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Gründungszuschuss

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Innovative und High-tech-Gründungen: Was sind die Unterschiede? Welche werden gefördert? - Dr. Michael Trompf antwortet


Im Rahmen der Aktion "Frag gruendungszuschuss.de" beantworten Experten aus unserem bundesweiten Beraternetzwerk Fragen von Lesern. Heute: "Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer innovativen und einer High-tech-Gründung? Oder ist das dasselbe? Ich frage auch in Hinblick auf die Beantragung von Förderprogrammen für solche Arten von Gründungen."

Michael Trompf (58), Gründungs- und Innovationsberater aus Stuttgart antwortet:

Oft werden die beiden Begriffe synonym verwendet, was aber nur teilweise richtig ist. Von High-tech-Gründungen spricht man, wenn ein innovatives Produkt an den Markt gebracht werden soll, das neue Technologien nutzt. Häufig sind dazu auch Innovationen im Produktionsprozess nötig, um ein solches Produkt herstellen zu können.

Innovationen können aber auch in ganz anderen Unternehmensbereichen als in der Forschung und Entwicklung vorkommen, beispielsweise beim Geschäftsmodell, dem Vertriebsweg, der Mitarbeiterführung oder im Marketing.

Das kann man am besten Blick anhand großer Unternehmen erklären, deren Geschäftsmodell jeder kennt: IKEA hat mit dem Paradigma gebrochen, dass Möbel nach Hause geliefert und dort montiert werden, Amazon und DELL haben wesentliche Teile ihrer Unternehmensprozesse ins Internet verlagert, Red Bull hat in der Anfangsphase seiner Unternehmensentwicklung mehr als die Hälfte seines Umsatzes ins Marketing investiert. Sie waren nicht immer die ersten, die diese Idee hatten, aber sie haben bestehende Regeln gebrochen und deshalb spricht man auch bei solchen Unternehmen von innovativen Gründungen.

Gefördert werden vor allem High-tech-Gründungen

Wenn der Staat innovative Unternehmen fördert, konzentriert er seine Programme für kleine und mittlere Unternehmen zunächst auf High-tech-Vorhaben. Beispiele für eine niedrigschwellige Förderung sind:

  • Die Innovationsgutscheine der einzelnen Bundesländer, mit denen externe Entwicklungskosten für innovative Produkte gefördert werden. In Baden-Württemberg etwa werden solche Projekte mit einem Auftragswert von bis zu 40.000 Euro gefördert. Für die Kreativwirtschaft wird ein gesonderter Innovationsgutschein angeboten, mit dem auch kreative Dienstleistungen bezuschusst werden.
  • Das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) der Bundesregierung, mit dem vor allem eigene Entwicklungskosten für technische Innovationen bis zu einem Volumen von 380.000 Euro längerfristig gefördert werden.
  • Die Coaching-Programme in den einzelnen Bundesländern, in denen u. a. das Beraterhonorar für die Begleitung von Innovationsvorhaben aller Art anteilig übernommen wird.

Natürlich gibt es auch Beispiele für die Förderung nicht-technischer Innovationsvorhaben, wobei viele Programme je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

Dr. Trompf ist Partner von gruendungszuschuss.de für Baden-Württemberg.

Kontakt aufnehmen zu Michael Trompf und dem gruendungszuschuss.de-Beraternetzwerk

Verfasst von Andreas Lutz am 20.01.2016 11:24
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3551

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