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Gründungszuschuss

Wichtige rechtliche Änderungen, Tipps zu Steuer und Sozialversicherung, Ideen für mehr Erfolg vor und nach der Gründung - in unserem News-Blog berichten wir ganz aktuell. 

Kfw zieht sich zurück: Vorher rechtzeitig Beratungsförderung (3.000 Euro) sichern


Die Beratungsförderung von Gründern und jungen Unternehmen steht seit knapp zwei Jahren am Scheideweg. Seit längerem will sich die KfW aus der Förderung zurückziehen, zum Jahresende ist es nun endgültig so weit: Damit wird das aktuelle, seit 1. Mai 2015 laufende Gründercoaching Deutschland (GCDneu) wie auch weitere Förderungen zum 31.12.2015 auslaufen. Es soll Nachfolgeprogramme seitens des BAFA geben, jedoch sind deren Ausgestaltung und Antragswege derzeit nicht bekannt.

Förderlücke zum Jahreswechsel möglich
 
Aufgrund dieser Unsicherheiten besteht die Gefahr, dass Sie bei Beratungsbedarf während des kommenden Jahreswechsels keinen Förderantrag stellen und nur mit längeren Wartezeiten bzw. zu schlechteren Bedingungen geförderte Beratung erhalten können. Falls Sie mittelfristig Beratung oder Coaching in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich die derzeitigen Förderkonditionen durch rechtzeitige Antragsstellung sichern. Nur bis zum 15. Dezember 2015 ist die Beantragung des Gründercoaching (GCDneu) bei den Regionalpartnern der KfW noch möglich. So lange sollten Sie aber nicht warten. Kommen Sie bitte frühzeitig vorher auf einen unserer Beratungspartner zu, damit er/sie in Ruhe mit Ihnen den Beratungsbedarf ermitteln und Sie bei der Antragstellung unterstützen kann.
 
Gefördert werden auch Gründungen ohne Gründungszuschuss und in Teilzeit
 
Das Gründercoaching beantragen dürfen sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler sowie „Soziale Entrepreneure“ in gemeinnütziger Rechtsform, Hauptsache die Gründung liegt noch nicht mehr als zwei Jahre zurück. Auch wenn Sie keinen Gründungszuschuss erhalten oder „nur“ in Teilzeit selbstständig sind, können Sie gefördert werden.

Das Nettoberatungshonorar darf maximal 6.000 Euro bei 100 Euro maximalem Stundensatz betragen. Die Förderquote liegt weiterhin bei 50 Prozent, mithin max. 50 Euro pro Beratungsstunde oder 3.000 Euro maximalem Förderzuschuss.

Gefördert wird eine Beratung zu sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen wie Neukunden-Gewinnung, Marketing, Fragen der internen Organisation, Coaching zu Strategie und Positionierung, Umgang mit schwierigen Situationen usw.

Nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit uns auf:

Kontaktdaten und Kurzporträts unserer Berater
 

Verfasst von Andreas Lutz am 05.10.2015 09:24
http://www.gruendungszuschuss.de/?id=52&showblog=3535

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