorsteht. Er hätte Sie dann informieren müssen. Hätten Sie denn die Möglichkeit gehabt, sofort zu gründen (mindestens 1 Tag arbeitslos)? Eine rechtliche Einschätzung erhalten Sie von einem Arbeitsrechtler, kostengünstig unter www.gruendungszuschuss.de/fragen.


Verfasst von Gast am 04.01.2012 16:19

Antwort:

In der Tat sind neue Formulare geplant, uns liegen sie auch noch nicht vor. Sie haben auf jeden Fall Anspruch auf Herausgabe des Antrags auf Gründungszuschuss, auch wenn angeblich schlechte Chancen auf eine Vergabe bestehen.

Mein Rat: Bereiten Sie die übrigen Unterlagen, insbesondere den Businessplan vor und warten Sie noch bis zum 15.1. ab. Sollten die neuen Formulare dann immer noch nicht vorliegen und Ihr Gründungstermin näher rücken, sollten Sie ggf. die Ausgabe der bisherigen Antragsformulare verlangen und den Antrag auf diesen stellen.

Wir werden hier auf der Website und in unserem Newsletter berichten, wenn neue Formulare erscheinen und welche Neuerungen es zu beachten gibt.


Verfasst von Thomas am 29.12.2011 19:07

Antwort:

Vielen Dank für das nette Feedback, auch an ihren Existenzgründungsberater, der uns empfohlen hat. So wie Sie es schildern, sollten Sie auf der sicheren Seite sein. Viel Erfolg für Ihr Vorhaben!


Verfasst von Thomas am 27.12.2011 14:16


Verfasst von Neuberger am 27.12.2011 12:02

Antwort:

Davon würde ich ausgehen. An anderer Stelle haben wir Ihre Frage bereits ausführlicher beantwortet.

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