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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Jetzt handeln: Fördergelder für Vorgründungscoaching werden knapp


Wer sich mit einem Vorgründungscoaching (VGC) auf die Selbständigkeit vorbereiten möchte, sollte sich mit seinem Antrag beeilen. In einigen Bundesländern sind die Fördertöpfe fast komplett ausgeschöpft. Wer die Förderung in Bayern in Anspruch nehmen möchte, sollte uns unbedingt diese Woche noch anrufen, sonst ist es wahrscheinlich zu spät.

Mit dem Vorgründungscoaching möchten die Bundesländer die Erfolgschancen von Gründern erhöhen. Sie selbst zahlen nur einen Eigenanteil von 20 bis 30 Prozent und bekommen damit einen erfahrenen Berater an die Seite gestellt, der Sie beim Erstellen des Businessplans begleitet und dafür sorgt, dass Sie mit einem fertigen Marketingkonzept durchstarten können. Wer erst gründet und sich dann Gedanken über solche Dinge macht, bei dem ist der Gründungszuschuss schon ausgelaufen, bevor er erste nachhaltige Umsätze erwirtschaftet. Sechs Monate sind sehr schnell vorbei ...
 
Die Förderung wird auch bezahlt, wenn der Gründer nach der Beratung beschließt, sich nicht selbständig zu machen. Ein VGC ist also eine optimale Entscheidungshilfe auch für Menschen, die eine Gründung beabsichtigen, aber sich ihrer Sache noch nicht ganz sicher sind.

Die Förderhöhe liegt bei maximal 70 bis 80 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Teile von Niedersachsen), in den meisten anderen Bundesländern bei 50 Prozent; einige Bundesländer bieten bedauerlicherweise gar keine VGC-Förderung an.
 
Ist das Budget aufgebraucht, fließt frisches Geld erst wieder im Verlauf des Jahres 2014 - oft dauert es bis Februar oder März, bis die Gelder bereitstehen. Wenn Sie vorher gründen und hierbei Beratung in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie also jetzt aktiv werden.
 
Nutzen Sie unseren Rückrufservice. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Vorgründungscoaching weiter und empfehlen Ihnen einen kompetenten Berater.
 
Wenn Sie die Förderung in Bayern beantragen wollen, dann rufen Sie uns bitte zusätzlich direkt unter dieser Telefonnummer an: 089/ 444 09 445

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 04.09.2013 08:26
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3396

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