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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Jetzt sichern: Das Gründercoaching für Empfänger von Gründungszuschuss


Das attraktivste Beratungsförderprogram für Gründer (bis zu 3.600 Euro Förderung) soll zum Jahresende auslaufen: Wer das "Gründercoaching für Arbeitslose" in Anspruch nehmen möchte, sollte sich schnell mit uns in Verbindung setzen. Im Rahmen des EU-geförderten Programms kann er sich von erfahrenen Beratern und Experten coachen lassen. Statt der normalerweise üblichen Stundensätze von 100 Euro zahlt er nur 10 Euro Eigenanteil.

Im folgenden Interview beantwortet gruendungszuschuss.de-Gesellschafter Christian Bussler die wichtigsten Fragen zum "GCD90", wie wir das Programm abkürzen:

Frage: Ist denn sicher, dass das GCD90-Förderprogramm zum Jahresende eingestellt wird?

Bussler: Laut Mitarbeitern der KfW-Hotline ist die Einstellung wahrscheinlich, aber nicht sicher - es sei noch nichts unterschrieben. Allerdings deuten die Einlassungen von Ministerialbeamten und Regierungsparteien, zuletzt bei den Wahlprüfsteinen des VGSD e.V., stark auf ein Auslaufen hin.

Frage: Seit wann gibt es das GCD90, wie viele Gründer haben es in Anspruch genommen?

Bussler: Offizieller Start war der 1.1.2007, bis die ersten Anträge gestellt werden konnten, dauerte es aber noch viele Monate. Sollte das Programm eingestellt und von einer künftigen Regierung neu aufgesetzt werden, wäre also auf jeden Fall mit langen Wartezeiten zu rechnen. Nach meiner überschlägigen Schätzung wurde das Gründercoaching für Arbeitslose rund 60.000-mal in Anspruch genommen.

Frage: Wann soll das Programm auslaufen? Bis wann kann man noch Anträge stellen?

Bussler: Theoretisch können Anträge noch bis 27.12.2013 bei der KfW eingereicht werden. Der KfW vorgeschaltet sind jedoch Regionalpartner, die für die Bearbeitung ebenfalls einige Zeit benötigen; vor allem wenn es zum Jahresende noch einmal zu einem Ansturm kommen sollte. Es sollte also auf jeden Fall ein mehrwöchiger Puffer eingeplant werden. Ich rate dazu, nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub direkt den Antrag zu stellen. Wir helfen dabei gerne und wissen aus langjähriger Erfahrung, was zu beachten ist.

Frage: Wer hat Anspruch auf GCD90?


Bussler: Die Förderung muss man im ersten Jahr nach der Gründung beantragen. Berechtigt sind alle, die Gründungszuschuss bewilligt bekommen haben, deshalb lohnt es sich gleich doppelt, für den Gründungszuschuss zu kämpfen. Außerdem alle, die Arbeitslosengeld 2, Einstiegsgeld oder Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen erhalten bzw. erhalten haben.

Frage: Was sind die Ziele des Programms, was wird gefördert?

Bussler: Zu den Förderzielen des Programms ist die erste Seite dieses Dokuments lesenswert.

Frage: In welchen Bereichen lassen sich unsere Kunden im Rahmen des GCD90 beraten? Wo liegen die Schwerpunkte?

Bussler: Die genauen Beratungsschwerpunkte hängen vom Vorwissen des Gründers ab. Oft geht es um sehr grundlegende Themen. Zum einen um betriebswirtschaftliche Fragen: Organisation der Buchführung, Namensfindung, Konzeption des Marketing/Marktauftritts, korrekte Rechnungen schreiben, Erreichbarkeit sicherstellen, Fortschreiben des Businessplans usw. Aber auch persönliche Themen spielen eine Rolle, zum Beispiel die Arbeitssituation zu Hause oder im Büro, die Kommunikation mit Kunden, das Nebeneinander von Familie und Beruf.

Frage: Und wenn der Gründer die "Basics" schon beherrscht?

Bussler: Dann können wir im Coaching komplexere Fragestellungen angehen wie Finanzierung, Controlling, Angebotserstellung, Mitarbeiter, Marketing/ Vertrieb, Konfliktmanagement, Pressearbeit, Techniken und Organisation der Kundengewinnung. In begrenztem Umfang können auch Rechts- und Steuerfragen geklärt werden, dazu haben wir bei gruendungszuschuss.de auch Steuerberater sowie einen Rechtsanwalt an Bord.

Frage: Kann im Rahmen des GCD auch der Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses gestellt werden?

Bussler: Die Erstellung des Antrags auf Verlängerung selbst ist nicht förderfähig. Die im Rahmen eines GCD erstellten Unterlagen erleichtern das Schreiben des Verlängerungsantrags aber ungemein.

Frage: Welche Vorteile hat es, das GCD90 gemeinsam mit von gruendungszuschuss.de empfohlenen Beratern durchzuführen?

Bussler: Wir empfehlen nur geprüfte, von uns qualitätsgesicherte Berater. Die meisten sind zudem unabhängig durch den VDG e.V. testiert, das ist der Verband Deutscher Gründungsinitiativen. Unseren Münchener Kunden bieten wir einen besonderen Vorteil: Hier stellen wir auf Wunsch kleine Beraterteams zusammen (bis zu drei Berater, natürlich ebenfalls geprüft und qualitätsgesichert). So kann man mehrere Fragestellungen parallel angehen und nutzt die Förderung optimal aus.

Frage: Was ist der nächste Schritt, wenn ich mir die GCD90-Förderung sichern möchte, um professionelle Beratung zu erhalten?

Bussler: Am besten gleich das Formular ausfüllen. Wir rufen dann zurück, besprechen die Beratungsmöglichkeiten und unterstützen den Gründer bei der rechtzeitigen Antragstellung.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 31.07.2013 11:20
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3386

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