Blog: News & Tipps

Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

KfW-Interview: Einsparungen wider Willen bald auch beim Gründercoaching Deutschland?


Während beim Gründungszuschuss gespart werden soll, stehen für das Gründercoaching Deutschland eigentlich ausreichend Mittel zur Verfügung. Fraglich ist allerdings, ob es künftig noch genug Gründer gibt, die ihn beantragen können! Denn die großzügige Beratungsförderung erhält nur, wer zuvor den Gründungszuschuss bewilligt bekam – und das werden künftig deutlich weniger Gründer sein. Wem die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss versagt, der wird damit gleich mehrfach benachteiligt. Eine Lösung wäre, nicht mehr den Gründungszuschuss, sondern den vorherigen Arbeitslosengeld-I-Bezug zur Fördervoraussetzung zu machen. Wir haben hierzu die KfW befragt, die das Gründercoaching Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vergibt.

Gruendungszuschuss.de: Wie werden sich die Kürzungen beim Gründungszuschuss auf das Gründercoaching Deutschland auswirken? Sind Ihre Ziele in Bezug auf die Vergabe noch erreichbar?

Luise Thomas, zuständige Referentin der KfW Bankengruppe: Wir halten die Ziele nach wie vor für realistisch. Dennoch kann eine genaue Aussage im Vorfeld der Neujustierung des Gründungszuschusses zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die KfW wird jedoch in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Entwicklung sorgfältig beobachten und bei einem eventuell eintretenden Antragsrückgang Maßnahmen abstimmen, die die Nachfrage im Gründercoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit stimulieren könnten. So ist zum Beispiel vorstellbar, durch eine verstärkte Kommunikation in Agenturen für Arbeit und Jobcentern eine engere Verzahnung der Bezieher eines Gründungszuschusses mit der Beratungsförderung durch das Gründercoaching Deutschland zu erreichen.

Frage: Ist es sinnvoll oder gibt es bereits konkrete Planungen, das Gründercoaching Deutschland nicht mehr vom Gründungszuschuss, sondern vom vorherigen Arbeitslosengeld-I-Bezug abhängig zu machen?

Antwort: Derartige Planungen gibt es zurzeit nicht. Es gelten weiterhin die Fördervoraussetzungen gemäß Ziffer 3.1 der Richtlinie vom 1.4.2011, wonach die Existenzgründer im ersten Jahr nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Leistungen aus dem Gründungszuschuss (§57 SGB III), Einstiegsgeld (§16b SGB II), Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (§16c SGB II) oder Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§20 SGB II) beziehen müssen.

Frage: DIW-Forschungsdirektor Prof. Kritikos sagt in einer gerade veröffentlichten Studie voraus, dass ein großer Teil der ALG-I-Bezieher, denen der Gründungszuschuss versagt wird, sich trotzdem selbständig machen wird, häufig zunächst im Rahmen einer nebenberuflichen Selbständigkeit. Wie schätzen Sie den Beratungsbedarf dieser Gruppe ein und soll sie einen Zugang zum Gründercoaching Deutschland erhalten?

Antwort: Ziel der Förderung von Gründungen aus Arbeitslosigkeit ist, dass die Selbständigkeit Arbeitslosigkeit tatsächlich beendet. Da gerade nebenberufliche Selbständigkeiten dies regelmäßig nicht tun, sind sie aus dem Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung nicht förderbar. Auch die Antragsberechtigung zum Gründercoaching bei Gründungen aus Arbeitslosigkeit hängt davon ab, ob die Tätigkeit des Gründers auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. Es besteht aber jetzt schon die Möglichkeit, im Gründercoaching Deutschland Gründungen zu fördern, die zunächst im Nebenerwerb betrieben werden. Der Existenzgründer muss jedoch im Rahmen der Antragstellung darlegen können, dass das Vorhaben mittelfristig seinen Haupterwerb darstellen wird. Die Fördersätze sind dann allerdings niedriger als bei „Gründercoaching Deutschland: Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (90-Prozent-Förderung).

Unser Fazit: Der Gründungszuschuss bleibt Voraussetzung für das Gründercoaching und wird damit zunehmend zum Engpassfaktor, zumindest was den Teil der Gründer betrifft, die sich aus dem ALG-I-Bezug heraus selbständig machen. Es ist noch nicht absehbar, ob die geplanten Einsparungen von den Arbeitsagenturen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden, insbesondere ist es gut möglich, dass beratungsaffine Gründer mit höherer Wahrscheinlichkeit den Gründungszuschuss erhalten und dann auch häufiger Beratung in Anspruch nehmen. Sollte es trotzdem zu einem nennenswerten Rückgang der Anträge auf Gründercoaching kommen (was wir vermuten), wird die KfW dieses Instrument zunächst stärker bewerben. Eine Änderung der Fördervoraussetzungen ist nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen. Wer zunächst nebenberuflich gründet, kann auch Gründercoaching beantragen, allerdings beträgt der Eigenanteil dann 50 (neue Bundesländer: 75) Prozent.

Tipp: Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, rufen wir Sie kostenlos zurück und informieren Sie darüber, welche Arten von Beratungsförderung Sie in Anspruch nehmen können, abhängig von Bundesland, Gründungsdatum, Branche und weiteren individuellen Faktoren. Wir empfehlen Ihnen von uns geprüfte, besonders erfahrene Gründungs- und Unternehmensberater in Ihrer Nähe.

Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 07.12.2011 10:56
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3135

Kommentare

Verfasst von Heberger am 19.05.2014 21:47

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